Es war das erste Mal in der Geschichte des Obersten Gerichtshofs, dass ein amtierender Präsident einer Verhandlung beiwohnte. Donald Trump entschied zwölf Stunden vorher kurzfristig, die mündliche Anhörung zu einer für ihn entscheidenden Frage persönlich zu verfolgen: ob künftig immer noch fast jede Person automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft erhält, die auf amerikanischem Boden geboren wird. So steht es in Zusatzartikel 14 der amerikanischen Verfassung.
Trump wiederum argumentierte in einem Erlass vom ersten Tag seiner zweiten Amtszeit, das gelte für bestimmte Gruppen nicht. So sollen Kinder von Eltern ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus – etwa Touristen, Personen mit Arbeitsvisum und illegal Eingereiste – die Staatsbürgerschaft künftig nicht mehr automatisch durch Geburt erhalten. Das Dekret, das vor Gericht angefochten wurde und nie in Kraft getreten ist, beträfe nach Schätzungen der „American Civil Liberties Union“ etwa 200.000 in den Vereinigten Staaten geborene Kinder pro Jahr.
Sollte Trump am Mittwoch gehofft haben, vonseiten der konservativen Mehrheit der Richter bedingungslose Unterstützung für seine Argumentation zu hören, wurde er enttäuscht. Neben den drei linksliberalen Richterinnen zeigten sich auch mehrere konservative Richter skeptisch gegenüber seinem Versuch, die mehr als hundert Jahre alte Tradition des Geburtsprinzips einzuschränken.
„Magnet für Geburtstourismus“
Der Anwalt der Regierung, John Sauer, wiederholte in seiner kurzen Eröffnungsrede die Argumentation, die Verfassungsklausel gelte nicht für Kinder von Personen mit befristeten Visa oder ohne legalen Status. Im Gegensatz zu den befreiten Sklaven, für die der Zusatzartikel einst geschaffen worden sei, fehle diesen Gruppen die „direkte und unmittelbare Loyalität“ gegenüber den Vereinigten Staaten. Ein uneingeschränktes Geburtsortsprinzip, so Sauer, entwerte amerikanische Bürgerrechte. Zudem sei die Regelung ein „Magnet“ für illegale Einwanderung und „Geburtstourismus“.
Kernargument der Regierung ist die Formulierung in der Verfassung, wonach die Betreffenden der amerikanischen „Gerichtsbarkeit unterliegen“ müssen. Nach dieser Lesart genügt es nicht, sich bloß auf amerikanischem Boden zu befinden; entscheidend sei vielmehr ein dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt, mit dem man Amerika die Treue halte. Gegner widersprechen: Von der von Sauer angeführten „Loyalität“ („allegiance“) ist in der Klausel nicht die Rede. Die lese er in seiner Argumentation nachträglich in den Verfassungstext hinein.
Auch der Vorsitzende Richter John Roberts, Teil der konservativen Sechs-zu-drei-Mehrheit, zeigt sich an dieser Stelle skeptisch. Sauer räume der Gerichtsbarkeit zwar großes Gewicht ein. Die Beispiele, die er dafür anführe, seien jedoch „eigenwillig“. So spreche er von Sonderfällen, etwa von Kindern von Botschaftern und auf Kriegsschiffen geborenen Kindern. Von diesen schließe er dann aber auf ganze Gruppen: „Dann erweitern Sie das auf die gesamte Gruppe illegaler Einwanderer, die sich hier im Land aufhalten“. Roberts stellte in Frage, wie Sauer „von solch seltenen und gewissermaßen eigenwilligen Beispielen auf diese große Gruppe kommt“.
Spielt der Wohnsitz eine Rolle?
Ein zweiter Streitpunkt war die Frage nach der Bedeutung des Wohnsitzes, der Definition des Begriffs „domiciled“. Das bezog sich auf Argumente in der Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Staatsbürgerschaft von 1898. Damals wurde einem in San Francisco geborenen Sohn chinesischer Einwanderer nach einer Reise nach China die Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten verweigert. Die Behörden argumentierten, Wong Kim Ark sei kein Staatsbürger, weil seine Eltern durch den rassistischen „Chinese Exclusion Act“ nicht eingebürgert werden konnten.
Das Gericht entschied unter Berufung auf Artikel 14 jedoch mit einer Mehrheit von sechs zu zwei Richtern, der Mann sei laut Verfassung amerikanischer Staatsbürger. In der Begründung fiel mehrfach auch der Begriff „domiciled“ – das Gericht nahm an, seine Eltern hätten zum Zeitpunkt seiner Geburt ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten gehabt. Die Trump-Regierung fordert nun eine Unterscheidung zwischen solch einem Fall und Personen, die sich heute ohne Aufenthaltsgenehmigung oder nur vorübergehend im Land aufhalten. Eine solche Voraussetzung steht jedoch nicht in der Verfassung.
Der konservative Richter Neil Gorsuch wollte am Mittwoch denn auch vom Regierungsanwalt Sauer wissen, wie diese Frage in der Praxis beantwortet werden könne. Wessen Wohnsitz sei am Ende entscheidend – der der Eltern? Der Mutter? Was geschehe, wenn die Eltern nicht verheiratet seien? Sauer verwies auf Regelungen aus dem 19. Jahrhundert, wonach der Wohnsitz nach dem Aufenthaltsort des Vaters bestimmt wurde.
Trump: So dumm sind nur die USA
Die Anwältin der Gegenseite, Cecillia Wang von der „American Civil Liberties Union“, begann ihre Stellungnahme mit einer Bemerkung zur gängigen Praxis. Wenn man einen Amerikaner frage, wie die Regelung zur Staatsbürgerschaft laute, werde er sagen: „Jeder, der hier geboren ist, ist auch ein Staatsbürger.“ Dieses Prinzip sei bewusst in der Verfassung verankert worden, um es dem Zugriff wechselnder Regierungen zu entziehen. Wang sprach eine Warnung aus: Wenn man der Theorie der Regierung folge, „könnte die Staatsbürgerschaft von Millionen von Amerikanern – in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft – in Frage gestellt werden“.
Doch auch Wang musste sich kritischen Fragen der konservativen Richter stellen. Roberts wollte auch von ihr wissen, wie sie zur Debatte über den Wohnsitz stehe. In dem Präzedenzfall werde zwanzigmal erwähnt, dass Wong Kim Arks Eltern in den USA gelebt hätten – könne man die Argumentation der Regierung in dieser Sache also einfach als irrelevant abtun? Mehrere Richter verwiesen auf die Frage, ob die wiederholten Hinweise auf den Wohnort damals Teil der rechtlichen Begründung gewesen seien – oder lediglich eine Beschreibung der Umstände des Falls.
Zum Zeitpunkt dieser Debatte war Trump schon nicht mehr im Gerichtssaal. Er verließ die mehr als zwei Stunden lange Anhörung, als der Redeteil des Regierungsanwalts vorüber war. Die endgültige Entscheidung in dem Fall wird wahrscheinlich Ende Juni oder Anfang Juli bekanntgegeben.
Um abermals klarzumachen, wo er in der Sache steht, veröffentlichte Trump nach seinem ungewöhnlichen Besuch vor Gericht einen Beitrag auf seiner Plattform Truth Social: Amerika sei das einzige Land, das „dumm genug ist, das Geburtsortsprinzip zu erlauben“. Das ist falsch. Etwa drei Dutzend Staaten machen Kinder zu Staatsbürgern, die auf ihrem Staatsgebiet geboren sind – darunter Kanada, Mexiko und Argentinien.
Source: faz.net