Die Ware einer Hamburger Drogenbande fällt der Polizei in die Hände. Doch das ist den Dealern nicht klar. Sie verdächtigen sich gegenseitig – einer muss für einen Angriff nun lange in Haft.
Wegen einer blutigen Bestrafungsaktion im Drogenmilieu und weiterer Taten hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu neun Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der 25-Jährige soll zusammen mit einem Komplizen einen Mann gedemütigt und schwer misshandelt haben.
Nach dem Verschwinden von 55 Kilo Marihuana habe der Angeklagte von einem Hintermann den Auftrag bekommen, vier Beteiligte zu Rede zu stellen, sagte der Vorsitzende Richter Immo Graf. Auf einer Art „Dienstbesprechung“ am Abend des 30. Januar 2024 in Hamburg-Lurup habe der Angeklagte den vermeintlich Schuldigen ein Messer mit einer 30 Zentimeter langen Klinge gezeigt und gedroht, sie zu töten.
Was die Männer nicht wussten: Die Polizei hatte die Drogen sichergestellt. Die Beamten fanden das Marihuana in Umzugskartons, die in einem Transporter vor einem Fitnessstudio im Stadtteil Dulsberg lagen. Allerdings gab die Polizei den Fund erst zwei Tage später am 1. Februar 2024 bekannt.
Schläge mit Elektrokabeln
Einer der Männer, der den Transporter bewachen sollte, wurde von dem Angeklagten und einem „Tschetschenen“ – wie der Richter sagte – in einen Nebenraum geführt. Dort musste er sich ausziehen und sich mit dem Bauch auf den Boden legen. Die Augen wurden ihm verbunden. Dann schlugen ihn der deutsche Angeklagte und sein Mittäter mit Elektrokabeln rund 20 Mal auf den Rücken.
Anschließend drohten sie allen vier Männern, sie hätten nun 24 Stunden Zeit, das abhandengekommene Marihuana zurückzubringen. Dabei trug der Angeklagte das Messer griffbereit bei sich. Durch die Schläge mit den Kabeln hatte das Opfer fünf Wochen lang Wunden und Schmerzen und behielt Narben zurück.
Angeklagter geständig
Der 25-Jährige habe ein umfassendes Geständnis abgelegt, das die Kammer für glaubhaft halte, sagte der Richter. Der Angeklagte habe sich der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung, des bewaffneten Handelstreibens mit Cannabis und der Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Die Tat sei Selbstjustiz in einer Art Parallelgesellschaft gewesen, sagte Graf.
Dafür verurteilte ihn das Gericht zu einer Einzelstrafe von sechs Jahren. Weil der 25-Jährige inzwischen jedoch in anderen Verfahren weitere Haftstrafen kassiert hat, bildete die Kammer eine Gesamtstrafe von neun Jahren und acht Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aus einer Erklärung des Verteidigers ging hervor, dass gegen seinen Mandanten weitere Vorwürfe im Raum stehen.
dfe, dpa
Source: welt.de