Neuer Wehrdienst
Verpflichtende Musterung
Alle jungen Männer vom Jahrgang 2008 an müssen nach dem Gesetz für den „Neuen Wehrdienst“, das am 1. Januar in Kraft trifft, einen Fragebogen ausfüllen, der ihre Eignung und Motivation für die Bundeswehr erfasst. Frauen müssen nicht, können aber den Fragebogen ausfüllen. Die Musterung ist für junge Männer verpflichtend, der Wehrdienst selbst bleibt vorerst freiwillig.
Arbeit & Soziales
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro je Arbeitsstunde. Zugleich erhöht sich die Obergrenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro im Monat. Die Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr erhöht sich von 682 auf 724 Euro monatlich. Im zweiten Jahr werden es dann 854 Euro (bislang 802 Euro), im dritten 977 Euro (bislang 921 Euro) und bei einem vierten Ausbildungsjahr 1014 Euro (bislang 955 Euro).
Höhere Renten
Die Renten könnten vom 1. Juli an um 3,7 Prozent steigen. So lautet die Prognose im Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht. Wie hoch die Erhöhung ausfällt, legt das Kabinett im Frühjahr fest.
Die Aktivrente kommt
Die sogenannte Aktivrente ist eigentlich ein Steuersparprogramm für Senioren, die jenseits des regulären Rentenalters weiterarbeiten. Sie haben vom 1. Januar an einen Anspruch auf einen Steuerbonus von maximal 2000 Euro, sofern sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Selbständige, freiberuflich Arbeitende und Beamte profitieren nicht. Ein weiterer Baustein des Rentenprogramms der Bundesregierung, die erweiterte Mütterrente, wird hingegen erst am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Nullrunde für Bürgergeldempfänger
Die Regelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld ändern sich 2026 nicht. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Zum 1. Juli wird das Bürgergeld durch die neuen Regeln zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ abgelöst. Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Aufforderungen des Jobcenters nicht nachkommt, dem können schneller und in größerem Umfang Leistungen gekürzt werden. Wird der Termin im Jobcenter zum dritten Mal versäumt, ist eine komplette Streichung der Leistungen möglich. Auch das Schonvermögen wird deutlich niedriger und zudem altersabhängig gestaffelt. Außerdem werden Kosten für Unterkunft in geringerem Umfang anerkannt.
Höhere Sozialbeiträge
Zum 1. Januar steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung abermals deutlich. Grund sind höhere Löhne und Gehälter. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöht sich die Einkommensschwelle, bis zu welcher Kassenbeiträge anfallen, von 5512,50 auf 5812,50 Euro im Monat. In der Rentenversicherung liegt die Grenze, bis zu der Beiträge zu zahlen sind, dann bei 8450 statt wie bislang bei 8050 Euro im Monat. Außerdem erhöhen sich für Millionen von Mitgliedern in der GKV die Zusatzbeiträge. Deutschlands größter Krankenversicherer, die Techniker Krankenkasse, hat angekündigt, den Satz von 2,45 auf 2,69 Prozent zu erhöhen.
Steuern & Freibeträge
Höherer Grundfreibetrag
Das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt von 12.096 auf 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag einschließlich Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf für beide Eltern wird auf 9756 Euro angehoben. Er steigt damit um 156 Euro. Das Kindergeld wird für jedes Kind um vier Euro auf 259 Euro im Monat erhöht.
Ehrenamt wird gestärkt
Der Freibetrag für Übungsleiter steigt von 3000 auf 3300 Euro, der für Ehrenamtliche von 840 auf 960 Euro.
Pendlerpauschale steigt
Zum neuen Jahr gibt es die Pendlerpauschale von 38 Cent schon ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bislang beträgt die Pauschale 30 Cent je Kilometer für die ersten 20 Kilometer der Wegstrecke. Erst vom 21. Kilometer an sind es 38 Cent. Diese Abstufung fällt weg.
Subventionen für Agrardiesel
Land- und Forstwirte bekommen vom 1. Januar an wieder die volle Rückvergütung für Agrardiesel von 21,48 Cent je Liter. Die Vorgängerregierung von SPD, Grünen und FDP hatte die Subventionen für Agrardiesel abgeschafft.
Entlastung der Gastronomie
Für Speisen in der Gastronomie sinkt die Mehrwertsteuer von derzeit 19 auf sieben Prozent. Es profitieren neben Restaurants auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter sowie die Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Die sieben Prozent gelten auch für Speisen zum Mitnehmen und gelieferte Gerichte. Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Einen Sonderfall bilden Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 Prozent (etwa Cappuccino, Latte macchiato), die außer Haus verkauft werden. Diese Getränke dürfen mit sieben Prozent versteuert werden. Pflanzliche Drinks wie Hafer- und Mandelmilch sind davon ausgeschlossen.
