Sondervermögen: Ist dies kluge Politik – oder Wahlbetrug?

Das ist die Lage: Im Moment haben Union, SPD und Grüne eine Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen
im Bundestag. Damit kann eine Änderung der Verfassung beschlossen werden, wie
sie zum Beispiel für eine Reform der Schuldenbremse oder ein neues
Sondervermögen benötigt wird. Im nächsten Bundestag allerdings werden Union,
SPD und Grüne nur 413 Abgeordnete stellen, für eine verfassungsändernde
Mehrheit wären 420 Stimmen nötig.

Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass
die nächste Regierung die anstehenden Ausgaben nicht aus dem laufenden Haushalt
finanzieren kann, jedenfalls nicht ohne Kürzungen, die weit über alles
hinausgehen, was das Land an Kürzungen bislang erlebt hat. Mit Einsparungen
beim Bürgergeld jedenfalls wäre es nicht getan. Es gibt also ein Problem. Und
auch schon eine Lösung. Der alte Bundestag könnte die zusätzlichen Kredite
bewilligen, die der neue Bundestag dann ausgeben wird.

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