Sozialleistungen: Radikale Neuordnung mit Bärbel Bas

Die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission empfiehlt eine weitreichende Neuordnung steuerfinanzierter Sozialleistungen. Sie rät insbesondere dazu, das Wohngeld und den Kinderzuschlag in Zukunft zusammen mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende (bisher Bürgergeld) aus einer Hand anzubieten und zu bearbeiten. Das ergibt sich aus dem Abschlussbericht der Kommission, der am Dienstag offiziell an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden soll. Er liegt der F.A.Z. vor.

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, mit einem solchen Gremium strukturelle Straffungen des Sozialleistungssystems und Wege zu einer stärker digitalisierten Verwaltung zu erarbeiten. Der von Bas im vergangenen Sommer dafür eingesetzte Kommission gehörten Vertreter mehrerer Bundesministerien, der Bundesländer und der Kommunen an.

Für das Wohngeld, ein Wohnkostenzuschuss für Geringverdiener, sind bisher eigene Wohngeldstellen der Kommunen zuständig. Für die rechtliche Ausgestaltung ist das Bundesbauministerium federführend. Die Finanzierung teilen sich Bund und Länder.

Vorhaben für die SPD herausfordernd

Der Kinderzuschlag für erwerbstätige Geringverdienerfamilien liegt politisch in den Händen des Familienministeriums. Für die Gewährung und Bearbeitung ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihrer Familienkasse zuständig. Um die Grundsicherung für Arbeitssuchende, das größte steuerfinanzierte Leistungssystem, kümmern sich hingegen die Jobcenter im Rahmen einer Mischverwaltung von Bund und Kommunen.

Dem Abschlussbericht zufolge sollen das Wohngeld und der Kinderzuschlag „in dem neuen Leistungssystem aufgehen“. Zugleich soll die Beratung über „gebündelte Erstanlaufstellen“ erfolgen, die für alle relevanten Leistungen kompetent sind. Die neue Struktur soll allerdings nicht mit einer wesentlichen Einschränkung der Leistungshöhe einhergehen, sondern vor allem die Verwaltung effizienter machen und die Leistungen schlüssiger aufeinander abstimmen, als das bisher der Fall ist.

Heute ist es so, dass erwerbstätige Geringverdiener je nach Einzelfallumständen mal Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag haben, mal auf Grundsicherung. Eine „systematische Schlechterstellung“ der Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag durch die Reform sei „auszuschließen“, so die Empfehlung der Kommission. Allerdings empfiehlt das Gremium durchaus, „Leistungen auch in der Existenzsicherung stärker zu pauschalieren“, also weniger kleinteilig auf Einzelfallunterschiede hin zu differenzieren, da dies oft einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auslöse.

Insbesondere für die SPD könnte das Vorhaben politisch herausfordernd sein. Der heutige Kinderzuschlag war auf ihr Betreiben einige Zeit nach den sogenannten Hartz-Reformen von 2005 eingeführt worden, um Geringverdienerfamilien davor zu schützen, beim Jobcenter Grundsicherung beantragen zu müssen. Kompliziert sind die drei Systeme auch deshalb, weil das selbst erzielte Arbeitseinkommen nach jeweils unterschiedlichen Regeln auf die Sozialleistung angerechnet wird. Diese sollen dem Vorschlag zufolge künftig vereinheitlicht werden.

Kindergeld soll mit Digitalisierung ohne Antrag ausgezahlt werden

Arbeitsministerin Bas hatte schon bei der Einsetzung der Kommission herausgestellt, dass die geplante Reform mit einer „Wahrung des Sozialschutzniveaus“ einhergehen müsse, dieses also nicht absenken solle. Schnelle und große Kosteneinsparungen dürften demnach nicht in Aussicht stehen. Mittelfristig könnten Straffung und Digitalisierung der Verwaltungsabläufe aber den Administrationsaufwand mindern. Daneben strebt die Kommission an, im Zuge einer Vereinheitlichung der sogenannten Einkommensanrechnung bei den betroffenen Sozialleistungen auch für stärkere Erwerbsanreize zu sorgen. Allerdings folgt sie dabei nicht den Vorschlägen aus der Wissenschaft. So hatte etwa das Ifo-Institut empfohlen, die Kombination von Bürgergeld und Minijob unattraktiv zu machen und dafür die Anrechnung von Einkünften aus höherwertiger Teil- oder Vollzeitarbeit abzumildern.

Nun ist zwar einerseits vorgesehen, den bisherigen Freibetrag von monatlich 100 Euro auf 50 Euro abzusenken – diese Beträge dürfen neben dem Bürgergeld abzugsfrei hinzuverdient werden. Andererseits sollen aber oberhalb der neuen 50-Euro-Grenze für jeden weiteren selbstverdienten Euro 80 bis 90 Cent vom Sozialtransfer abgezogen werden. Die FDP hatte mit der Bürgergeldreform 2023 für einen gewissen Einkommensbereich eine abgemilderte „Transferentzugsrate“ von 70 Prozent durchgesetzt. Sie würde demnach wieder entfallen.

Im Zuge der weiteren Digitalisierung ist außerdem vorgesehen, Kindergeld künftig ohne Antrag automatisch an berechtigte Eltern auszuzahlen, da alle notwendigen Informationen (Geburt eines Kindes und Einkommensverhältnisse) ohnehin bei staatlichen Behörden vorliegen. Um bessere Prozesse zu ermöglichen, wird auch gefordert, insgesamt den Sozialdatenschutz „zu vereinfachen und digitaltauglich zu gestalten“.

Die Empfehlungen sollen nach dem Willen der Beteiligten auch nicht erst in Schubladen abgelegt, sondern politisch schnell angepackt werden. Als „schnell umsetzbar“ werden dabei die Bereiche Digitalisierung und Rechtsvereinfachung eingestuft. Für die große Strukturreform der drei Sozialleistungen sollen die zuständigen Bundesministerien mit den Ländern innerhalb von sechs Monaten ein Detailkonzept erarbeiten. Anschließend solle auch dieses Gesetzgebungsverfahren beginnen und, zusammen mit der Reform der Einkommensanrechnung, „möglichst bis Jahresende 2027 abgeschlossen werden“.

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