Dr. med. Alicia Baier schüttelt den Kopf: „Diese Leute könnten auch einfach zu Hause beten. Stattdessen betreiben sie ihre Gehsteigbelästigung ganz bewusst.“ Als angehende Gynäkologin und eine der Gründerinnen des Vereins „Doctors for Choice Germany“, der sich unter anderem für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzt, musste sie auf dem Weg zum Arbeitsplatz schon mehrmals an „Pro Life“-Demonstranten vorbeilaufen, die Baier lieber „Anti Choice“ also „Anti-Wahl“ nennt.
Umso belastender sei diese Situation für ungewollt Schwangere, wenn sie vor ihrer Beratung oder Behandlung erst übergriffige Menschen aus dem christlich-fundamentalistischen, mitunter völkischen Lager passieren müssten.
Solche gezielten Einschüchterungsversuche, die nicht zuletzt ein negatives Bild auf die betroffene Klinik oder Praxis würfen, sind laut Baier vor allem in süddeutschen Städten keine Seltenheit. Eigentlich trat Ende 2024 ein spezielles Gesetz in Kraft, das derartige Belästigung in Deutschland untersagt und Schutzzonen für Patient*innen und Personal einrichtet. Nur wurde das etwa vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits revidiert, in einem Fall in Regensburg wurde zugunsten der Abtreibungsgegner*innen entschieden, statt 100 müssten sie nur 40 Meter Abstand vom Eingangsbereich des betroffenen Ärztezentrums halten.
Anfeindungen gegen Ärztinnen
Neben betenden Demonstrierenden erleben Baier und ihre Kolleg*innen eine ganze Palette an extremeren Anfeindungen: Im Netz kursierten Fotos, auf denen sie „neben blutverschmierten Händen oder Bildern von Föten“ abgebildet werden. „Henker für Ungeborene“ würden sie dort genannt oder ihr Foto neben Sprüchen wie „Ich töte Kinder im Mutterleib“ gezeigt. Auch Kontaktdaten und Adresslisten seien von den Hetzern veröffentlicht worden.
Nicht zuletzt führten diese gezielten Diffamierungskampagnen dazu, dass Ärzt*innen aus Selbstschutz lieber auf die Kenntlichmachung der Information, dass sie den Eingriff anbieten, verzichten. Nur rund jede fünfte Abbruchpraxis gibt auf ihrer Webseite an, dass sie den Eingriff dort durchführen, sagt Baier.
Das zeigt, welche Auswirkungen die gezielten Kampagnen der Abtreibungsgegner haben, selbst wenn aus der Politik versucht wird, ungewollt Schwangere besser zu unterstützen.
Besonders zermürbend an der Sache: Laut Umfragen stimmen 74 bis 80 Prozent der Deutschen einer Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu. Abtreibungsgegner*innen bilden also eine kleine Minderheit. Trotzdem hält sich der Paragraf 218, der den Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen zwar straffrei, aber doch weiterhin illegal macht, hartnäckig. Seit über 150 Jahren findet er sich im Strafgesetzbuch – und listet Schwangerschaftsabbrüche dort neben Mord und Totschlag auf. Wie ist das möglich? Und wie beeinträchtigt dieses Gesetz ungewollt Schwangere in ihrem Recht auf einen unkomplizierten, sicheren und diskriminierungsfreien Abbruch?
Die Versorgung in Deutschland wird schlechter
Im Rahmen des Verbundprojekts „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) wurden Ärzt*innen, die keine Abbrüche anbieten, nach ihren Gründen befragt. Tatsächlich gaben 30 Prozent der Befragten an, den Eingriff als persönlich „belastend“ zu empfinden.
