Streit zusätzlich den Irankrieg: Kann Trump aus jener North Atlantic Treaty Organization seichen?

Ob die Vereinigten Staaten aus der NATO austreten könnten, ist schon lange keine rein theoretische Frage mehr. Präsident Donald Trump hat die Mitgliedschaft immer wieder infrage gestellt. In seiner ersten Amtszeit soll er kurz vor dem Austritt gewesen sein.

Jetzt hat er sich enttäuscht darüber gezeigt, dass europäische Verbündete ihm im Irankrieg nicht bei der Sicherung der Straße von Hormus helfen wollen. „Wir helfen anderen Ländern, und wenn sie uns nicht helfen, dann ist es sicher etwas, worüber wir nachdenken sollten“, entgegnete er auf die Frage, ob er einen Austritt aus dem westlichen Militärbündnis in Erwägung ziehe. Er bezeichnete den Streit über den Irankrieg als „großen Test“ für die Loyalität der Verbündeten.

Formal ist es nicht schwer, die NATO zu verlassen. Völkerrechtliche Grundlage der Allianz ist der Nordatlantikvertrag, der in Artikel 13 eine Bestimmung über den Austritt enthält: „Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat.“

Zustimmung des Senats

Die Mitteilung muss der amerikanischen Regierung gemacht werden, weil sie der Depositar des Vertrags ist. Das bedeutet, dass sie die Ratifikationsurkunden der Mitglieder verwahrt. Für einen Austritt müsste die amerikanische Regierung also nur eine entsprechende Mitteilung zu den Akten nehmen, die sie selbst vorliegen hat, und die anderen Mitglieder darüber in Kenntnis setzen. Kein Hindernis wäre die vorgeschriebene Geltungsdauer von 20 Jahren. Der Vertrag wurde am 4. April 1949 geschlossen, diese Frist ist also lange verstrichen.

Eine rechtliche und politische Auseinandersetzung könnte allerdings in den Vereinigten Staaten entstehen. Trump hat schon viele internationale Abkommen aufgekündigt, aber der Nordatlantikvertrag hat eine Besonderheit: Er wurde nach Zustimmung durch den Senat ratifiziert, so wie das in der Verfassung vorgesehen ist.

Daraus leitet der Kongress nun ein Mitspracherecht über einen etwaigen Austritt ab. Im Jahr 2023 verabschiedete er ein Gesetz, wonach der Präsident den Nordatlantikvertrag ohne „Rat und Zustimmung“ des Senats „nicht aussetzen, beenden, aufkündigen oder die Vereinigten Staaten daraus zurückziehen“ darf. Nötig wären die Zustimmung von zwei Dritteln der Senatoren oder ein Gesetz des Kongresses. Diese Regelung wurde bewusst zum Schutz der Allianz vor Präsidenten wie Trump getroffen; im Kongress gibt es auch unter den Republikanern viele Befürworter der NATO.

Politik des „leeren Stuhls“?

Eine Gewähr dafür, dass Trump gegen seinen Willen im Bündnis bleibt, bietet dieses Gesetz aber nicht. Die meisten Präsidenten haben in der Außenpolitik auf dem Vorrang der Exekutive beharrt und darauf bestanden, Entscheidungen ohne Mitsprache des Kongresses zu treffen. In einer Stellungnahme des Justizministeriums aus dem Jahr 2020 wurde die Auffassung vertreten, dass der Austritt aus internationalen Verträgen ein exklusives Recht des Präsidenten sei, das der Kongress nicht per Gesetz einschränken könne. Damals ging es um das sogenannte „Open Skies“-Abkommen, aber es handelte sich ebenfalls um eine von Trump geführte Regierung. Es ist unwahrscheinlich, dass sie im Fall der NATO anders argumentieren würde.

Sollte Trump den Austritt aus der Allianz erklären, könnte das also zu einem Konflikt zwischen den beiden Verfassungsorganen führen. Ob der vor Gericht zugunsten des Kongresses ausginge, ist ungewiss. Es stellen sich zwei Fragen, die auch in anderen Fällen strittig waren: Wer wäre klageberechtigt? Ein Kongressmitglied wäre persönlich von einem NATO-Austritt des Landes womöglich gar nicht betroffen. Und handelt es sich überhaupt um eine gerichtlich zu klärende Frage? Der Oberste Gerichtshof hat 1979 Klagen von Kongressmitgliedern gegen Präsident Carters Kündigung eines Verteidigungsabkommens mit Taiwan mit der Begründung abgewiesen, dass es sich hier um eine politische, nicht um eine rechtliche Frage handele. Bis solche Verfahren entschieden sind, könnte es lange dauern.

Wichtiger ist ohnehin, dass Trump die NATO gar nicht formal verlassen müsste. Es würde ausreichen, wenn er Amerikas Mitwirkung im Alltag der Allianz beenden würde. Die NATO arbeitet in ihren Gremien nach dem Prinzip der Einstimmigkeit. Dort könnte Trump eine Politik des „leeren Stuhls“ praktizieren, wie das Frankreich in den Sechzigerjahren in der EWG machte. Er könnte das amerikanische Personal aus den Führungsstäben der NATO abziehen und die operationelle Kooperation mit den Bündnispartnern einstellen. All das würde die NATO lähmen und schwächen, denn große Teile ihrer Fähigkeiten und ihrer Glaubwürdigkeit in der Abschreckung beruhen auf der militärischen Schlagkraft Amerikas.

Etwas schwieriger könnte es Trump dagegen fallen, amerikanische Truppen ganz oder zu großen Teilen aus Europa abzuziehen. Der Kongress hat da Ende vergangenen Jahres eine Untergrenze von 76.000 Soldaten festgelegt. Aber auch hier könnte es die Regierung auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, was der Präsident ja generell nicht scheut.

Source: faz.net