Es sind merkwürdige Argumente, die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig da für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens vorbringt. Sie scheinen eins zu eins von der Linkspartei und einer Initiative für den „Freikauf“ von Schwarzfahrerhäftlingen übernommen zu sein.
Dass die Justiz überlastet und die Kosten für die Strafverfolgung unverhältnismäßig hoch seien, wurde schon bei der Cannabis-Legalisierung vorgebracht. Das könnte man auch noch bei vielen anderen Delikten anführen.
Entkriminalisierung ohne Grenzen?
Wie wäre es zum Beispiel mit einer Entkriminalisierung des Ladendiebstahls? Auch hier sind vermutlich die meisten Täter arm und ist die Verfolgung aufwendig, zumal gemessen an den oft geringen Preisen der Waren, die im Einzelfall gestohlen werden.
Falsche Angaben in der Steuererklärung? Geschenkt, viel zu aufwendig!
Auch das ein oder andere Verkehrsdelikt müsste man dann nicht mehr verfolgen. Wo soll also die Grenze sein? An die Stelle eines Verständnisses von Recht und Ordnung träte ein subjektives, je verhandelbares Gerechtigkeitsempfinden.
Für eine Bundesjustizministerin ist das eine Kapitulationserklärung. Und wie soll so noch das Gefühl der Recht- und Regellosigkeit in Bus und Bahn bekämpft werden, das sich immer wieder in schlimmen Angriffen auf Kontrolleure entlädt?
Was ist mit den Armen?
In manchen Städten wird schon heute das Strafrecht durch Weisungen an die Verkehrsbetriebe umgangen und mehrfaches Schwarzfahren nicht mehr zur Anzeige gebracht. Sichtlich arme Menschen werden von Kontrolleuren „übersehen“ oder nur hinausgeleitet.
Damit ist man bei dem einzigen Argument, das für eine Änderung der bisherigen Regeln sprechen könnte: dem Leid und fortschreitenden sozialen Abstieg, den eine Gefängnisstrafe möglicherweise nach sich zieht. Das kann eine unverhältnismäßige Härte sein.
Mitleid mit diesen Menschen zu haben, ist ehrenhaft. Aber für sie muss es andere Lösungen geben, etwa einen höheren Fahrtkostenzuschuss in der Grundsicherung oder Möglichkeiten, Bußgelder abzuarbeiten.
Source: faz.net