Auch wenn die Sensibilität für sexualisierte Gewalt an privaten wie öffentlichen Schulen gestiegen ist, kommt es immer wieder zu neuen Fällen. Die Opfer sind lebenslang traumatisiert, die meisten brauchen psychotherapeutische und medizinische Behandlungen. Eigentlich sind die Institutionen zu einer Meldung an die Unfallkasse verpflichtet. Doch diese Meldung erfolgt nicht immer. Denn nicht allen Kitas, Schulen oder Universitäten scheint klar zu sein, dass sexualisierte Gewalt rechtlich als Arbeitsunfall behandelt wird.
Schon am 25. Mai 2011 hatte die Unterarbeitsgruppe „Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene“ des von der Bundesregierung einberufenen Runden Tisches „Sexueller Missbrauch“ in einem Ergebnisprotokoll festgehalten, dass in Fällen sexuellen Missbrauchs kaum Anträge bei den Unfallversicherern gestellt wurden. „Dies liegt nach übereinstimmender Meinung darin begründet, dass die Möglichkeit einer derartigen Antragstellung in der Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend bekannt ist“, heißt es in dem Text.
Seit 1971 sind alle Kinder in privaten und gemeinnützigen Tageseinrichtungen, aber auch Kindergartenkinder in den öffentlichen und privaten Einrichtungen, alle Schüler und Studenten in den Unfallkassen versichert. Sexueller Missbrauch kann als „Unfall“ gelten, wenn er im Verantwortungsbereich der Bildungseinrichtung geschieht. Dazu gehören der Schulweg, Klassenfahrten, aber auch Besuche bei Lehrern, wenn sie über einen schulischen Kontext eingefädelt wurden.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt jedes Ereignis ab, das in einem inneren Zusammenhang mit der „Arbeit“ steht und einen Schaden zur Folge hat. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger. „Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden“, heißt es in den Richtlinien der DGUV zur Unfallanzeige. Konfliktfälle ergeben sich häufig aus Grenzbereichen, in denen nicht klar ist, ob eine Tat privat motiviert war oder vom schulischen oder institutionellen Verantwortungsbereich umfasst war.
Ein „Skandal“ nicht nur in den Kirchen
Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, kann nicht nachvollziehen, dass sich die Lage seit 2011 kaum geändert hat. Am Runden Tisch „Sexueller Missbrauch“ saßen Vertreter der Länder, der Kultusministerkonferenz, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesfamilienministeriums, der Kirchen und des Bundesbildungsministeriums. „Es ist für mich nicht zu verstehen, wie ein solches Ergebnis untergehen kann“, sagte Claus der F.A.Z. und wies darauf hin, dass die Meldepflicht bei der Unfallversicherung bei den Empfehlungen des Runden Tisches fehlte.
Sie glaubt, dass Schulen und Kitas einfach zu wenig über die Meldepflicht wissen. Hinzu kommt, dass es offenbar Unfallversicherer gibt, die noch in den letzten fünf Jahren ihre Unzuständigkeit damit begründet haben, dass ein sexueller Missbrauch nicht als Unfall gelte, weil es sich nicht um ein einmaliges, unvorhergesehenes Ereignis handele, sondern um fortgesetzte Taten. Claus spricht von einem „Skandal“, der nicht nur die Kirchen betrifft, die offensichtlich erst seit 2022 melden, sondern auch den öffentlichen Schul- und Kitasektor, aber auch einige Unfallversicherer selbst.
Zu den Ausnahmen gehört die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), die 2022 einen geharnischten Brief an die Kirchen schrieb. Kurz darauf ging sie selbst an die Öffentlichkeit, um Betroffene sexuellen Missbrauchs zu einer eigenständigen Meldung aufzufordern, weil die Kirchen, die dort versichert sind, zu wenig Fälle melden würden.
In einem Interview mit der „Zeit“ hat der Geschäftsführer der VBG, Kay Schumacher, auf das Gutachten über den Missbrauch im Erzbistum München verwiesen, der „das Fass zum Überlaufen“ gebracht habe. Danach habe die VBG intern abgefragt, wie viele Fälle aus den Kirchen gemeldet wurden. Es waren verschwindend wenige. „Die Kirchen haben gegen das Gesetz verstoßen“, so Schumacher damals. Von Bußgeldbescheiden versprach er sich jedoch nichts, weil sie den Betroffenen nicht weitergeholfen hätten. Seither soll sich das Bewusstsein in den Kirchen geschärft haben.
In vielen Bundesländern fehlt jegliche Richtschnur
Die VBG hat daraufhin auf ihrer Internetseite eine gesonderte Rubrik mit Telefonnummern eingerichtet, unter denen sich Betroffene melden können. Vom Zeitpunkt des Unfalls aus gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren. Versichert sind Messdiener, Chorsänger in kirchlichen Chören und Mitglieder kirchlicher Jugendgruppen. Bis Februar 2026 wurden der VBG 906 Fälle gemeldet, 200 davon wurden bisher anerkannt.
