Strafmündigkeit: Sollten kriminelle Kinder vor Gericht?

Im Februar 2025 kam in Stuttgart ein Zwölfjähriger ums Leben, der von seinem Kumpel vor eine einfahrende Tram gestoßen wurde. Anfang 2023 töteten zwei Mädchen ihre ebenfalls erst zwölf Jahre alte Schulkameradin in einem Wald bei Freudenberg im Siegerland mit mehreren Messerstichen. Ein banaler Streit zwischen den Kindern, ein für das Alter nicht untypischer Konflikt ohne Vorgeschichte, mündete in einem schockierenden Blutrausch.

Ähnlich war es erst vor wenigen Wochen in Dormagen. Ein zwölf Jahre alter Junge brachte seinen vierzehnjährigen Klassenkameraden mit so vielen Stich- und Schnittverletzungen um, dass Ermittler von „Übertöten“ sprachen.

Der für die Angehörigen so quälenden Frage nach dem Warum wird in allen drei Fällen nicht in einem Strafprozess nachgegangen werden können, auch ein Urteil wird es nicht geben. Denn nach Paragraph 19 Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, „wer bei der Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist“. Der Grundsatz, dass Personen unterhalb diese Altersgrenze nicht in der Lage sind, zu unterscheiden, was Recht und Unrecht ist, und nach dieser Einsicht zu handeln, gilt ohne Wenn und Aber – selbst wenn es Anzeichen dafür gibt, dass Täter im Einzelfall vielleicht doch schon die erforderliche Reife haben.

Dass Kinder Tötungsdelikte begehen, kommt selten vor. Doch die Zahl von Gewalttaten mit Verdächtigen unter vierzehn Jahren hat in der jüngeren Vergangenheit deutlich zugenommen. Im Jahr 2024 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 13.755 solcher Taten erfasst. Das waren so viele wie seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2010 nicht. Aktuell hält eine Kinderbande einen Stadtteil im Leipziger Westen mit einer Serie von Rauben, Diebstählen und Körperverletzungen in Atem.

Die Politik im Bund ist alarmiert. „Der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität wollen wir entgegenwirken“, heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Bisher hat die Bundesregierung allerdings noch nicht einmal die angekündigte Ursachenstudie, „die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfasst“, in Auftrag gegeben.

Reul: Grenze von 14 Jahren überprüfen

So bleibt es einstweilen, wie es bisher war: Nach besonders aufsehenerregenden Taten flammt die immer gleiche Debatte über die Strafmündigkeitsgrenze auf, kurz, heftig, aber folgenlos. Nach dem Stuttgarter Fall sprach sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann „ganz klar“ dafür aus, künftig schon Zwölfjährige strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Ebenso äußerte sich kürzlich sein Parteifreund Armin Schuster, der Innenminister von Sachsen.

Eine Mehrheit dafür gäbe es im Bundestag aber nicht einmal mit den Stimmen der AfD, die im vergangenen Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht hat. Denn nicht nur Sozialdemokraten, Grüne und Linke lehnen eine Absenkung der Altersgrenze ab, sondern auch viele von jenen in der Union, die finden, dass sich dringend etwas ändern müsse.

Zwölfjährige sind nicht mehr wie vor 20 Jahren, sagt Herbert Reul.Picture Alliance

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul fordert ein „Ende der Denkverbote“. Zwölfjährige seien heute nicht mehr wie vor 20 Jahren, sagt der CDU-Politiker: „Ich bin weder Jurist noch Entwicklungspsychologe, aber ich finde, wir müssen ehrlich prüfen, ob die Grenze bei 14 Jahren noch richtig ist.“

Das heiße ausdrücklich nicht, dass Zwölfjährige wie Erwachsene ins Gefängnis sollten, sagt Reul. Ihm gehe es darum, Verfahren zu ermöglichen, zur Verantwortung zu ziehen und verbindliche Auflagen auszusprechen. „Klar bewegen wir uns in einem Spannungsfeld: Wir müssen härter werden, wo es nötig ist, aber immer so, dass es kindgerecht ist und wir die Kinder damit erreichen.“

