Teilzeit-Vorstoß: Lifestyle-Politik

Mit seiner Forderung nach einem Ende des „Rechtsanspruchs auf Lifestyle-Teilzeit“ hat der Wirtschaftsflügel der CDU einen Nerv getroffen. Während aus Partei und Wirtschaft Zustimmung kommt, wittern SPD, Grüne und Gewerkschaften in dem Vorstoß einen Angriff auf Frauen, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Dass die Mittelstands- und Wirtschaftsunion diese Gruppe gar nicht in eine Vollzeittätigkeit drängen will, spielt keine Rolle. Die Debatte hat sich entlang der üblichen Empörungslinien sogleich verselbständigt.

Ist die Aufregung der Faktenlage angemessen?

Die Kritiker der CDU sollten sich fragen, ob das Ausmaß ihrer Aufregung der Faktenlage angemessen ist. Als der Rechtsanspruch auf Teilzeit im Jahr 2001 eingeführt wurde, war die Arbeitswelt noch eine andere. Es mangelte nicht nur an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, sondern oft auch am Willen von Arbeitgebern, Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten zu ermöglichen. Beides hat sich zum Glück geändert.

Zugleich zeigt sich, dass viele Beschäftigte heute nicht wegen widriger Umstände ihre Arbeitszeit reduzieren, sondern weil sie sich mehr Zeit für Hobbys, Sport und andere persönliche Aktivitäten wünschen. Diese Freiheit sei jedem unbenommen. Sie muss aber nicht noch durch einen Rechtsanspruch untermauert werden.

Auf einem anderen Blatt steht, ob der Wirtschaftsflügel der Union die richtigen Prioritäten setzt. Das Arbeiten in Teilzeit ist nicht wegen des Rechtsanspruchs so populär, sondern weil das Steuer- und Sozialabgabensystem an vielen Stellen die entsprechenden Anreize dafür setzt.

Die seit Jahren von Ökonomen geäußerten Ratschläge etwa für eine Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs überhören viele in der CDU geflissentlich, obwohl dadurch die Erwerbstätigkeit tatsächlich deutlich steigen könnte. Mit seinem aktuellen Vorstoß setzt der Wirtschaftsflügel vielmehr auf ein Symbolthema, das in den eigenen Reihen gut ankommt – um den Preis einer wachsenden Polarisierung der Gesellschaft.

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