Auch hier in Deutschland steht aktuell eine Altersgrenze für die Nutzung sozialer Medien zur Debatte. Nun wirft ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag Zweifel an der rechtlichen Umsetzbarkeit auf.
Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag gibt es in Deutschland hohe rechtliche Hürden für ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder. Diese ergeben sich vor allem aus EU-Recht, wie aus dem Gutachten hervorgeht.
Der Wissenschaftliche Dienst verwies insbesondere auf die bereits bestehenden EU-Regelungen im Digital Services Act. Auf dieser Grundlage laufe zum Beispiel ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Das europäische Recht habe „Anwendungsvorrang“, hieß es in dem Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
EU-Regeln und Grundgesetz stehen Verbot im Weg
Zudem gelte das Herkunftslandprinzip für die Betreiber. „Nationale Regelungen bezüglich einer Sperrung beziehungsweise Beschränkung von Social-Media-Plattformen, wie Meta, Google und TikTok, hätten danach weitgehend keine Auswirkungen, da diese ihren Sitz in Irland haben“, schrieben die Gutachter. Über verbleibende Regelungsspielräume Deutschlands könne nur der EuGH entscheiden.
Darüber hinaus könnte das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen darstellen“.
Linke kritisiert Mindestalter für soziale Medien
Das Gutachten hatte die Linke im Bundestag in Auftrag gegeben. Die Partei sieht sich durch das Fazit in ihrer Kritik an einem möglichen Social-Media-Verbot für Kinder bestärkt: Neben den technischen und rechtlichen Hürden „greifen die Vorschläge für ein Social-Media-Verbot zu kurz, da sie die bestehenden Probleme im Kontext digitaler Plattformen nicht lösen und stattdessen Grundrechte junger Menschen einschränken“, wie der medienpolitische Sprecher der Linken, David Schliesing, erklärte.
Stattdessen setze die Linke beim Schutz von Kindern und Jugendlichen auf zwei Stellschrauben. „Erstens müssen die bereits bestehenden rechtlichen Instrumente endlich konsequent genutzt werden, um Social-Media-Plattformen wirksam in die Verantwortung zu nehmen. Zweitens müssen wir die Medienpädagogik stärken“, so Schliesing.
Landesjugendring: Junge Menschen werden ausgeschlossen
Erst vor wenigen Tagen hatte der niedersächsische Landesjugendring vor zu harten Restriktionen für soziale Medien gewarnt. Es sei falsch, junge Menschen durch Verbote pauschal von der gesellschaftlichen Teilhabe im digitalen Bereich auszuschließen, teilte der Verein am Freitag mit.
Soziale Medien seien heute fester Bestandteil der Lebensrealität und wichtige Räume für politischen Austausch und gesellschaftliches Engagement. Ein pauschales Verbot für Kinder unter 14 Jahren, wie es derzeit diskutiert werde, sehe der Landesjugendring als Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention – insbesondere gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Zugang zu Medien, sagte Vorstandsmitglied Kimberly Haarstik.
Vorschläge für Social-Media-Verbot unter 14 Jahren
Wie in anderen Ländern wird aktuell in Deutschland debattiert, die Nutzung von sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche zu beschränken. Zuletzt brachten Niedersachsen und Thüringen einen Antrag für ein Nutzungsverbot für Personen unter 14 Jahren im Bundesrat ein. Bis 16 sollten Jugendliche soziale Medien nur in einer „altersangepassten Version“ nutzen dürfen.
In der CDU gibt es solche Erwägungen gleichermaßen wie in der SPD. Jugendministerin Karin Prien will dazu auf weitere Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission warten.
Laut einer Umfrage der Weltgesundheitsorganisation im vergangenen Jahr haben elf Prozent der Jugendlichen weltweit Schwierigkeiten, ihre Nutzung der Online-Netzwerke zu kontrollieren. Andere Untersuchungen fanden einen Zusammenhang mit Schlafproblemen, schlechten Leistungen in der Schule sowie emotionalen Schwierigkeiten.
Mit Informationen von Philipp Eckstein, ARD-Hauptstadtstudio
Source: tagesschau.de