Sozialleistungen: Bärbel Bas will Bürgergeld untergeordnet 2026 nicht steigern

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld müssen nach Plänen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im kommenden Jahr mit demselben Betrag auskommen. „Der gesetzlich festgelegte Fortschreibungsmechanismus führt zum 1. Januar 2026 zu keiner Veränderung der Regelbedarfshöhen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Zuvor hatte die Bild am Sonntag darüber berichtet. Das Bundeskabinett muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Die sogenannten Regelbedarfshöhen bleiben damit bei 563 Euro für alleinstehende Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger. Kinder sollen weiterhin je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro bekommen. Auch 2025 war das Bürgergeld auf demselben Niveau geblieben. Beobachter hatten eine weitere Nullrunde erwartet. In den beiden Jahren davor waren die Regelsätze deutlich erhöht worden, um die Inflation auszugleichen. Bas hatte im August mitgeteilt, eine Kommission werde bis Ende des Jahres Vorschläge für Reformen der Sozialleistungen erarbeiten.

Härtere Strafen für versäumte Termine

Gegenüber der BamS kündigte Arbeitsministerin Bas nun bereits härtere Sanktionen an, etwa wenn Bürgergeldempfänger Termine verpassen. „Ich sorge für mehr Zug in der Betreuung. Wer ohne Grund nicht zum Termin kommt, dem wird jetzt deutlich mehr gestrichen. Das Signal ist klar: Wir helfen auf dem Weg in Arbeit, aber dafür muss man mitmachen. Alles andere ist unfair gegenüber denjenigen, die jeden Morgen aufstehen“, sagte die SPD-Politikerin der BamS.

Der Zeitung zufolge soll das Bürgergeld bei Terminversäumnissen im Jobcenter um 30 Prozent gekürzt werden. Bislang drohen Einbußen von zehn Prozent. Wer als arbeitsfähiger Bürgergeldempfänger einen Job wiederholt ablehnt, muss nach den Plänen von SPD und Union künftig damit rechnen, gar kein Geld mehr zu bekommen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) drängt darauf, das Bürgergeld zu reformieren. Auf dem Landesparteitag der CDU in Nordrhein-Westfalen sprach Merz von „schmerzhaften Entscheidungen“ und „Einschnitten“ bei den Sozialleistungen.

Nach Angaben der Bundesregierung gab es 2024 insgesamt rund 5,5 Millionen Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbezieher. Davon galten knapp vier Millionen als erwerbsfähig, weil sie grundsätzlich in der Lage seien, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Für das Bürgergeld gab der Staat im vergangenen Jahr demnach insgesamt rund 47 Milliarden Euro aus.

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