Schutz vor Unwetterschäden: Länder scheitern mit Forderung nachher Pflichtversicherung

Die Bundesregierung lehnt eine bundesweit geltende Pflichtversicherung gegen Hochwasser– und andere Elementarschäden, wie sie von den Ländern gefordert wird, weiterhin ab. „Die aus dem Länderkreis geforderte Pflichtversicherung würde das Wohnen in Deutschland teurer machen, eine große Bürokratie nach sich ziehen und den Staat nicht aus der finanziellen Haftung nehmen“, teilte der federführend zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mit.

Bei dem Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sei aber vereinbart worden, zu der Frage weiter im Gespräch zu bleiben. „Uns verbindet, dass wir den Schutz vor Elementarschäden und ihren Folgen verbessern wollen, beim Weg sind wir uns nicht einig“, sagte Buschmann.

Eine Verpflichtung der Versicherer, jedem Gebäudebesitzer eine Versicherung gegen Elementarschäden anzubieten, sei aus seiner Sicht eine bessere Lösung. Dafür wolle er weiter werben. Scholz sagte nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten: „Alle müssen ein Angebot kriegen.“

Viele Privatgebäude in Deutschland nicht gegen Elementarschäden versichert

Die Landesregierungen fordern den Bund bereits seit Längerem auf, eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung für Elementarschäden zu schaffen. Diese soll auch Sturmflutschäden umfassen. Die Länder fordern, dass Unternehmen jedem Hauseigentümer, der sich gegen Elementarschäden versichern will, einen Vertrag anbieten müssen.

Hausbesitzerinnen finden bislang für Gebäude in stark hochwassergefährdeten Gebieten teils keine Versicherung, die das hohe Risiko übernehmen will. Nur etwa die Hälfte der in Deutschland stehenden privaten Gebäude ist elementarversichert.  

Die Hochwasserlage in Bayern und Baden-Württemberg Anfang Juni hatte die Diskussion über eine Pflichtversicherung wieder belebt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat für das vergangene Jahr durch Sturm, Hagel und Starkregen entstandene Schäden in Höhe von 5,7 Milliarden Euro gemeldet.

Die Bundesregierung lehnt eine bundesweit geltende Pflichtversicherung gegen Hochwasser– und andere Elementarschäden, wie sie von den Ländern gefordert wird, weiterhin ab. „Die aus dem Länderkreis geforderte Pflichtversicherung würde das Wohnen in Deutschland teurer machen, eine große Bürokratie nach sich ziehen und den Staat nicht aus der finanziellen Haftung nehmen“, teilte der federführend zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mit.

Bei dem Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sei aber vereinbart worden, zu der Frage weiter im Gespräch zu bleiben. „Uns verbindet, dass wir den Schutz vor Elementarschäden und ihren Folgen verbessern wollen, beim Weg sind wir uns nicht einig“, sagte Buschmann.

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