Ein weiterer Richter hat dem Antrag des
US-Justizministeriums auf Freigabe von Unterlagen zum Verfahren gegen
den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein
stattgegeben. Bis zum 19. Dezember sollen die bisher geheimen Protokolle der Grand Jury und
Ermittlungsakten veröffentlicht werden, entschied der New Yorker Bundesrichter Richard Berman. Er revidierte damit eine frühere Entscheidung, wonach das
Material unter Verschluss bleiben sollte.
Berman verwies in seinem jüngsten Beschluss auf ein neues Gesetz, das die Regierung verpflichtet, ihre Akten über Epstein
und seine langjährige Vertraute Ghislaine Maxwell herauszugeben.
Der US-Kongress hatte im November das Epstein-Akten-Transparenzgesetz
(Efta) beschlossen. US-Präsident Donald Trump unterschrieb nach zunehmendem Druck. Das Gesetz sieht
vor, dass das US-Justizministerium bis zum 19. Dezember „alle nicht als
geheim eingestuften Aufzeichnungen, Dokumente, Mitteilungen und
Ermittlungsmaterialien“ im Fall Epstein
veröffentlichen soll. Ausgenommen sind Akten zu laufenden Ermittlungen
oder solche, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen.
Die rund 70 Seiten der
Grand Jury erhielten kaum neue Erkenntnisse, sagte der New Yorker
Richter. Eine Grand Jury ist eine Gruppe von Geschworenen, die nach der
Vorlage
von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage
in einem Fall erhoben werden kann. Normalerweise sind Verfahren vor
einer Grand Jury vertraulich. Das Justizministerium bat die Richter, auf Grundlage des Efta-Gesetzes die Geheimhaltungsanordnung aufzuheben.
Zuvor hatten zwei andere Gerichte in New York und in Florida die Freigabe von Akten zu Epstein und seiner Komplizin Ghislaine Maxwell angeordnet.
Donald Trump unter Druck
Epstein
wurde vorgeworfen, zahlreiche Mädchen und junge Frauen missbraucht und
Prominenten zugeführt zu haben. Er starb offiziellen Angaben zufolge 2019 durch
Suizid in seiner Gefängniszelle. Maxwell sitzt wegen Sexhandels mit
Minderjährigen und weiterer Vergehen eine 20-jährige Haftstrafe ab.
US-Präsident Trump war wegen seines Umgangs mit den Epstein-Akten zuletzt zunehmend unter Druck geraten. Er hatte im Wahlkampf versprochen, die Akten umgehend vollständig zu veröffentlichen. Zwar wurden einige Unterlagen
veröffentlicht – die meisten waren allerdings bereits öffentlich
bekannt, was Kritiker und auch Verbündete enttäuschte.
Der
US-Präsident wird zudem verdächtigt, Verbindungen zu Epsteins Missbrauchsring
gehabt zu haben. Trump wurde aber in diesem Zusammenhang keiner Straftat beschuldigt und streitet alle Vorwürfe ab.