Israels Regierung will
mutmaßliche Terroristen der Hamas, die am Terroranschlag vom 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen sein sollen, vor ein Militärgericht stellen, anstatt sie zivilrechtlich anzuklagen. Israelischen Medienberichten zufolge teilte die Generalstaatsanwältin Gali
Baharav-Miara mit, für die Verfahren solle die
Militärstaatsanwaltschaft zuständig sein und
nicht die zivile Staatsanwaltschaft.
Ein entsprechender Gesetzentwurf war zuvor in einer ersten Lesung im israelischen Parlament beschlossen worden. Die Knesset will demnach im Zuge dessen über die strafrechtliche Verfolgung der Beteiligten am Terroranschlag 2023 beraten.
Baharav-Miara teilte israelischen Medien zufolge mit, die Entscheidung sei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und der Militärstaatsanwaltschaft getroffen worden. Der Generalstaatsanwalt der Streitkräfte, Itay Offir, übernahm demnach die Zuständigkeit für die offenen Fälle.
Anklagen wegen Mordes und Terrors
Dem israelischen Nachrichtenportal ynet zufolge werden Anklageschriften
gegen mehr als 300 Mitglieder der Hamas-Eliteeinheit Nuchba“vorbereitet, die am 7. Oktober, in den Tagen danach oder während Israels Krieg im Gazastreifen festgenommen worden waren. Zwei Jahre lang hatten Ermittler nach Angaben der Staatsanwaltschaft alle Fälle gefangengenommener mutmaßlicher Terroristen aufgearbeitet.
Die Anklagepunkte könnten laut ynet „Völkermord, Verletzung der Souveränität oder der territorialen
Unversehrtheit des Staates, Anzettelung eines Krieges, Unterstützung des
Feindes in Kriegszeiten, Straftaten nach dem Antiterrorgesetz sowie
Mord“ lauten. Auch Straftaten gegen gefangene Geiseln werden aufgeführt. Die Fälle werden laut ynet vor Militärtribunalen verhandelt, welche nach Mehrheit entscheiden. Insgesamt sollen 15 Richter beteiligt sein, die Fälle jeweils mindestens zu dritt hören.
In Fällen, in denen ein Todesurteil verhängt wird und der
Angeklagte keine Berufung einlegt, gelte zudem automatisch eine Berufung als
eingelegt. Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das
israelische
Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in
bestimmten Fällen, die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf
Eichmann im Jahre 1962 war aber die bislang letzte, die vollstreckt wurde. Im Parlament wird aktuell jedoch ein Vorschlag zur Einführung der Todesstrafe für
Terroristen beraten.
Tribunal ähnlich dem gegen NS-Verbrecher
Die Anhörungen sollen ynet zufolge übertragen werden, außer es gebe triftige Gründe dagegen. Zudem ist demnach die Einrichtung eines ministeriellen Lenkungsausschusses vorgesehen, welcher unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu stehen und Justizminister Yariv Levin, Verteidigungsminister Israel Katz und Außenminister Gideon Sa’ar umfassen soll.
Einer der Initiatoren des Gesetzentwurfs und Vorsitzender des parlamentarischen
Justizausschusses,
Simcha Rothman, verglich die geplanten Verfahren mit den Nürnberger
Prozessen 1945. Kriegsverbrecher des Nationalsozialismus waren damals vor ein internationales Militärtribunal gestellt worden.
Nach israelischen
Informationen waren an dem Terroranschlag der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Gruppierungen auf Israel am 7. Oktober 2023 mehr als 3.000 Terroristen beteiligt. Sie töteten rund 1.200 Menschen und verschleppten mehr als 250 weitere als Geiseln. Rund 1.600 der Angreifer wurden nach israelischen
Angaben getötet, andere konnten wieder in den Gazastreifen entkommen. In Reaktion darauf begann das israelische Militär einen Krieg im Gazastreifen, bei dem nach palästinensischen Angaben 72.000 Menschen getötet wurden.