Streit um Verbrenner: Umwelthilfe scheitert vor dem Bundesgerichtshof mit Klimaklage gegen BMW und Mercedes

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ⁠hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die ‌Autobauer BMW und Mercedes am Montag abgewiesen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wollte, dass das Gericht den Autobauern untersagt, ab November 2030 Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Im Kern ging es um die Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften zu solchen Maßnahmen verpflichtet werden können. Der BGH urteilte jedoch, dass einzelnen ⁠Unternehmen kein CO₂-Budget zugewiesen sei.

Die drei klagenden DUH-Geschäftsführer beriefen sich auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO₂-Budgets aufbrauchten, werde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagen sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO₂-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränkten.

Die Argumentation basiert auf dem berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hatte damals vom Gesetzgeber Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“

Damals ging es also um die Pflicht des Staates – nun um die Frage, ob auch große CO₂-Verursacher der Industrie vor Zivilgerichten zur Verantwortung gezogen werden können. Auch in den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klimaklagen gegen die Autohersteller keinen Erfolg.

Der ⁠BGH hatte am ⁠2. März 2026 in Karlsruhe über die Revision verhandelt. Schon da zeichnete sich ab, dass ⁠die Klage auch am BGH ⁠keinen Erfolg haben wird, weil das Gesetz Autobauern keine konkrete CO₂-Menge zuweist und die Gerichte diese ‌nicht selbst festlegen könnten. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters sagte damals: „Der Staat hat bisher kein eigenes Emissionsbudget zugeteilt.“ (AZ: VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)

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