SPD-Reformkonzept zur Erbschaftsteuer: Was hinter den SPD-Plänen zur Reform dieser Erbschaftsteuer steckt

Schätzungsweise werden in Deutschland pro Jahr zwischen 300 und 400
Milliarden Euro pro Jahr vererbt oder verschenkt. Steuerlich erfasst und versteuert worden seien davon
zuletzt jedoch nur 9,2 Milliarden Euro,
sagte SPD-Fraktionsvizechefin Wiebke Esdar in Berlin. Die SPD sieht daher Handlungsbedarf und hat ein Reformkonzept für die Erbschaftsteuer vorgelegt. Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen rund um das Vorhaben.

Wie ist das Erbschaftsrecht aktuell geregelt?

Jeder, der durch den Tod eines Angehörigen Vermögen erhält, ist erbschaftsteuerpflichtig. Wie hoch die Steuern ausfallen, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Ehepartner können steuerfrei bis zu 500.000 Euro erben, Kinder bis zu 400.000 Euro. Auf alles darüber hinaus müssen Steuern gezahlt werden, die Steuersätze variieren zwischen sieben und 50 Prozent. 

Große Summen können derzeit auch ohne Steuerabgaben und zu Lebzeiten weitergegeben werden. Möglich wird das über sogenannte Schenkungen. Dabei gelten die gleichen Freibeträge wie bei der Erbschaft. Besonders ist, dass dieser Freibetrag alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Das ermöglicht es, über längere Zeit eine große Summe an Vermögen zu übertragen. 

Immobilien können steuerfrei vererbt werden, wenn das Kind für mindestens zehn Jahre darin lebt und die Wohnfläche unter 200 Quadratmetern liegt.

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Warum plant die SPD eine Reform der Erbschaftsteuer?

Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wurde etwa die Hälfte der Vermögen in Deutschland nicht erarbeitet, sondern vererbt oder geschenkt. Mit ihrem Konzept „FairErben“ reagieren die Sozialdemokraten auf die aus ihrer Sicht ungerechte Verteilung der Steuerlast. „Erben an sich ist nichts Unrechtes“, heißt es in dem Konzept, das der ZEIT vorliegt. Ungerecht sei aber, dass das aktuelle Erbschaftsteuerrecht große Vermögen besonders schone und damit Chancen ungleich verteile.

Laut den Sozialdemokraten gibt es zwar Steuersätze bis zu 50 Prozent, sie greifen nach ihrer Einschätzung jedoch kaum. Weitreichende Ausnahmen führten dazu, dass oft bereits bei kleinen und mittleren privaten Erbschaften eine Steuer fällig wird, während bei großen Vermögen wenig bis gar keine Steuern gezahlt werden. Ein Beispiel ist die Verschonungsregelung: Sie sieht derzeit vor, dass Erben bei Vermögen ab 26 Millionen Euro einen Steuernachlass beantragen können, wenn sie die Steuer aus dem eigenen Vermögen nicht begleichen können.

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Welche Änderungen sieht die Reform vor?

Im Zentrum des Konzepts der SPD steht der sogenannte Lebensfreibetrag. Für jeden Erben soll er bei einer Million Euro liegen und steuerfrei durch Erbschaften sowie Schenkungen erhalten werden können. Davon sollen 900.000 Euro innerhalb der Familie steuerfrei vererbt werden können. Die restlichen 100.000 Euro sollen bei Schenkungen oder Vererbungen von anderen Personen hinzukommen. Die Zehn-Jahres-Regel für Schenkungen möchte die SPD damit nicht mehr weiterführen.

Ziel des Lebensfreibetrags ist es, Schenkungen zur Steuervermeidung zu beenden und die große Mehrheit der Erbschaften von der Steuer zu entlasten. Das Wohnhaus oder Grundstück der Großeltern soll in den meisten Fällen steuerfrei vererbt werden. 

Wird ein Unternehmen übertragen, soll ein neuer Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Darüberhinausgehende Vermögenswerte würden einer progressiven Besteuerung unterliegen, heißt es in dem Dokument. Das bedeutet, der Steuersatz steigt je nach Höhe des Vermögens. Damit niemand seinen Betrieb aufgeben muss, soll es zudem möglich sein, die Steuern über einen Zeitraum von zwanzig Jahren abzuzahlen. Die Verschonungsregelung soll abgeschafft werden.

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Was würde die Reform für die Bundesländer bedeuten?

Die Sozialdemokraten erwarten durch ihre Reform jährlich Steuermehreinnahmen in Höhe eines kleinen einstelligen Milliardenbetrags. Über die Jahre würde nach SPD-Angabe der Betrag steigen, weil die Stundungen für Steuern bei Unternehmen nach und nach auslaufen. 

Die zusätzlichen Einnahmen erhalten die Bundesländer. Die SPD will, dass das Geld genutzt wird, um das Bildungssystem zu stärken.

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Welche Reaktionen gibt es auf den Reformentwurf?

Kritik kam bisher unter anderem vom Koalitionspartner, der Union. CSU-Chef Markus Söder sagte The Pioneer, dass der Vorschlag die deutsche Wirtschaft massiv schwächen würde. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), kritisierte, die Reform belaste Familienunternehmen im Mittelstand zusätzlich. 

Auch Wirtschaftsverbände äußern Kritik an dem
Vorhaben der SPD. Das Kapital der Familienunternehmer stecke im Betrieb, sagte
Berthold Welling, Geschäftsführer Recht und Steuern beim Verband der Chemischen
Industrie (VCI) dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Jede zusätzliche Abgabe schmälere Investitionen
und gefährde Arbeitsplätze. Es brauche „jetzt Planungssicherheit, aber
keine Debatte über Steuererhöhungen“.

Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP, dpa, Reuters

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