Tesla-Werk Grünheide: Baumhäuser im Protestcamp die Erlaubnis haben bleiben – WELT

Die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des E-Autobauers Tesla in Grünheide die Erlaubnis haben bleiben. Das Verwaltungsgericht in Potsdam wies entsprechende Auflagen jener Polizei am Dienstag zurück. Eine Räumung des Camps am europaweit einzigen Autowerk von Tesla ist damit vorerst nicht möglich.

Die „allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich jener Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften z. Hd. die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose“ reichten laut jener Begründung des Gerichts nicht aus. Auch habe sich die Versammlungsbehörde nicht „im gebotenen Maße“ mit dem Umstand befasst, dass die Versammlungsfreiheit durch die Grundrechte geschützt ist. Gegen die Entscheidung ist noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

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Die Auflagen waren am vergangenen Freitag von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (Christlich Demokratische Union) vorgestellt worden. Sie sahen neben dem Abbau jener Baumhäuser ein striktes Betretungsverbot jener Bauten vor. Die Aktivisten lehnten dasjenige ab und gingen gegen die Auflagen mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht vor, dasjenige seinerseits die Auflagen solange bis zur Entscheidung am Dienstag einfror.

Etwa 80 Aktivisten landnehmen derzeit vereinigen Teil eines Waldes an jener Fabrik des E-Autoherstellers. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern. Ende Februar hatten sie ihr Camp errichtet. Eine Mehrheit jener Einwohner von Grünheide hatte in einer Bürgerbefragung gegen eine Erweiterung jener Fabrik gestimmt. Die Gemeinde Grünheide schlägt in dem Konflikt vor, nur noch etwa die Hälfte des Waldes zu roden.

Camp wie politische Versammlung angemeldet

Die Polizei hatte die Aufforderung zum Rückbau jener Baumhäuser mit einem hohen Gefährdungspotenzial z. Hd. die Menschen in dem Camp begründet. Die Aktivisten lehnten dasjenige ab, weil die Baumhäuser elementarer Bestandteil ihres Protestes seien. Innenminister Stübgen hatte am Freitag gesagt, dass Verstöße gegen die Auflagen ein Ende jener Versammlung zur Folge nach sich ziehen könnte. Den Begriff „Räumung“ vermied er.

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Die Aktivisten hatten dasjenige Camp wie eine Demonstration wie politische Versammlung angemeldet. Solche Veranstaltungen unterliegen dem Versammlungsrecht und zu tun sein von jener Polizei nicht extra genehmigt werden. Sie können nichtsdestotrotz unter bestimmten Umständen untersagt oder mit Auflagen versehen werden.

Source: welt.de

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