Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat den Anspruch kleiner
Inselstaaten auf mehr Klimaschutz bestätigt. Dem Gericht zufolge sind alle Ländern, die das UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 unterzeichnet haben, verpflichtet, alle notwendigen
Maßnahmen im Kampf gegen eine Meeresverschmutzung durch Treibhausgase zu
unternehmen. Das teilte das Gericht in einem Gutachten mit. Dieses ist zwar nicht bindend, die Vertragsstaaten – darunter ist auch Deutschland – können auf dessen Grundlage aber zu einer Änderung ihrer
Klimaschutzgesetzgebung verpflichtet werden.
Die Kommission der kleinen
Inselstaaten mit neun Mitgliedern hatte den Gerichtshof angerufen. Konkret handelt es sich um eine Gruppe von neun kleinen Inselstaaten im Pazifik und in der Karibik – also Antigua und Barbuda, Tuvalu, Palau, die Koralleninsel Niue, Vanuatu und St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, St. Christopher (Saint Kitts) und Nevis und die Bahamas. Sie sehen sich in ihrer Existenz bedroht, weil der
Meeresspiegel wegen der Erderwärmung steigt.
Die Gruppe hatte beim Seegerichtshof um Empfehlungen gebeten, inwiefern der Ausstoß von Treibhausgasen eine
Form der Meeresverschmutzung sei. Zudem ging es um die Frage, zu welchen Maßnahmen beim Klimaschutz andere Staaten verpflichtet werden könnten. In dem Gutachten heißt es, dass die Vertragsstaaten nun verpflichtet sind,
sich zur Einführung von wirksamen Maßnahmen zu konsultieren und diese
dann zu beschließen. Diese müssen demnach die Auswirkungen des
Klimawandels und der Versauerung der Meere berücksichtigen.
Das Seerechtsübereinkommen von 1982 haben 169 Staaten unterzeichnet. Darin geht es unter anderem darum, welche Staaten in einem Gewässer
Schifffahrt oder Fischerei betreiben dürfen und über die Verpflichtung zum Schutz und Erhalt der Meeresumwelt. Zu den Unterzeichnern des Abkommens gehören neben Deutschland auch die EU und China, nicht aber die USA. Der Seegerichtshof regelt Streitigkeiten über die Anwendung des Übereinkommens.
Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat den Anspruch kleiner
Inselstaaten auf mehr Klimaschutz bestätigt. Dem Gericht zufolge sind alle Ländern, die das UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 unterzeichnet haben, verpflichtet, alle notwendigen
Maßnahmen im Kampf gegen eine Meeresverschmutzung durch Treibhausgase zu
unternehmen. Das teilte das Gericht in einem Gutachten mit. Dieses ist zwar nicht bindend, die Vertragsstaaten – darunter ist auch Deutschland – können auf dessen Grundlage aber zu einer Änderung ihrer
Klimaschutzgesetzgebung verpflichtet werden.