Städte am Limit: „Unsere Haushalte kollabieren reihenweise“

Dass Städte und Gemeinden mit einem Defizit in zweistel­liger Milliardenhöhe wirtschaften müssen, ist kein unvermeidbares Schicksal. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat ein Konzept vorgelegt, das einen Etatausgleich für die kommunale Welt vorsieht – unter Wegfall der Gewerbesteuer. Die Städte bekämen zum Ausgleich mehr von der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer. Zudem erhielten sie ein neues Zuschlagsrecht zu diesen Steuern. Im Saldo hätten die Kommunen nach dieser Reform 26,9 Milliarden Euro mehr in der Kasse. Damit rückte ein Etatausgleich in Sichtweite. Das Statistische Bundesamt beziffert das Defizit der Gemeinden für das Jahr 2025 auf 28,1 Milliarden Euro.

Schon lange wird über einen Ersatz der Gewerbesteuer diskutiert. Vor fünfzehn Jahren hatte Wolfgang Schäuble (CDU) einen solchen Anlauf unternommen – der jedoch am entschiedenen Widerstand des Deutschen Städtetages scheiterte. Aus Sicht der Wirtschaft ist die Gewerbesteuer schon lange ein Ärgernis, nicht zuletzt, weil mit ihr viel zusätzliche Bürokratie verbunden ist. Die Bemessungsgrundlage ist eigen, anders als bei der Körperschaftsteuer und Einkommensteuer. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern kommt eine Besonderheit hinzu: Sie können die Gewerbesteuer gänzlich oder zu einem großen Teil mit der Einkommensteuer verrechnen. Letztlich dient diese somit zu einem guten Teil allein dem Finanzausgleich zwischen Kommunen auf der einen Seite und Bund und Ländern auf der anderen Seite – verbunden mit einem erheblichen Erhebungsaufwand.

„Jedwede Bemühung bislang gescheitert“

Bei Kapitalgesellschaften gibt es bisher keine Anrechnung. Hier sind Bund und Länder letztlich gezwungen gewesen, die Körperschaftsteuer schrittweise zu senken (von 2028 bis 2032 um jeweils einen Prozentpunkt), um die Gesamtlast im internationalen Vergleich auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Aktuell addieren sich die beiden Steuern auf etwa 30 Prozent, in größeren Städten, wo die Gewerbesteuer-Hebesätze besonders hoch sind, ist es zumeist deutlich mehr. Mit einem Körperschaftsteuersatz von künftig zehn Prozent rutscht die Gesamtlast auf durchschnittlich 25 Prozent. Auch damit wird Deutschland kein Billigsteuerland werden, rückt aber vom unattraktiven Schluss der Tabelle mehr in Richtung Mitte.

Die Gewerbesteuer mache nach Abzug des an den Bund und die Länder fließenden Teils knapp die Hälfte des kommunalen Steueraufkommens von zuletzt rund 150 Milliarden Euro aus, heißt es in der vom Institut Finanzen und Steuern veröffentlichten Schrift. Das wollten die Städte und Gemeinden nicht aufgeben. Dabei schwanke ihr Aufkommen stark mit der wirtschaft­lichen Entwicklung. Gleichzeitig trügen wenige Unternehmen die Hauptlast, was dazu führe, dass das Aufkommen zwischen den Kommunen sehr ungleich verteilt sei. Zudem verursachten Hinzurechnungen und Kürzungen der Bemessungsgrundlage hohe bürokratische Lasten.

Gründe für eine Reform der Gewerbesteuer liegen nach Ansicht der drei IW-Autoren, Martin Beznoska, Tobias Hentze und Björn Kauder, damit auf der Hand. „Doch jedwede Bemühung ist bislang gescheitert“, schreiben sie. Bürgermeister und Kämmerer wollten bei einer Reform unisono bessergestellt werden. Dies erscheine nur möglich, wenn die Kommunen insgesamt einen höheren Anteil der Steuereinnahmen erhielten. Entsprechend haben sie ihr Konzept aufgebaut: Die Abschaffung der Gewerbesteuer bedeute einen Einnahmeausfall von gut 75 Milliarden Euro. Davon entfielen 68,7 Milliarden Euro auf die Kommunen. Eine anteilige Kompensation bedeutet für die Körperschaftsteuer zusätzliche Einnahmen von 43 Milli­arden Euro. Die Körperschaftsteuer müsste demnach um bis zu 15 Prozentpunkte steigen. Damit blieben rechnerisch Mehreinnahmen von rund 30 Milliarden bei der Einkommensteuer, die aufgrund der wegfallenden Anrechnung der Gewerbesteuer anfielen.

Kommunale Spitzenverbände dringen auf schnelle Hilfe

Um den Kommunen eine wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit Hebesatzrecht zu gewähren, bieten die Autoren folgende Modifizierungen an: Bei der Körperschaftsteuer könnte die Erhöhung geringer ausfallen (zwölf statt 15 Prozentpunkte). Dafür könnten die Kommunen einen Zuschlag zwischen null und sechs Prozentpunkten auf die Körperschaftsteuer erheben. Der Solidaritätszuschlag des Bundes könnte in diesem Zuge abgeschafft werden, dafür könnten die Kommunen bei der Einkommensteuer ebenfalls ein Zuschlagsrecht erhalten.

Derweil dringen die kommunalen Spitzenverbände auf schnelle Hilfe. Sie rechnen für dieses Jahr mit einem Rekorddefizit von mehr als 30 Milliarden Euro. „Unsere Haushalte kollabieren reihenweise“, warnten die Präsidenten Burkhard Jung (Städtetag), Achim Brötel (Landkreistag) und Ralph Spiegler (Städte- und Gemeindebund) vergangene Woche nach einem Gespräch mit den Ministerpräsidenten. „Wir müssen dringend runter mit den Ausgaben und der riesigen Kostendynamik.“

Ohne sofortiges Gegensteuern aus Berlin werde es nicht mehr gehen. Eine Möglichkeit wäre nach ihren Worten, schnell den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer befristet um zehn Prozentpunkte anzuheben. Eine andere wäre, die Kosten für soziale Leistungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen anders zu verteilen. „Wichtig ist, dass jetzt schnell etwas passiert.“ Die Möglichkeit, die Kommunalfinanzen unter Einschluss der Gewerbesteuer einer Generalrevision zu un­terziehen, blendeten die drei Spitzenverbände aus.

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