In einem Verfahren auch die Hintermänner finden

Als Anstoß für die aus seiner Sicht dringend nötige Debatte lobt Reul einen Vorschlag, den die CSU-Landesgruppe Anfang des Jahres auf ihrer Klausurtagung in Kloster Seeon gemacht hat. Mit gerichtlichen „Verantwortungsverfahren“ wollen die CSU-Bundestagsabgeordneten die „bestehende Lücke zwischen Straflosigkeit und Strafmündigkeit schließen“, wie Susanne Hierl erklärt, die rechtspolitische Sprecherin der CSU. „Es geht nicht um die volle Härte des Strafrechts. Aber mit Blick auf die wachsende Kinderkriminalität müssen wir etwas tun, um kriminelle Karrieren zu beenden, bevor sie beginnen“, sagt Hierl. Ohne eine verbindliche Aufarbeitung fehle die klare Botschaft an die jungen Täter, dass Gewalt Konsequenzen hat. „Der Rechtsstaat muss stattdessen früh reagieren und Verantwortung aufzeigen, bevor Gewalt zur Gewohnheit wird“, sagt Hierl. „Auch die Erziehungsberechtigten wollen wir verstärkt in die Pflicht nehmen.“

Das bisher nur in groben Zügen skizzierte CSU-Konzept sieht vor, dass sich Kinder von zwölf Jahren an, die einer schweren Straftat verdächtig sind, in einem pädagogisch ausgerichteten Verfahren vor Gericht verantworten müssen. Die Strafmündigkeitsgrenze will die CSU nicht herabsetzen. Aber die im Jugendstrafrecht vorgesehenen Maßregeln sollen schon zwei Jahre früher greifen, bis hin zum Arrest. Von einer gründlichen Aufarbeitung durch Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte verspricht sich die CSU auch, dass mögliche Hintermänner besser ins Visier genommen werden können. Schließlich würden Minderjährige von kriminellen Netzen zunehmend als Diebe und Drogenkuriere und auch für schwere Gewalttaten eingesetzt.

Kinder für Straftaten angeheuert

Sicherheitsbehörden sprechen von „Violence as a Service“, wenn kriminelle Netze die Vorbereitung und Ausführung von Straftaten gegen Bezahlung auslagern. Oft werden Kinder und Jugendliche dafür rekrutiert. Dass es das Phänomen mittlerweile auch in Deutschland gibt, wurde im Sommer 2024 deutlich, als Kriminelle im Rahmen des „Kölner Drogenkriegs“ Jugendliche aus den Niederlanden für Brandattacken auf Wohn- und Geschäftsgebäude anheuerten.

Wie in den Niederlanden ist „Violence as a Service“ auch in Schweden ein großes Problem. Vor allem in und um die Großstädte Göteborg, Malmö und Stockholm kommt es regelmäßig zu Schießereien und Sprengstoffattacken. Die Täter sind oft noch Kinder, stammen zumeist aus Einwandererfamilien. Kriminelle Gangs sprechen sie über soziale Medien oder über die Chatfunktion von Computerspielen an, locken mit Anerkennung, Respekt, vermeintlicher Zugehörigkeit und irgendwann mit dem Versprechen auf schnelles Geld.

Kriminelle Netzwerke werben Schulkinder an (Symbolbild).Frank Röth

Seit April 2025 versuchen elf europäische Länder, darunter Schweden, die Niederlande, Frankreich und Deutschland, grenzüberschreitender krimineller Netze, die minderjährige Rekruten für Einschüchterungen, Folter und Auftragsmorde einsetzen, gemeinsam Herr zu werden. Nach etwas mehr als einem halben Jahr zogen die Ermittler der dafür geschaffenen Europol-Taskforce GRIMM eine erste Bilanz: 192 Verdächtige konnten festgenommen werden, darunter 63 mutmaßliche Täter, aber auch 84 Rekrutierer und sechs Auftraggeber, die teilweise als „hochrangige Ziele“ und besonders gefährlich eingestuft wurden.

