Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hält Abschiebungen von Straftätern und Terroristen nach Afghanistan oder Syrien grundsätzlich jetzt schon für möglich. „In
Einzelfällen ist das dort möglich, aber es ist offensichtlich nicht
trivial“, sagte Baerbock dem Sender RBB. Sie verwies auf die in
Afghanistan herrschenden radikalislamischen Taliban und die
Assad-Diktatur in Syrien.
„Es ist derzeit schon so, dass es
geltendes Recht ist, dass Straftäter und Gefährder keinen subsidiären
Schutz bekommen oder ihn verlieren, wenn sie Straftaten begehen“, sagte Baerbock. „Deshalb haben Mörder
und Terroristen bei uns keinen Platz.“ Dies gelte
auch für jemanden, der „Islamismus verbreitet, sich gegen unser
Grundgesetz, unsere Freiheit, unsere Art zu leben stellt“.
Baerbock mahnt differenzierte Betrachtung an
Die Bundesaußenministerin mahnte jedoch, Fakten sorgsam zu beachten. So sei es im Fall des
mutmaßlichen Attentäters von Solingen gar nicht um eine Abschiebung in
sein Heimatland Syrien gegangen, sondern um eine Abschiebung in das
EU-Land Bulgarien. Warum diese gescheitert sei, müsse „jetzt
aufgearbeitet werden“.
Ihre
Partei unterstütze es „voll und ganz“, jetzt auch über das Thema
Abschiebung von Straftätern noch einmal zu sprechen.
Zunächst sei aber für sie zentral, dass Menschen, „die hier schlimmste
Straftaten begehen, verurteilt werden, ins Gefängnis kommen“.
Die Politik müsse sich jedoch auch damit auseinandersetzen, „wie wir
Menschen, die den Schutzstatus verloren haben, die ihre Haftstrafen hier
verbüßt haben, in diese Länder auch zurückbringen können“, fügte sie
mit Blick auch auf Afghanistan und Syrien hinzu. Falsch sei es hingegen,
jetzt den Schutzstatus von Geflüchteten generell infrage zu stellen,
„von Kindern, die hier zur Schule gehen“, weil man „an die Mörder nicht
herankomme“.
Aktuelle Rechtslage erlaubt einzelne Ausnahmen
Wer in Deutschland Schutz gewährt bekommt, egal ob
Asyl oder subsidiären Schutz, ist genau wie jeder andere an deutsche Gesetze
gebunden und kann für Straftaten in Deutschland belangt werden. Das Ausländergesetz sieht ein grundsätzliches Verbot von Abschiebungen vor, wenn die Person einen gültigen Schutzstatus hat. Eine Ausnahme davon erlaubt das Gesetz, wenn die betroffene Person in Deutschland wegen schweren Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde. Dann kann die Person ausgewiesen werden. Eine Ausweisung ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Abschiebung. Eine Abschiebung kann trotz Ausweisung menschenrechtlich untersagt sein, wenn der betroffenen Person im Heimatland zum Beispiel Folter oder der Tod drohen.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte im Juni gefordert, Straftäter auch nach Afghanistan abzuschieben. Wegen der Nichtanerkennung der Taliban-Regierung sind Abschiebungen dorthin in der Praxis jedoch kaum möglich. Darum verwies Scholz auf Gespräche mit Afghanistans Nachbarstaaten.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hält Abschiebungen von Straftätern und Terroristen nach Afghanistan oder Syrien grundsätzlich jetzt schon für möglich. „In
Einzelfällen ist das dort möglich, aber es ist offensichtlich nicht
trivial“, sagte Baerbock dem Sender RBB. Sie verwies auf die in
Afghanistan herrschenden radikalislamischen Taliban und die
Assad-Diktatur in Syrien.
„Es ist derzeit schon so, dass es
geltendes Recht ist, dass Straftäter und Gefährder keinen subsidiären
Schutz bekommen oder ihn verlieren, wenn sie Straftaten begehen“, sagte Baerbock. „Deshalb haben Mörder
und Terroristen bei uns keinen Platz.“ Dies gelte
auch für jemanden, der „Islamismus verbreitet, sich gegen unser
Grundgesetz, unsere Freiheit, unsere Art zu leben stellt“.