Gewerkschafter profitieren
Gewerkschaftsbeiträge können künftig zusätzlich zur Werbungskostenpauschale abgesetzt werden. Das bringt im Regelfall eine Steuerersparnis zwischen 25 und 35 Prozent des jährlichen Mitgliedsbeitrags, schreibt die IG Metall.
Keine Kfz-Steuer für Elektroautos
Für Elektroautos, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, muss bis Ende 2035 keine Kfz-Steuer bezahlt werden. Bisher galt die Befreiung bis Ende 2025. Die Befreiung gilt nicht für Plug-in-Hybride.
Energie & Heizen
Steigende Preise für die Fossilen
Der nationale CO2-Preis verteuert fossile Brennstoffe auch im neuen Jahr. Die Zertifikate für Verschmutzungsrechte werden mit einem Preisrahmen von 55 bis 65 Euro je Tonne versteigert. Der Preis für Heizöl könnte deswegen um bis zu 3,2 Cent je Liter steigen, für Erdgas um bis zu 0,24 Cent je Kilowattstunde. Benzin könnte bis zu 2,8 Cent je Liter mehr kosten, Diesel bis zu 3,2 Cent, schreibt die Verbraucherzentrale Bayern.
Abschaffung der Gaspreisumlage
Privatkunden und Unternehmen müssen vom 1. Januar an nicht länger die Gasspeicherumlage zahlen. Die Umlage beträgt derzeit 0,289 Cent je Kilowattstunde (kWh). Ein Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh im Jahr wird mit der Abschaffung um knapp 58 Euro entlastet.
Pläne für Industriestrompreis
Die Bundesregierung hat beschlossen, energieintensive Unternehmen von 2026 an mit einem vergünstigten Industriestormpreis von fünf Cent je Kilowattstunde zu entlasten. Die EU-Kommission muss noch zustimmen.
Kommunale Wärmeplanung startet
Nach aktueller Gesetzeslage greift in Großstädten vom 1. Juli an die kontroverse Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (sogenanntes Heizungsgesetz), nach der neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bis dahin müssen in den betroffenen Städten entsprechende Wärmepläne vorliegen. Viele Eigentümer müssen dann beim Austausch einer kaputten oder veralteten Heizung prüfen, welche erneuerbare Technologie (Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder Hybridlösung) vor Ort künftig zulässig ist. Allerdings hat sich die schwarz-rote Bundesregierung die Abschaffung des Heizungsgesetzes vorgenommen. Bis Ende Januar sollen die Eckpunkte vorliegen.
Leisere Wärmepumpen
Vom 1. Januar 2026 gelten strengere Fördervorschriften für Wärmepumpen. Schallemissionen von geförderten Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen um fünf Dezibel leiser sein als bisher. Die meisten neuen Geräte halten diese Vorschrift ein.
Wohnen
Mietpreisbremse wird verlängert
Für Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete im Grundsatz weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung wurde nochmals bis Ende 2029 verlängert. Außerdem können die Länder weiterhin Gebiete ausweisen, in denen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersagt ist. Das ursprünglich bis Ende 2025 geltende Umwandlungsverbot wurde bis Ende 2030 verlängert.
Änderungen für Sozialwohnungen
Für öffentlich geförderten Wohnraum erhöhen sich zum 1. Januar die Mietobergrenzen sowie die Pauschalen für Verwaltung und Instandhaltung. Eigentümer können ihre Mieten entsprechend anpassen.
Moderne Messgeräte werden Pflicht
Bis Ende 2026 müssen Vermieter sicherstellen, dass alle Messgeräte für Wärme und Wasser in Mehrfamilienhäusern fernablesbar sind. Mieter sind monatlich über den Verbrauch zu informieren. Bei Verstößen drohen Mietminderungsrechte.
Austauschpflicht für Bleirohre
Bis zum 12. Januar 2026 müssen alle alten Bleirohre und Einzelteile aus Blei in der Trinkwasserinstallation ausgetauscht worden sein. Denn Blei ist ein Schwermetall, das auch in sehr kleinen Mengen gesundheitsgefährdend sein kann.
Bildung und Betreuung
Recht auf Ganztagsbetreuung
Am 1. August tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in Kraft. Das ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebot gilt dann zunächst für die Schüler der ersten Klasse. In den Folgejahren wird der Anspruch jeweils um eine Klassenstufe erweitert. Vom Schuljahr 2029/2030 an sollen dann alle Grundschüler der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Gesundheit & Pflege
Verbot von Lachgas
Der Verkauf von Lachgas, das als Partydroge beliebt ist, aber zu bleibenden Gesundheitsschäden führen kann, wird eingeschränkt. Erwerb und Besitz für Minderjährige werden verboten. Auch Handel, Erwerb und Besitz von sogenannten K.-o.-Tropfen, die Kriminelle für Straftaten wie Raub und Sexualdelikte nutzen, werden verboten. Nach Ablauf einer Übergangsfrist könnte das Gesetz im April 2026 in Kraft treten.
