Die Corona-Pandemie hat manche Brände beschleunigt und andere erst entfacht. Diese schwierige Zeit muss weiterhin aufgearbeitet werden, um aus Fehlern zu lernen und Verantwortlichkeiten deutlich zu machen. Was aber auch mit zunehmendem Abstand nie vergessen werden darf und was nicht wenige nie wahrhaben wollten: Es ging, trotz fragwürdiger, teils auch aufgehobener umfassender Freiheitsbeschränkungen, ja nicht um einen Masterplan zur Ausübung totalitärer Herrschaft, sondern um die Bekämpfung einer unbekannten, allgemeinen Gefahr.
Schnelle Entscheidungen auf dünner Grundlage waren gefragt. Zum Schutz von Leib und Leben. Nicht überraschend, dass auch in der Not Menschen den persönlichen Vorteil suchen und auf das Gemeinwohl pfeifen, obgleich sie diesem etwa als Staatsdiener sogar besonders verpflichtet sind.
Kein Anhaltspunkt für strafbares Handeln
Wenn nun die Berliner Generalstaatsanwaltschaft nach umfassender Prüfung mitteilt, sie sehe keinen Anhaltspunkt für strafbares Handeln des seinerzeitigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) in Sachen Maskenbeschaffung, so ist das kein politischer Freibrief.
Es ist aber eine Erinnerung an den rechtsstaatlichen Charakter auch der Corona-Aufklärung. Wie überhaupt auch die Pandemie-Bekämpfung nicht im rechtsfreien Raum stattfand, sondern demokratisch legitimiert und gerichtlich kontrolliert wurde. Auch das wollen leider manche nicht wahrhaben.
Source: faz.net