Staats- und Regierungschefs jener EU: EU-Kommission kündigt neues Gesetz zur Rückführung von Migranten an

Die EU-Kommission will einen neuen Gesetzentwurf zur Rückführung unrechtmäßig eingereister Migranten vorlegen. Dies kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Brief an die 27 Mitgliedstaaten an, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Der Vorschlag der Kommission werde „klare Kooperationsverpflichtungen für rückgeführte Personen“ enthalten und habe die Absicht, „den Rückführungsprozess wirksam zu straffen“.

„Aber wir brauchen einen neuen Rechtsrahmen, um unsere Handlungsfähigkeit zu verbessern“, schrieb von der Leyen in dem Brief. Die Länder müssten „eine Ebene der Harmonisierung und des Vertrauens“ aufbauen, sodass ein jeder Mitgliedsstaat die Entscheidung des anderen anerkenne. Dies würde sicherstellen, dass „Migranten, gegen die in einem Land eine Rückführungsentscheidung ergangen ist, keine Lücken im System ausnutzen können, um eine Rückführung in einem anderen Land zu vermeiden.“

Polen berät über Aussetzung des Asylrechts

Polens Regierung will an diesem Dienstag über eine
vorübergehende Aussetzung des Rechts auf Asyl beraten. Bei einer
Kabinettssitzung soll eine Strategie für die Steuerung irregulärer
Migration vorgestellt werden. Ministerpräsident Donald Tusk hatte am
Samstag auf einem Parteitag seiner liberalkonservativen Bürgerkoalition
angekündigt, sein Land wolle das Recht auf Asyl zumindest vorübergehend
aussetzen.

„Der Staat muss wieder zu hundert Prozent die Kontrolle darüber zurückgewinnen, wer nach Polen kommt und einreist“, hatte Tusk auf dem Parteitag gesagt. Er werde die Anerkennung dieser Entscheidung in Europa einfordern. Details dazu nannte er aber nicht.

Tusk warf Russland und dem Nachbarland Belarus vor, gezielt Migranten über die polnische Grenze zu schleusen und so die EU destabilisieren zu wollen. „Die Art und Weise, wie dieses Recht auf Asyl genutzt wird, widerspricht genau dem Wesen des Rechts auf Asyl“, sagte Tusk.

Von der Leyen äußerte in einem Bericht indirekt Kritik an der polnischen Ankündigung, in Reaktion auf von Russland und Belarus in Richtung EU geschleuste Migranten vorübergehend Asylregeln aussetzen zu wollen. „Wir brauchen eine klare und entschlossene europäische Antwort, um diesen Aktivitäten entgegenzuwirken, ohne Russland und Belarus zu erlauben, unsere eigenen Werte gegen uns zu verwenden.“

Die EU sei im Kontakt mit den polnischen Behörden, sagte eine Kommissionssprecherin zudem. Sie stellte klar, dass Polen als EU-Mitglied die Verpflichtung habe, den Zugang zum Asylverfahren sicherzustellen. Die EU schloss sich den Vorwürfen an Russland und Belarus allerdings an.

Polen und Tschechien wollen die Migration auf die Tagesordnung beim Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs Ende der Woche in Brüssel setzen. Beide Länder fordern ein härteres Vorgehen und schnellere Abschiebungen an den EU-Außengrenzen. Zugleich kritisieren sie Grenzkontrollen innerhalb der EU, wie Deutschland sie zuletzt wieder eingeführt hatte. Diese Kontrollen sind ebenfalls Gegenstand des Briefes zum EU-Gipfel. „Die
Wiedereinführung von Grenzkontrollen sollte eine letzte Maßnahme sein,
außergewöhnlich und im Verhältnis zur erkannten Bedrohung stehen“, mahnte
von der Leyen.

Von der Leyen geht von mehr Menschen auf der Flucht aus

Bei dem Treffen wird vermutlich auch der eskalierende Konflikt im Nahen Osten ein Thema sein. Von der Leyen geht künftig von mehr Menschen aus, die in der Region vor Krieg und Gewalt fliehen. In den vergangenen Wochen seien mehr als eine Million Menschen vertrieben worden und es bestehe ein klares Potenzial für weitere Vertreibungen, schrieb die deutsche Politikerin in einem Bericht zu den anstehenden Beratungen der Staats- und Regierungschefs der EU. Man müsse deswegen an Notfallplänen sowohl für die Europäische Union als auch für internationale Partner arbeiten. 

Eine signifikante Anzahl der Flüchtlinge im Nahen Osten sei zuletzt nach Syrien gezogen. Viele dieser Menschen kommen aus dem Libanon, wo Israel derzeit zahlreiche Angriffe ausübt. Die Hisbollah greift hingegen immer wieder Israel an, nach eigenen Angaben aus Solidarität mit der islamistischen Terrororganisation Hamas im Gazastreifen, gegen die Israel seit rund einem Jahr Krieg führt.

Eine der ersten Aufgaben des neuen EU-Kommissars für Inneres und Migration werde es sein, mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen an Maßnahmen gegen die Instrumentalisierung von Migranten zu arbeiten. Dies sollte unter anderem durch intensive diplomatische Kontakte mit den Herkunftsländern ergänzt werden, um eine weitere Verschlechterung der Lage zu verhindern.

Einigung auf härtere Abschieberegeln erst im Frühjahr

Die EU-Mitgliedsländer hatten sich erst im Frühjahr mühsam auf eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems geeinigt,
die unter anderem verschärfte Abschieberegeln vorsieht. Seither
forderten unter anderem die Niederlande und Ungarn, von den gemeinsamen
Asylregeln ausgenommen zu werden. Solche Opt-outs erfordern jedoch eine
EU-Vertragsänderung, der alle Mitgliedsländer zustimmen müssen.

Die
im Frühjahr vereinbarte Asylreform soll ab Juni 2026 gelten. Dadurch
sollen unter anderem erstmals schnellere Asylverfahren direkt an den
EU-Außengrenzen möglich werden. Führende Migrationsexperten halten dies
mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte für problematisch.

Die EU-Kommission will einen neuen Gesetzentwurf zur Rückführung unrechtmäßig eingereister Migranten vorlegen. Dies kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Brief an die 27 Mitgliedstaaten an, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Der Vorschlag der Kommission werde „klare Kooperationsverpflichtungen für rückgeführte Personen“ enthalten und habe die Absicht, „den Rückführungsprozess wirksam zu straffen“.

„Aber wir brauchen einen neuen Rechtsrahmen, um unsere Handlungsfähigkeit zu verbessern“, schrieb von der Leyen in dem Brief. Die Länder müssten „eine Ebene der Harmonisierung und des Vertrauens“ aufbauen, sodass ein jeder Mitgliedsstaat die Entscheidung des anderen anerkenne. Dies würde sicherstellen, dass „Migranten, gegen die in einem Land eine Rückführungsentscheidung ergangen ist, keine Lücken im System ausnutzen können, um eine Rückführung in einem anderen Land zu vermeiden.“

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