Sondersitzung: Bundestag berät reichlich Grundgesetzänderungen

Sondersitzung: Bundestag berät reichlich Grundgesetzänderungen

In der ersten von zwei Sondersitzungen berät der noch amtierende Bundestag am heutigen Donnerstag über die Grundgesetzänderung für das Hunderte Milliarden Euro umfassende Finanzpaket von Union und SPD. Angesetzt ist ab 12 Uhr eine dreieinhalbstündige Aussprache der insgesamt drei vorgesehenen Verfassungsänderungen. 

So wollen CDU, CSU und SPD zum einen, dass Verteidigungsausgaben nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts – also bis etwa 44 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen. Alles, was darüber hinausgeht, soll beliebig aus Krediten finanziert werden dürfen. Außerdem sollen die Länder mehr Spielraum für eigene Verschuldung bekommen: Zusammen sollen sie künftig Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen dürfen. Drittes Vorhaben ist ein sogenanntes Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro.

Grüne oder FDP müssen zustimmen

Für die Unionsfraktion soll unter anderem CDU-Chef Friedrich Merz eine Rede halten. Grüne und FDP reichten jeweils eigene Gesetzentwürfe ein. Damit die Grundgesetzänderungen angenommen werden, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Diese zusammenzubekommen, dürfte im neuen Bundestag schwierig werden: AfD und Linke sind zusammen stark genug, um die Reform zu blockieren. Deshalb soll der alte Bundestag
entscheiden. Doch auch hier bedarf es der Stimmen von Grünen oder FDP. 

Die Liberalen, die dem neuen Parlament nicht mehr angehören werden, lehnen die Pläne ab. Die Grünen haben Verhandlungsbedarf: Sie befürchten, dass mit dem Paket teure
Wahlgeschenke wie die Mütterrente und eine höhere Pendlerpauschale
finanziert werden, das Land aber kaum vorankommt. 

Eine Ausnahme der
Schuldenbremse für die Verteidigung würden die Grünen mit einigen Änderungen
wohl mitmachen. Die Milliarden für die Infrastruktur wollen sie aber
anders organisieren und so sicherstellen, dass das Geld wirklich in
zusätzliche Projekte fließt. Sie haben daher unter anderem gefordert, getrennt über die einzelnen Maßnahmen abzustimmen.

AfD klagt gegen Einberufung des alten Parlaments

Führende Unionspolitiker hatten sich im Wahlkampf gegen die Aufnahme weiterer Schulden ausgesprochen. Merz selbst hatte vor der Wahl gesagt, vor einer Reform der Schuldenbremse müssten im Haushalt erst Einsparungen in Milliardenhöhe vorgenommen werden. Kritiker der Maßnahme werfen der Union daher vor, den Wählerwillen zu ignorieren.

Nach der ersten Lesung am Donnerstag geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Eine Abstimmung ist für den 18. März geplant. AfD und Linkspartei klagen gegen die Einberufung des alten Bundestags vor dem Bundesverfassungsgericht. Der neu gewählte Bundestag muss spätestens 30 Tage nach der Wahl erstmals zusammenkommen, also am 25. März.

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