Sperrminorität dieser AfD: Sitzverteilung in Sachsen könnte falsch berechnet worden sein

In Sachsen will der Wahlleiter das Ergebnis zur Sitzverteilung im Landtag überprüfen. Mehrere Parteien und Experten von Wahlrecht.de gingen davon aus, dass sich der Landeswahlleiter bei der neuen Sitzverteilung im Landtag verrechnet haben könnte, berichtete die Leipziger Volkszeitung. Demnach wurde ein falsches Sitzverteilungsverfahren angewendet. Der Sachverhalt sei bekannt und werde überprüft, sagte eine Sprecherin der Landeswahlleitung gegenüber ZEIT ONLINE.

Bis August 2023 wurde in Sachsen das Zweitstimmenergebnis nach dem sogenannten d‘Hondtschen Höchstzahlverfahren berechnet. Dann änderte der Landtag die Berechnungsmethode: Seitdem sieht das Landeswahlgesetz eine Berechnung nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë vor. Unklar ist derzeit, ob der Landeswahlleiter diese Änderung im Wahlgesetz bei der Berechnung des vorläufigen Ergebnisses berücksichtigt hat.

Laut LVZ hätte die AfD nach dem angepassten Verfahren einen Sitz weniger und würde nicht mehr über eine Sperrminorität im Landtag verfügen. Mit einer Sperrminorität könnten bestimmte Landesgesetze, die mit einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneter entschieden werden müssen, nicht ohne die AfD-Parlamentarier zustande kommen.

In Sachsen werden wie auch in anderen Bundesländern Verfassungsrichter und die Spitzen der Landesrechnungshöfe mit Zweidrittelmehrheit aller Parlamentarier gewählt. Bestimmte Posten könnten dann also ohne AfD-Zustimmung nicht nachbesetzt werden. Zudem könnten sich die Landtage nicht selbst auflösen.

Nach dem vorläufigen Ergebnis wurde die CDU mit 31,9 Prozent der Stimmen erneut stärkste Kraft. Die AfD kam mit 30,6 Prozent auf Rang zwei. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) schaffte aus dem Stand 11,8 Prozent und dürfte bei der künftigen Regierungsbildung ein Wort mitreden. Die SPD erhielt 7,3 Prozent, die Grünen liegen bei 5,1 Prozent. Die Linken schafften es mit 4,5 Prozent nur in den Landtag, weil sie in Leipzig zwei Direktmandate holten.

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In Sachsen will der Wahlleiter das Ergebnis zur Sitzverteilung im Landtag überprüfen. Mehrere Parteien und Experten von Wahlrecht.de gingen davon aus, dass sich der Landeswahlleiter bei der neuen Sitzverteilung im Landtag verrechnet haben könnte, berichtete die Leipziger Volkszeitung. Demnach wurde ein falsches Sitzverteilungsverfahren angewendet. Der Sachverhalt sei bekannt und werde überprüft, sagte eine Sprecherin der Landeswahlleitung gegenüber ZEIT ONLINE.

Bis August 2023 wurde in Sachsen das Zweitstimmenergebnis nach dem sogenannten d‘Hondtschen Höchstzahlverfahren berechnet. Dann änderte der Landtag die Berechnungsmethode: Seitdem sieht das Landeswahlgesetz eine Berechnung nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë vor. Unklar ist derzeit, ob der Landeswahlleiter diese Änderung im Wahlgesetz bei der Berechnung des vorläufigen Ergebnisses berücksichtigt hat.

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