Die Mehrheit der Nicht-Anbieter*innen nannte aber andere Gründe: Bei 34 Prozent werde in der jeweiligen Einrichtung schlichtweg kein Abbruch angeboten, sie selbst würden ihn gerne durchführen, aber Klinikträger oder Chef*in verweigerten es. 33 Prozent gaben an, keine angemessenen Räumlichkeiten zur Verfügung zu haben. Das ist oft ein bürokratisches Problem, sagt Baier: Regelungen gelten nicht einheitlich und sind mitunter undurchsichtig, auch wird häufig missverstanden, dass für den medikamentösen Abbruch gar keine speziellen Räume erforderlich sind.
Ein kleiner Teil der Befragten gab an, durch das Angebot eine erhöhte Arbeitsbelastung zu befürchten, unsicher in der Durchführung zu sein oder den Eingriff nicht als Teil des beruflichen Aufgabengebiets zu verstehen. Letzteres, so Baier, sei ein Problem der Aus- und Weiterbildung, die ein falsches Bild von Abbrüchen vermittle.
Schwangerschaftsabbrüche kommen nicht im Lehrplan vor
Auch darüber klärt der Verein „Doctors for Choice Germany“ auf, der aus der 2015 gegründeten studentischen Initiative „Medical Students for Choice“ hervorging. Die Idee, den Verein mitzugründen, kam Alicia Baier im Medizinstudium an der Charité Berlin, als sie im achten Semester ein feministischer Vortrag aufhorchen ließ: Die medizinischen Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs kamen in ihrem Vorlesungsverzeichnis überhaupt nicht vor.
Lediglich in einem Seminar zur Pränataldiagnostik, das heißt zur Prüfung auf mögliche Erkrankungen oder Fehlbildungen des Fötus, sei das Thema angeschnitten worden. Die Pränataldiagnostik wird aber erst ab der zehnten Schwangerschaftswoche durchgeführt, also frühestens vier Wochen bevor die Frist für einen straffreien Abbruch endet. Im Seminar wurde über rechtliche und ethische Fragen gesprochen, die solche seltenen späten Abbrüche aufbringen. Worum es nicht ging: den Studierenden die konkreten Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs, mögliche Nebenwirkungen oder Beratungsmaßnahmen zu vermitteln.
Eine Leerstelle im Medizinstudium
Genau das sei das Problem am deutschen System und dementsprechend auch an den Universitäten: Anstatt Schwangerschaftsabbrüche als normale medizinische Maßnahme zu sehen, werde das Thema bereits von Anfang an moralisch aufgeladen und mit der Idee eines „ungeborenen Kindes“ in Verbindung gebracht. Der Schwangeren werde „pauschal ein moralischer Konflikt unterstellt“ – dabei handelt es sich bei Abbrüchen um einen extrem häufigen und sehr einfach durchzuführenden Eingriff, den in Deutschland rund 100.000 Menschen jährlich in Anspruch nehmen.
Die „Medical Students for Choice“ – die es in anderen Ländern schon vor 2015 gab – wuchsen schnell und trafen offensichtlich ins Schwarze: „Wir haben angefangen, ‚Papaya-Workshops‘ für Kommilitonen zu geben. Die Papaya diente als Uterusmodell, an dem wir den operativen Schwangerschaftsabbruch nachgestellt haben. Das hat so viel Anklang gefunden, dass sich auch an anderen Unis Initiativen gebildet haben, mit denen wir uns vernetzen konnten.“
Inzwischen werden in vielen Unistädten – ob Hamburg, Köln oder Halle – Papaya-Workshops angeboten, Medizinstudierende zeigen großes Interesse daran, die verschiedenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zu lernen. Einige Unis hätten in Reaktion darauf den Lehrplan angepasst, prinzipiell komme es aber oft immer noch auf die persönliche Einstellung der jeweiligen Lehrperson an. „Die zuständige Person an der Charité damals meinte, was wir tun, sei verharmlosend. Schließlich stehe Abtreibung nicht ohne Grund im Strafgesetzbuch, es gehe um die Tötung eines Menschen, und am besten sollten Medizinstudierende gar nicht wissen, wie simpel der Eingriff durchzuführen ist“, erinnert sich Baier.
