Am Mittwoch sagt Meta-Chef Mark Zuckerberg im Suchtprozess gegen Social-Media-Plattformen aus. Geklagt hatte eine 20 Jahre alte Frau, die unter den Initialen KGM auftritt. Im Alter von sechs Jahren schaute sie sich Youtube-Videos an, dann hatte sie einen Instagram-Account – Jahre früher als eigentlich erlaubt. Es folgten Snapchat und Tiktok. Was steckt hinter Ihrer Klage? Worauf müssen sich die Unternehmen einstellen? Hier kommen Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Worum geht es in dem Prozess?
Der Vorwurf von KGM lautet wie folgt: Die Plattformen seien extra so gestaltet worden, dass sie süchtig machten – zum Beispiel durch die Möglichkeit zum „endlosen Scrollen“, bei dem man mit nur einer Fingerbewegung immer weiter zum nächsten Beitrag gelangt. Die Folge für sie seien Depressionen, Angstzustände und Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper gewesen. Die Konzerne hätten die Apps als „Fallen“ für junge Nutzer gestaltet.
Die ausufernde und problematische Social-Media-Nutzung von KGM habe den Verlauf ihrer Kindheit verändert, betonte ihr Anwalt Joseph VanZandt in einer Anhörung. Sie selbst verwies während einer Befragung unter anderem darauf, dass sogenannte Filter auf Instagram, die das Aussehen von Menschen in Bildern verändern, zur Unzufriedenheit mit ihrem eigenen Körper geführt hätten. Als jemand einmal ein unbearbeitetes Bild von ihrem Gesicht gepostet habe, sei sie ausgeflippt. Die Algorithmen hätten ihr auch Ratschläge aufgetischt wie den, nur eine Gurke pro Tag zu essen, um abzunehmen.
Was bedeutet der Prozess für die Social-Media-Konzerne?
Für die Onlineriesen steht viel auf dem Spiel. In den Vereinigten Staaten sind Hunderte vergleichbare Klagen anhängig. Der Prozess in Los Angeles ist der erste Testballon dafür, ob solche Vorwürfe vor US-Gerichten Erfolg haben können. In den USA werden zum Teil Vergleiche zu den Prozessen gegen die Tabakindustrie gezogen. Darin wurde den Unternehmen vorgeworfen, ihren Kunden bewusst verschwiegen zu haben, dass Zigaretten süchtig machen. Die Konzerne zahlten am Ende Milliarden für Gesundheitskosten und schränkten Werbung ein.
Wie haben die Social Media-Konzerne reagiert?
Wenige Wochen vor Prozessbeginn in Los Angeles gingen die Firmen hinter Snapchat und Tiktok einen Vergleich mit der Klägerin ein. Instagram und Youtube wollen die Vorwürfe aber vor Gericht ausfechten.
Instagram-Chef Adam Mosseri, der schon vor Facebook-Gründer Mark Zuckerberg in den Zeugenstand musste, bestritt derweil, dass Social-Media-Plattformen süchtig machten. Nutzer könnten zwar sozusagen süchtig wie nach einer Fernsehserie werden, aber sie seien damit nicht „klinisch süchtig“, sagte er der „New York Times“ zufolge. Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer, wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern.
Ein Anwalt der zu Google gehörenden Videoplattform Youtube sagte derweil, sie gehöre gar nicht zur Kategorie sozialer Medien. Sie sei eher ein Streamingdienst wie Disney + oder Netflix.
Könnte die Klage erfolgreich sein?
Social-Media-Plattformen sind in den USA weitgehend vor Klagen geschützt. Grund dafür ist eine Regelung, die unter dem Namen Section 230 bekannt ist. Sie besagt im Kern, dass Plattformen nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte verfolgt werden können. Diese Haftungsbefreiung machte erst den Aufstieg von Diensten wie Youtube oder Facebook möglich.
Auch im Verfahren in Los Angeles versuchten die Unternehmen zunächst, es mit einem Verweis auf Section 230 gar nicht erst zu einem Prozess kommen zu lassen. Sie beantragten eine Abweisung der Klage. Ihr Argument: Selbst wenn KGM zu Schaden gekommen sei, seien es Videos und Beiträge anderer Nutzer gewesen, die dies angerichtet hätten.
Richterin Carolyn Kuhl sah dies jedoch anders: Das bedeute nicht, „dass es keine Haftung für den Schaden geben kann, der auf das Design der Funktion zurückgeht“. Und im vorliegenden Fall gebe es Hinweise darauf, dass Instagram-Funktionen KGM zu einem zwanghaften Videokonsum verleitet hätten.
Zugleich steht auch KGM in dem Prozess vor einer recht hohen Hürde. Sie und ihre Anwälte müssen die Geschworenen davon überzeugen, dass die Funktionen von Instagram und Youtube ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin waren.
Die Vertreter des Meta-Konzerns konterten: „Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon, lange bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand.“ Zu Prozessbeginn argumentierten die Meta-Anwälte, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und zerrüttete Verhältnisse in der Familie zurück. Sie verweisen auch darauf, dass bei KGM keine Social-Media-Sucht diagnostiziert worden sei.
Was bedeutet der Prozess für Europa?
In Europa befindet sich derzeit mit ähnlichen Vorwürfen Tiktok im Visier. Nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung verstößt die Video-App gegen europäisches Recht. Konkret geht es dabei um suchtfördernde Mechanismen – zum Beispiel um stark personalisierte Empfehlungen und das ununterbrochene automatische Abspielen von Videos.
Die EU-Kommission hielt in ihrer vorläufigen Untersuchung fest, dass die Gestaltung von Tiktok die Nutzer ständig mit neuen Inhalten „belohne“ und dadurch den Drang fördere, weiterzuscrollen. In Australien unterdessen gilt seit Mitte Dezember ein striktes Social-Media-Verbot für alle Menschen im Alter unter 16 Jahren. In Dänemark, Griechenland, Spanien und Frankreich sind Social-Media-Verbote geplant. In Großbritannien wird darüber diskutiert. In Deutschland hatte zuletzt die SPD ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren gefordert.