Das gilt jedoch noch nicht für die staatlichen Kitas und Schulen, die offenbar noch immer zu wenig von der Meldepflicht wissen. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, sagte Claus der F.A.Z. Das müssten auch alle Abgeordneten verstehen. Sie plädiert dafür, sämtliche Schülerakten bis zum 100. Geburtstag aufzubewahren. Außerdem fordert sie alle Bundesländer dazu auf, verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern.
Bisher gibt es gesetzliche Regelungen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Untergesetzliche Regelungen gelten in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Völlig ohne Verpflichtung zu einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt sind das Flächenland Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, sagte Claus an die verantwortlichen Bildungspolitiker der Länder gerichtet.
138 Fälle in einem Jahr allein in NRW gemeldet
Angesichts der Einführung der verpflichtenden Ganztagsbetreuung für Grundschulen hält Claus Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt für unabdingbar, auch weil sie Gewaltprävention insgesamt stärkten. Zur Ganztagsbetreuung kämen viele externe Kräfte auf Honorarbasis an die Schulen, umso wichtiger würden Prävention und klare Schutzkonzepte sowie Beschwerdewege. Außerdem müsse in der Praxis sichergestellt werden, Täter unter Lehrkräften und Schulleitungen ganz aus dem Schuldienst zu entfernen. „Denn am Ende muss klar sein, dass Kinder- und Jugendschutz Vorrang hat“, sagte Claus.
In dem 85 Seiten umfassenden Leitfaden der Kultusministerkonferenz zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen kommt die Meldepflicht an die Unfallversicherung nicht einmal vor. Das baden-württembergische Kultusministerium bestätigt die Meldepflicht der Schulen an die Unfallkasse Baden-Württemberg (UBKW). Im Leitfaden des Ministeriums für die Entwicklung der Schutzkonzepte ist die Unfallversicherung bisher noch nicht genannt. „Wir sind der Bundesbeauftragten Kerstin Claus dankbar für ihren Impuls. Wir nehmen den Vorstoß zum Anlass, unsere Konzepte nachzuschärfen und die Hilfsmöglichkeiten der Unfallversicherer bekannter zu machen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Aus dem nordrhein-westfälischen Schulministerium heißt es gegenüber der F.A.Z.: „Ein Austausch zwischen den Fachebenen von Schulministerium und Unfallkasse NRW legt nahe, dass die nordrhein-westfälischen Schulen Fälle von sexuellem Missbrauch bereits konsequent melden.“ Dennoch meint Schulministerin Dorothee Feller (CDU), Koordinatorin der unionsregierten Länder in der Bildungsministerkonferenz: „Kindern und Jugendlichen, die sexuell missbraucht wurden, muss jede Unterstützung zuteilwerden, die ihnen hilft, mit dem, was sie erleiden mussten, umzugehen. Nordrhein-Westfalen greift den Hinweis der Bundesbeauftragten auf und wird dies mit Kolleginnen und Kollegen anderer Länder besprechen. Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.“ Um Schüler in Nordrhein-Westfalen bestmöglich zu schützen, verpflichte das Schulgesetz alle etwa 5400 Schulen, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch vorzuhalten (§ 42 Abs. 6 SchulG).
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen beziffert die gemeldeten Fälle aus Kindertageseinrichtungen, Schulen und Berufsschulen für das Jahr 2025 auf 138. Davon konnten 79 Versicherungsfälle als Arbeitsunfälle anerkannt werden, 25 Versicherungsfälle befänden sich in der Bearbeitung, 34 erfüllten nicht die für die Anerkennung als Versicherungsfall notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen, heißt es gegenüber der F.A.Z. Um die betroffenen Personen zu stabilisieren und Folgeschäden zu vermeiden, könne nach einem Gewaltereignis in einer Bildungseinrichtung oder auf damit zusammenhängenden Wegen eine Akutintervention (psychologische Soforthilfe) angeboten werden. Alle Betroffenen dürften bei anerkannten Fällen unbürokratisch fünf probatorische psychiatrische Sitzungen in Anspruch nehmen, um zu intervenieren und die Notwendigkeit eines weitergehenden Behandlungsbedarfes verbindlich abklären zu lassen.
Bei gemeldeten Fällen nehme die Unfallkasse mit den Einrichtungen Kontakt auf und unterstütze sie mit differenzierten Notfallordnern, die auf den Portalen der Kasse abrufbar seien. Die Unfallkasse NRW unterstütze die Schulen bei der Auswahl geeigneter Präventionsangebote unter anderem mit der Checkliste zu Qualitätskriterien „Schulische Gewaltprävention – Wie finde ich den richtigen Anbieter für schulische Gewaltprävention und Konfliktkultur an meiner Schule?“, so ein Sprecher der Kasse gegenüber der F.A.Z.
Source: faz.net