Spritpreis: Bundesrat macht Weg vakant zu Händen Tankstellen-Preisregel

Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen hohe Spritpreise zugestimmt. Künftig dürfen in Deutschland Tankstellen nur noch einmal am Tag ihre Spritpreise erhöhen. Preissenkungen sind beliebig oft erlaubt.

Mit dem Paket wird auch das Kartellrecht verschärft. Das Bundeskartellamt erhält mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise. Unternehmen müssen künftig darlegen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dadurch soll es für das Kartellamt deutlich einfacher werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen.

Viele Länder kritisierten das Maßnahmenpaket des Bundes als nicht weitgehend genug. Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) warf den Mineralölkonzernen vor, den Krieg und ihre Marktmacht auszunutzen, um sich mit unangemessenen Übergewinnen die Taschen vollzumachen. „Das ist inakzeptabel und unanständig“, sagte der SPD-Politiker. Auch unter den Ländern gab es bei der Abstimmung keine Mehrheit für die Forderungen nach einem Preisdeckel oder einer Übergewinnsteuer.

Bundesratspräsident Bovenschulte fordert Übergewinnsteuer

„Was wir jetzt brauchen, ist – untechnisch formuliert – eine Gaspreisbremse zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher, um einer drohenden Inflationsspirale von vornherein entgegenzuwirken“, sagte Bovenschulte. Eine solche Entlastung dürfe aber nicht in erster Linie auf die Kosten der öffentlichen Haushalte gehen. „Wir brauchen deshalb zur Gegenfinanzierung dringend eine Übergewinnsteuer, mit der unangemessene Extraprofite zugunsten der Allgemeinheit abgeschöpft werden können“, sagte Bovenschulte.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann (CDU), stellte Entlastungen der Bürger etwa über eine höhere Pendlerpauschale in Aussicht, wenn sich die Lage nicht entspannen sollte. Sie lehnte aber „teure Fiskalmaßnahmen mit diffuser Wirkung“ ab.

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