Die Perspektive der Opfer in den Blick nehmen

CSU-Rechtspolitikerin Hierl ist überzeugt, dass gerichtliche „Verantwortungsverfahren“ helfen würden, besser gegen erwachsene Hintermänner vorzugehen. „Bisher entgehen sie viel zu oft der Strafverfolgung“, sagt sie. „Wir dürfen nicht länger zulassen, dass Kriminelle so den Rechtsstaat untergraben.“ Eine umfassende juristische Aufarbeitung der Taten Strafunmündiger sei man zudem den Geschädigten schuldig. Den aktuellen Zustand bezeichnet Hierl als „unerträglich“ für Opfer und ihre Angehörigen, nicht nur wegen der ausbleibenden Aufarbeitung von Verbrechen. Wollen Opfer zum Beispiel einen Täter im Kindesalter und dessen Eltern auf Schmerzensgeld verklagen, müssen sie die Beweise für das Zivilrechtsverfahren auf eigene Kosten selbst beibringen, weil die Staatsanwaltschaft ja nicht ausermittelt.

Nina Kolleck, die an der Universität Potsdam einen Lehrstuhl für Erziehungs- und Sozialisationstheorie hat, hält es für überfällig, dass die Perspektive der Opfer in den Blick genommen wird. Sowohl in der medialen Berichterstattung als auch in fiktionalen Bearbeitungen wie der britischen Serie „Adolescence“ geschehe das praktisch nie. „Und natürlich müssen wir die Gesellschaft so gut es geht auch vor strafunmündigen Tätern schützen, die immer jünger werden“, sagt Kolleck. „Das Ausmaß der Gewalt und Empathielosigkeit ist erschreckend.“ Kinder in „Verantwortungsverfahren“ vor Gericht zu stellen, hält die Wissenschaftlerin dennoch für den falschen Weg.

„Medienwelt triggert Impulsivität“

Solche Verfahren den ohnehin schon überlasteten Gerichten aufzubürden, sei Ressourcenverschwendung, sagt Kolleck. „Denn frühere strafrechtliche Sanktionen helfen wenig, und schon gar nicht die Absenkung der Strafmündigkeit.“ Was wirke, sei möglichst breit angelegte Präventionsarbeit, darauf wiesen zahlreiche Studien hin. Es sei deshalb viel sinnvoller, mehr Geld in pädagogische Programme für Intensivtäter, Jugendämter und, im Sinne aller Kinder, auch in Sportanlagen, Jugendzentren oder Musikschulen zu stecken, statt sie wie vielerorts zu schließen. „Kinder und Jugendliche brauchen analoge Orte, um sich ausleben zu können, wo sie lernen, dass sie durch eigenes Zutun glücklich sein können“, sagt Kolleck.

Das Argument, Kinder würden heute früher reif, sei empirisch bislang nicht belegt. Kinder kämen zwar im Durchschnitt früher in die Pubertät, doch das betreffe nur die körperliche Reifung, die hormonelle Entwicklung und teilweise auch das körperliche Erscheinungsbild. Der präfrontale Cortex, der für Kontrolle, Abwägung und Zukunftsplanung zuständige Gehirnteil, entwickle sich noch bis ins zweite Lebensjahrzehnt eines Menschen hinein. „Die Fähigkeit zur Einsicht und Selbstkontrolle ist bei Kindern heute nicht früher gegeben“, sagt Kolleck. „Im Gegenteil triggert die für sie allgegenwärtige digitale Medienwelt ihre Impulsivität.“

Kinder, die in geordneten und beschützten Verhältnissen aufwachsen, fielen trotz des altersbedingten Drangs, Grenzen auszutesten, so gut wie nie durch extreme Gewalttaten auf, sagt die Wissenschaftlerin. Umgekehrt führten aber Vernachlässigung und Bindungsbrüche zur Verrohung. „Von Bindungsbrüchen sind heute viel mehr Kinder betroffen, weil Social Media das Bindungssystem auf den Kopf stellt“, sagt Kolleck. Kinder suchten nach einer festen Struktur und Bindung. „In der digitalen Welt aber sehen sich viele mit massivem Cybermobbing konfrontiert; manche geraten in dschihadistische oder rechtsextreme Radikalisierungsspiralen oder werden von Erwachsenen manipuliert und instrumentalisiert.“

Auch der nordrhein-westfälische Innenminister Reul ist für „mehr und bessere Sozialarbeit“. Zugleich plädiert er für eine engere Zusammenarbeit von Polizei, Jugendämtern, Schulen und Staatsanwaltschaften, zum Beispiel in „Häusern des Jugendrechts“. Die Frage der Strafmündigkeit sei nur ein Baustein von mehreren. „Wir müssen insgesamt früher und konsequenter reagieren, wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden.“

Source: faz.net