Geschichte des Kampfs für Schwangerschaftsabbrüche
Die persönliche Einstellung habe nicht unbedingt etwas mit dem Alter der Ärzt*innen zu tun, tatsächlich werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche von Ärzt*innen über 60 durchgeführt: „Ich würde sogar die Hypothese aufstellen, dass diese älteren Ärzt*innen sich noch gut daran erinnern, welchem Risiko Schwangere durch heimliche, nicht professionell begleitete Abbrüche ausgesetzt waren – und deswegen umso stolzer für legale Abbrüche einstehen.“
Für Baiers Hypothese spricht, dass die Zahl der Praxen, die Abbrüche anbieten, in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist. Im Jahr 2003 boten noch über 2.000 Kliniken und Praxen in Deutschland den Eingriff an, 20 Jahre später hat sich die Zahl fast halbiert. Anders als in der BRD waren in der DDR Abbrüche ab 1972 legal. Die Folgen sind bis heute sichtbar: Die ehemals ostdeutschen Bundesländer verzeichnen die höchste Dichte an Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, während die Versorgungslage in Bayern und Baden-Württemberg am schlechtesten ist.
Der Dialog zwischen den Generationen ist Baier wichtig, für das Recht sei schließlich schon in der Weimarer Republik demonstriert worden. Den heute von Teilen als stigmatisierend empfundenen Begriff „Abtreibung“ nutze sie weiterhin, in Erinnerung an das berühmte Stern-Cover von 1971, auf dem über 300 Frauen, darunter Schauspielerinnen wie Romy Schneider, bekannten: „Wir haben abgetrieben!“
Eine katholische Idee
Über die lange Geschichte des generationenübergreifenden Kampfes von Feministinnen hat Alicia Baier auch ein Sachbuch geschrieben, Das Patriarchat im Uterus. Die Geschichte des frappierend reaktionären Paragrafen 218 und seiner machtpolitischen Dimension ist im Vergleich deutlich kürzer. Und: Mit der Bibel – anders als von christlichen Fundamentalist*innen propagiert – hat er eigentlich gar nichts zu tun.
Denn die Vorstellung, dass bereits eine befruchtete Eizelle als Mensch gilt, stehe weder in der Bibel noch in der Tora oder im Koran. Vielmehr fußt sie im neu erfundenen Katholizismus des 19. Jahrhunderts: Papst Pius IX. gab im Jahr 1869 den Anstoß, als er von einer „Beseelung“ ab der Empfängnis sprach. Zwei Jahre später wurde der Paragraf eingeführt, der in extremistischer und rassifizierter Form auch in Nazi-Deutschland galt.
Baier erzählt im Buch nicht nur die Geschichte dieser „misogynen, klerikalen Theorie, die Grundlage unserer eigentlich säkularen Gesetzgebung“, sondern benennt auch die Doppelmoral, die sie mit sich bringt. In den 1950ern und darüber hinaus wurden Pille und Abtreibung geächtet – Mütter mit unehelichem Kind aber gleichzeitig als Außenseiterinnen verhöhnt. Und in der nationalsozialistischen Ideologie galten Embryos nur dann als schützenswert, wenn sie von „arischen“ Frauen ausgetragen wurden.
Friedrich Merz bezeichnet „Doctors for Choice“ als Affront
„Der Körper einer Schwangeren ist kein Tatort“, schreibt Baier. „Doctors for Choice“ will das auf rechtlicher, praktischer und diskursiver Ebene durchsetzen. Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht mehr Straftatbestand, sondern öffentliche Gesundheitsleistung sein, die Kosten vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.
Gefordert wird auch, Beratungsgespräche künftig nur noch auf freiwilliger Basis anzubieten. Aktuell sind diese verpflichtend, ebenso eine Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Eingriff. Letztere wäre Ende 2024 fast gestrichen worden, Olaf Scholz hatte einen Gesetzesentwurf dazu bereits unterschrieben. Friedrich Merz bezeichnete die Initiative als „Affront“, die Reform blieb aus.