Im Juni 2022 sind die beiden jüngsten Kinder von Christina Block so gut wie hinauf den Tag genau zehn Monate von dieser Mutter unangeschlossen, da wird dieser Keim zum Besten von eine Entscheidung gelegt, die den Fall entscheidend stempeln wird. Im Jahr zuvor hatte dieser in Dänemark lebende Vater die Kinder nicht zurück nachdem Hamburg gebracht, dieser Mutter war dasjenige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zugesprochen worden.
Bei einem Termin vor dem Familiengericht führt dieser Anwalt des Vaters aus: Deutsche Gerichte seien in diesem internationalen Fall kurzfristig nicht mehr zuständig. Zunächst schließt sich dasjenige Familiengericht dieser Rechtsauffassung an. 20 Monate später, Anfang dieser Woche, erlässt Neben… die Familienkammer des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) zusammensetzen entsprechenden Entscheid – ohne dass dagegen Rechtsmittel eingelegt werden können.
„Zum Besten von mich ist solche Entscheidung weder rechtlich noch moralisch nachzuvollziehen“, sagt Familienanwältin Elisabeth Unger zu WELT AM SONNTAG, die Christina Block seither Ende Januar in allen familienrechtlichen Anliegen vertritt. „Denn sie belohnt den Elternteil, dieser Kinder entführt und anschließend dasjenige Verfahren in dem Land, in dem die Kinder zuvor gelebt nach sich ziehen, verzögert und verschleppt.“
Die Entscheidung des OLG sei „in erster Linie eine Tragödie zum Besten von die Kinder, die vom Vater nachdem dem Bericht aller deutscher Verfahrensbeteiligten manipuliert wurden.“ Sie sei Neben… ein Drama zum Besten von die gesamte Familie einschließlich dieser Tochter, „die weiterhin zwischen meiner Mandantin lebt und ihre Geschwister vermisst.“
Mit dieser OLG-Entscheidung endete Neben… dasjenige Hauptverfahren. Es wurde ohne Urteil abgesetzt. Alle weiteren Entscheidungen sollen jetzt von dänischen Gerichten getroffen werden. Doch ohne Rest durch zwei teilbar Dänemark hatte in den verhindert, dass deutsche Beschlüsse zugunsten dieser Mutter umgesetzt wurden. Anwältin Unger sagt: „Wir werden eingehend prüfen, welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind.“
Gerichtssprecher: „Rein faktischer Vorgang“
Die Frage dieser internationalen Zuständigkeit sei im Haager Kinderschutzübereinkommen (HKÜ) geregelt, erklärt Kai Wantzen, dieser Sprecher des Hamburger Landgerichts. Zuständig zum Besten von sorgerechtliche Entscheidungen seien im Folgenden in der Regel die Behörden des Landes, „in dem die Kinder ihren sogenannten gewöhnlichen Aufenthaltsort nach sich ziehen“.
Dieser habe sich zwar ursprünglich in Deutschland befunden und „bestand dort Neben… zunächst noch fort, qua die Kinder im August 2021 von einem Besuchswochenende in Dänemark abredewidrig nicht zurückgebracht wurden“, sagt Wantzen. „Inzwischen nach sich ziehen die Kinder jedoch in Dänemark zusammensetzen gewöhnlichen Aufenthalt begründet.“
Es sei ein „rein faktisch geprägter Vorgang, zum Besten von den es nicht mehr hinauf die Unrechtmäßigkeit des Obhutswechsels im Jahr 2021 ankommt“, sagt Wantzen. „Entscheidend ist, dass seitdem jeglicher rechtlichen Schritte in Dänemark mit dem Ziel einer Rückführung dieser Kinder erfolgslos ausgeschöpft wurden und dass die Kinder sich in ihrem neuen Umfeld eingelebt nach sich ziehen.“ Das sei hier nachdem rund zweieinhalb Jahren dieser Fall.
Christina Blocks Anwältin zweifelt solche Einschätzung an: „Bislang noch nicht kategorisch ist, wer insbesondere dasjenige ‚Einleben‘ dieser Kinder darlegen und beweisen muss“, sagt Elisabeth Unger. „Nach den mir vorliegenden Informationen hat dieser Vater lediglich Schulbescheinigungen nachgewiesen und im Übrigen behauptet, dass die Kinder Freunde und Hobbys hätten. Ob dies wirklich so ist, wurde indessen nicht bewiesen.“
Das Gericht habe insbesondere aufgrund dieser Dauer des Aufenthalts in Dänemark erdacht, dass sich die Kinder in Dänemark eingelebt hätten. „Dass es zahlreiche Anhaltspunkte dazu gibt, dass die Kinder abgeschottet von dieser Außenwelt in einem Haus mit dem Vater und seiner neuen Frau leben, wurde nicht hinreichend berücksichtigt“, sagt Anwältin Unger.
