In vielen Ballungszentren herrscht akuter Wohnraummangel. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus wurde bereits im Jahr 2019 der Anreiz geschaffen, durch die Sonderabschreibung des Paragraphen 7b Einkommensteuergesetz erhöhte Abschreibungen bei Neubauten geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen wird. Fraglich war bislang, ob die Regelung auch Anwendung findet, wenn das betroffene Grundstück in der Vergangenheit schon einmal mit einem Wohngebäude bebaut war. Hierüber entschied jüngst der Bundesfinanzhof (Az. IX R 24/24).
Source: faz.net