Neue Funktionen für E-Patientenakte
Ärzte können die digitale Medikationsliste künftig um rezeptfreie Arzneimittel ergänzen. Außerdem können sie einen elektronischen Medikationsplan als Übersicht über die Arzneimitteltherapie anlegen. Die neuen Funktionen sind für Mitte des Jahres geplant.
Änderungen in der Pflege
Pflegefachkräfte dürfen künftig gewisse Aufgaben von Ärzten übernehmen. Um welche Leistungen es sich handelt, muss noch festgelegt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad vier und fünf, die nur Pflegegeld beziehen, müssen den verpflichtenden Beratungsbesuch nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch zweimal im Jahr nachweisen.
Ernährung
Honig, Marmelade und Säfte
Auf Honiggläsern muss künftig stehen, aus welchen Ländern der Honig zu welchen Anteilen kommt. Sammelangaben wie „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ sind vom 14. Juni an nicht mehr zulässig. Der Fruchtgehalt von Marmelade muss dann 450 statt 350 Gramm je Kilo betragen. Für „Konfitüre extra“ muss der Fruchtanteil künftig 500 Gramm statt 450 Gramm betragen. Produkte aus Altbeständen dürfen auch nach dem 14. Juni weiter verkauft werden. Für Säfte werden drei neue Kategorien eingeführt: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Der Zuckergehalt muss jeweils um mindestens 30 Prozent niedriger sein.
Verbraucherschutz
Schufa wird transparenter
Verbraucher können von Ende März an ihren Schufa-Score digital und kostenlos bei der Auskunftei einsehen. Für insgesamt zwölf Kriterien vergibt die Schufa Punkte, von 100 bis 999. Je höher die Gesamtpunktzahl, umso besser wird die Kreditwürdigkeit eingeschätzt.
Nachhaltigkeit
Neue Regeln für alte Elektrogeräte
Alle Verkaufsstellen kleiner Elektrogeräte sind künftig verpflichtet, Altgeräte anzunehmen, unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird. Auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer müssen zurückgenommen werden. Die Rücknahmestellen sind bis zum 30. Juni einzurichten. Vom 1. Januar an müssen Wertstoffhöfe, Fachhandel und Onlinehändler auch Batterien aus E-Bikes und E-Scootern kostenlos annehmen. So sollen lithiumhaltige Batterien besser recycelt und Umwelt- und Sicherheitsrisiken verringert werden.
Vernichtungsverbot für Textilien
Unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe dürfen vom 19. Juli an nicht mehr vernichtet werden. Das Verbot gilt zunächst für große Unternehmen. Damit sollen Umweltbelastungen verringert und soll der Produktion der sogenannten „Fast Fashion“ entgegengewirkt werden. Ausnahmen sind aus Hygiene- und Sicherheitsgründen erlaubt.
Verkehr
Deutschlandticket wird teurer
Der Abopreis für die Nutzung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs mit dem Deutschlandticket steigt von 58 auf 63 Euro im Monat.
Preisanstieg bei Kfz-Versicherung
Im neuen Jahr werden Auto- und Motorradversicherungen abermals teurer, im Schnitt um etwa sieben Prozent, schreibt die Verbraucherzentrale Bayern. Grund dafür seien vor allem höhere Reparaturkosten. Wer sich dann einen günstigeren Anbieter suchen will, kann ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht nutzen.
Führerschein umtauschen
Bis zum 19. Januar müssen zunächst Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Grund für die Umtauschaktion sind EU-Vorgaben, die Dokumente vereinheitlichen und fälschungssicher machen sollen. Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Digitaler Fahrzeugschein
Privatleute können schon seit November über die i-Kfz App den Fahrzeugschein digital auf dem Smartphone speichern und bei Kontrollen vorzeigen. Im Laufe des kommenden Jahres soll es diese Möglichkeit auch für Firmen- und Dienstwagen geben.
Noch mehr Assistenzsysteme
Für die Erstzulassung von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sind vom 7. Juli an weitere Assistenzsysteme vorgeschrieben: das Notbremsassistenzsystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern (advanced emergency braking system) und das Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers (advanced driver distraction warning). Außerdem müssen neu zugelassene Fahrzeuge über einen erweiterten Aufprallschutz für Fußgänger verfügen (enlarged head impact zone).
Der nächste TÜV
Pkw mit einer blauen TÜV-Plakette müssen im neuen Jahr zur Hauptuntersuchung. Der Halter bekommt dann eine braune TÜV-Plakette, sofern alles in Ordnung ist.