Der seither 2021 laufende Sorgerechtsstreit zwischen Block und ihrem Ex-Mann ist komplex. Der Zwischenstand ist, dass in Dänemark die deutschen Sorgerechtsbeschlüsse zugunsten dieser Mutter nicht umgesetzt werden, eine von einem dänischen Gericht angestoßene Umgangsregelung, die es dieser Mutter zuteil werden lassen soll, ihre Kinder zu sehen, faktisch nicht funktioniert hat und dasjenige sich spätestens ab Oktober vergangenen Jahres abzeichnete, dass dasjenige Hamburger Familiengericht seine Zuständigkeit durchgeben würde.
An Neujahr doch überschlagen sich die Ereignisse: Maskierte Unbekannte überfallen den Vater in Dänemark und können die beiden Kinder nachdem Hamburg. Wenig später sind sie zwischen dieser Mutter, die jenseits ihren Anwalt Otmar Kury verdeutlichen lässt, nicht eingeweiht gewesen zu sein.
Nach drei Tagen muss Block die Kinder aufgrund eines Gerichtsentscheids wieder herausgeben, dieser Vater bringt sie zurück nachdem Dänemark. Gegen Block und weitere Personen wird seitdem unter anderem wegen des Verdachts dieser Entziehung Minderjähriger ermittelt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft äußert sich jetzig nicht zum Stand dieser Ermittlungen.
Kinder sollen in Traumabehandlung sein
Laut Gerd Uecker, dem Anwalt des Vaters Stephan Hensel, sind die beiden Kinder „im Augenblick aufgrund dieser Sicherheitsbedenken dieser dänischen Behörden in einem Opferschutzprogramm und werden an einem nicht bekannten Ort untergebracht“. Sie sollen einer Traumabehandlung unterzogen werden, in dieser die Folgen dieser gewaltsamen Entführung und die psychischen Folgen zum Besten von die Kinder aufgearbeitet werden sollen.
Auch Hensel und dessen weitere Familie seien an einem geschützten Ort, sagt Uecker, solange nachdem Erkenntnissen dieser dänischen Behörden eine Gefährdungssituation dringend sei. Hensels Haus im Graasten soll verkauft werden. Die Berichterstattung jenseits die Vermögensverhältnisse von Frau Block seien geradezu eine Einladung an Kriminelle, hinauf die Kinder zuzugreifen. Das müsse verhindert werden, sagt Uecker.
Die jüngste Entscheidung des OLG bezeichnete Uecker qua „kohärent und zutreffend angewandt“. Es sei ein klassischer Fall, dieser „immer wieder mal wieder“ auftrete, wenn sich während eines laufenden Verfahrens die internationalen Zuständigkeiten änderten.
„Und die Frage stellt sich immer dann, wenn Kinder länger qua ein Jahr im Ausland leben, weil dann eine gesetzliche Vermutung besteht, dass sie im Ausland integriert sind“, sagte Uecker. Ausnahmen gebe es nur dann, wenn noch ein Rückgabeverfahren laufe. „Dann gilt solche Vermutungsregelung nicht, dann darf Neben… die internationale Zuständigkeit nicht abgegeben werden.“ Das sei hier nicht dieser Fall.
Blocks Anwältin widerspricht: „Nach dem Eindruck zweier Mitarbeiterinnen des Jugendamts waren die Kinder während ihres Aufenthalts zwischen dieser Mutter Anfang Januar weder offensichtlich traumatisiert noch verängstigt. Das Gegenteil war dieser Fall.
Beide Kinder waren im Gegensatz zu dieser Mutter nicht unnahbar, sondern zugewandt“, sagt Unger. „Wenn die Kinder so traumatisiert sind, wie dieser Vater es darstellt, könnte es Neben… an dieser sehr abrupten Trennung von ihrer Mutter liegen, die dieser Vater durch seinen Antrag hinauf Anordnung des unmittelbaren Zwangs gegen die Mutter initiiert hat.“
Am Donnerstag dieser Woche war es Block-House-Gründer Eugen Block, dieser versuchte, zu sichern, welches noch zu sichern war. Der mittlerweile 83-jährige Firmenpatriarch stellte zusammensetzen eigenen sogenannten Umgangsantrag beim Familiengericht, wollte „eine gerichtliche Regelung des Umgangs mit den beiden Enkelkindern“ glücken, wie Gerichtssprecher Wantzen erklärte.
Block wurde von seiner Tochter begleitet und musste, wie seine Tochter zuvor, eine Niederlage einstecken. Der Umgangsantrag wurde zurückgewiesen. Deutsche Gerichte seien zum Besten von diesen Fall flach nicht mehr zuständig, hieß es.
Source: welt.de