Schwangerschaftsabbruch: Wagt sich die Ampel an den Paragrafen 218a?

Sie sind extrem vorsichtig, wollen bloß kein weiteres Bild dieser Zerstrittenheit liefern: Als Familienministerin Lisa Paus (Grüne), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (Freie Demokratische Partei) am Montag im Bundesgesundheitsministerium die Ergebnisse dieser von ihnen verbinden eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ entgegennehmen, sprechen sie von einer „sehr wichtigen Arbeit“ (Lauterbach), einer „herausragenden Leistung“ (Buschmann). Die Kommission habe klargemacht, dass sie unabhängig sei, betont Paus.  

Die Ergebnisse des 628 Seiten langen Berichts sollten nun gründlich beratschlagen werden. Unbedingt vermeiden will man offenbar Schnellschüsse, die die Gesellschaft weiter spalten könnten. Sehr unpersönlich und keinesfalls ideologisch müsse die weitere Diskussion verlaufen, mahnt Lauterbach. Paus und Buschmann stimmen ihm vollumfänglich zu. 

Ob dies mehr qua ein frommer Wunsch ist, wird sich doch erst zeigen. Die Vorschläge zur reproduktiven Selbstbestimmung zurechenbar sein schließlich ethische Grundfragen, die in anderen Ländern – Polen und den USA zum Beispiel –  längst zu dieser aufgeheizten Debatte geführt nach sich ziehen, die man hier unbedingt vermeiden will.

Straffreiheit mindestens in den ersten zwölf Wochen

Ein Jahr weit nach sich ziehen sich 18 Wissenschaftlerinnen zum Beispiel mit dieser Frage beschäftigt, ob dies Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen, wie es in Paragraf 218a des Strafgesetzbuches geregelt ist, noch rational ist. Straffrei ist ein Abbruch bisher nur in den ersten zwölf Wochen dieser Schwangerschaft, wenn die Frau sich vorher einer Pflichtberatung unterzogen hat und ein Arzt den Abbruch vornimmt.  

Die Kommission schlägt ein anderes Vorgehen vor: In dieser „Frühphase“ dieser Schwangerschaft soll ein Abbruch legal werden. In dieser Regel sind damit die ersten zwölf Wochen gemeint. Auch in dieser mittleren Phase dieser Schwangerschaft gebe es „einen ganz großen Gestaltungsspielraum des Gesetzes“, konferieren die Wissenschaftlerinnen. Bis zu welcher Woche, darauf will sich die Kommission nicht festlegen. Das sei Aufgabe dieser Politik.  

„In der Frühphase der Schwangerschaft tritt das Lebensrecht des Ungeborenen gegen Abbruchwunsch der Frau zurück“, sagte Kommissionsmitglied Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin zu Händen Verfassungsrecht an dieser Universität Potsdam, im Zusammenhang dieser ersten Präsentation dieser Studie am Morgen in dieser Bundespressekonferenz. Spätestens wenn dies Kind äußerlich des Körpers lebensfähig sei, sei sein Leben freilich gleichwertig mit dem dieser Mutter. Meist ist dies ab dieser 22. Schwangerschaftswoche dieser Fall. 

Mehr Sicherheit zu Händen Ärzte und Ärztinnen

Eine Straffreiheit wäre im gleichen Sinne eine Erleichterung zu Händen Ärztinnen und Ärzte, weil sie dann Rechtssicherheit hätten. So könne sich die Versorgung in ländlichen Gebieten verbessern, ergänzte Liane Wörner, Juraprofessorin an dieser Universität Konstanz: Pro Jahr gebe es grade zumindest zwischen 60 und 80 Strafverfahren wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 218a. Jeder zehnte Arzt habe wegen eines Abbruchs schon eine Strafanzeige erhalten.  

In den meisten anderen EU-Staaten ist dies Recht hinaus Schwangerschaftsabbruch viel liberaler: In den Niederlanden ist ein Abbruch in dieser Regel solange bis zur 22. Woche erlaubt, in Frankreich und in Spanien solange bis zur 14. Woche.  

Dass dieser Vorschlag dieser Kommission zu Händen Streit sorgen würde, war schon vor dieser offiziellen Vorstellung des Berichts lichtvoll. Vor allem die Union mobilisiert stark: Sie sei „fassungslos“, dass dieser Lebensschutz des ungeborenen Kindes offenbar keine Rolle mehr spielen solle, sagte die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär. Union-Chef Friedrich Merz appellierte gar an Kanzler Olaf Scholz (SPD): Er solle seine Koalition davon abraten, „einen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in dieses Land hineinzutragen“. Andere wie dieser Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei drohten schon mit Klage in Karlsruhe.

Tatsächlich hat dies Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen 1993 und 1975 eine geplante Liberalisierung untersagt – jeweils unter Verweis hinaus Schutz des ungeborenen Lebens. Auch Bundesjustizminister Buschmann verweist hinaus solche Urteile. Sein „Verfassungsministerium“, sagt er, werde schauen, welchen Spielraum es gar zu Händen politisches Handeln gebe. Die Kommission lässt diesen Einwand nicht gelten: „So eine Entscheidung würde heute nicht mehr getroffen“, sagt Mitglied und Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf. Wer von Beginn an ein absolutes Recht hinaus Leben des Embryos unterstelle, könne dann künftig im gleichen Sinne keine Schwangerschaft mehr die Notbremse ziehen, um dies Leben dieser Mutter zu sichern. Das würde die bisherige Gesetzeslage verschärfen – und nicht verbessern. 

Die Freie Demokratische Partei sei „geschlossen dagegen“

Doch wie geht es nun weiter? Dass die Ampelregierung selbst kombinieren Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 218 vorlegt, ist unwahrscheinlich. Buschmann, dieser hierfür zuständig wäre, verweist – im gleichen Sinne wegen dieser Skepsis in seinem Ministerium – hinaus dies Parlament, dies ebenfalls Gesetzesinitiativen vorlegen kann.

Dass die Ampelfraktionen sich hinaus kombinieren gemeinsamen Vorschlag einigen, ist freilich ebenfalls nicht zu erwarten. „Wir in der FDP-Fraktion sind geschlossen dagegen“, sagt die rechtspolitische Sprecherin dieser Freie Demokratische Partei-Fraktion im Bundestag, Katrin Helling-Plahr, ZEIT ONLINE: „Eine Streichung aus dem Strafgesetzbuch wäre ein reines Symbol. Wer Schwangeren helfen will, muss dafür sorgen, dass die Versorgungslage stimmt und Frauen auf gute Beratungsangebote zurückgreifen können.“ In dieser Hinsicht zumindest ist man sich mit Lauterbach einig. Auch dieser Bundesgesundheitsminister versprach am Dienstag, die ärztliche Versorgung ungewollt Schwangerer zu verbessern – unabhängig von dieser Diskussion um den Paragrafen 218a.

Sie sind extrem vorsichtig, wollen bloß kein weiteres Bild dieser Zerstrittenheit liefern: Als Familienministerin Lisa Paus (Grüne), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (Freie Demokratische Partei) am Montag im Bundesgesundheitsministerium die Ergebnisse dieser von ihnen verbinden eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ entgegennehmen, sprechen sie von einer „sehr wichtigen Arbeit“ (Lauterbach), einer „herausragenden Leistung“ (Buschmann). Die Kommission habe klargemacht, dass sie unabhängig sei, betont Paus.  

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