Staatsanwaltschaft Berlin: AfD-Abgeordneter wegen Hitlergruß im Bundestag angeklagt

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat wegen Zeigen des Hitlergrußes im Reichstagsgebäude Anklage gegen einen AfD-Bundestagsabgeordneten erhoben. Dem 60-jährigen Politiker, der namentlich nicht genannt wird, wirft die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vor. Im Oktober 2025 war demnach die Immunität des Abgeordneten aufgehoben worden.

Der AfD-Politiker soll am 22. Juni 2023 während einer Sitzung des
Bundestags einen Parteikollegen im Garderobenbereich an einem Eingang
des Bundestags mit Hackenschlag und Hitlergruß begrüßt haben. Das Verwenden der Grußformel der verbotenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) ist in Deutschland und Österreich verboten. Dem Angeklagten soll laut Staatsanwaltschaft bewusst gewesen sein, dass die Geste für andere Menschen wahrnehmbar gewesen sei.

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