Wer ohne Fahrschein erwischt wird, zahlt erst mal nur eine Geldstrafe. Wer stiehlt, riskiert eine Anzeige. Wer mordet, muss sich definitiv vor Gericht verantworten. Dass diese Taten unterschiedlich schwer wiegen, ist eine Selbstverständlichkeit – zumindest vor dem Gesetz. Doch nicht überall wird so fein unterschieden.
Die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, kennt bei Zahlungsproblemen in der Regel nur eine Strafe: ein negativer Eintrag, der nach Begleichung der Schuld drei Jahre lang bestehen bleibt – unabhängig davon, wie es dazu kam. Bei Privatinsolvenz oder kleinen Beträgen, die binnen 100 Tagen bezahlt werden, gibt es eine kürzere Frist. Sicherlich ist die Schufa nicht die Justiz, sie kann Menschen nicht in ein echtes Gefängnis aus Stahl und Beton sperren. Aber sie entscheidet maßgeblich über deren finanzielle Bewegungsfreiheit – darüber, ob jemand einen Kredit aufnehmen oder gar eine Wohnung mieten kann.