Schleppende Digitalisierung: Kommt jetzt die digitale Wende?

Auf digitale Leistungen des Staates soll es erstmals verdongeln Rechtsanspruch verschenken. Dieser soll ab 2029 gelten und zielt darauf, die Verwaltung im Rahmen einzelnen Antragsverfahren durch Klagen betroffener Staatsbürger zur Digitalisierung zu zwingen – sollte jener Staat solange bis dorthin noch nicht die notwendigen Antragsverfahren online bereithalten. Darauf nach sich ziehen sich die Fraktionen von SPD, Grünen und Freie Demokratische Partei nachher einem halben Jahr Verhandlungen mehr als den entsprechenden Regierungsentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geeinigt. Am Mittwoch soll er im Innenausschuss beschlossen werden, im Vorfeld er vom Bundestag verabschiedet werden kann.

Die Bundesregierung nimmt damit wieder Anlauf, um zahlreiche Dienstleistungen des Staates wie Anträge zu staatlichen Unterstützungsleistungen zu digitalisieren – sieben Jahre nachher dem ersten Versuch, dies mit einem Onlinezugangsgesetz (OZG) zu gelingen. Die Neuauflage soll nun die digitale Wende herbringen – und zwar möglichst vor Ablauf jener Frist, nachher jener die Staatsbürger den Gerichtsweg beschreiten können.

Der Fokus des neuen Gesetzes liegt hierbei aufwärts Open-Source-Anwendungen, verpflichtenden Standards zu Händen den Onlinezugang sowie jener Einführung eines „Datenschutzcockpits“, mit denen die Staatsbürger die Kontrolle mehr als ihre Daten bekommen. Es soll im Rahmen jener Registermodernisierung entstehen, mithin im Zuge jener Digitalisierung und Vernetzung jener Daten, die jener Staat mehr als seine Staatsbürger speichert. Sie sollen künftig hineinblicken können, welche Daten Behörden von ihnen nach sich ziehen und reklamieren.

In vielen Fällen braucht es keine Unterschrift mehr

„Damit ist endlich geregelt, wie jener digitale Staat im Detail gebaut werden soll“, sagte die Digitalpolitikerin Misbah Khan (Grüne). „Das spart Geld und Zeit und sorgt zu Händen Transparenz und Planungssicherheit.“ Einen großen Unterschied werde zudem die Abschaffung des Schriftformerfordernisses zeugen, sagte jener SPD-Abgeordnete Robin Mesarosch. Dadurch wird in vielen Fällen aufwärts die Un­terschrift verzichtet, die Anträge sollen mithin nicht mehr ausgedruckt und unterschrieben werden. So können behördliche Anliegen künftig häufiger denn bisher vollwertig elektronisch erledigt werden.

Bund, Länder und Kommunen nach sich ziehen sich im Jahr 2017 noch unter jener schwarz-roten Bundesregierung zum Ziel gesetzt, solange bis Ende 2022 rund 600 Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung zu stellen. Damit sollen nicht nur den Bürgern mühsame Gänge zum Amt er­spart bleiben, nachrangig die Arbeit in den Be­hörden soll wesentlich einfacher werden, wenn Anträge aufwärts Eltern- oder Wohngeld, Kfz-Zulassungen, Führerscheine oder nachrangig die Verlängerung des Personalausweises digital erledigt werden können.

Die erste Version des OZG hat verdongeln ersten Schwung in die schwierige Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gebracht, nichtsdestotrotz nachrangig Schwachstellen offenbart. Anders denn viele Staaten Europas hinkt Deutschland noch immer seinen selbst gesteckten Zielen im Nachhinein. Das Hauptproblem: Für jedes viele Dienstleistungen gibt es schon digitale Lösungen, doch sind die zig-mal noch nicht flächendeckend ausgerollt. Einige Bundesländer und Kommunen tun sich mit jener Um­setzung vor allem schwergewichtig. Es fehlt an einheitlichen Standards und manchmal schlicht an jener Einsicht und einem sinnvollen Prozessmanagement vor Ort.

Auch jener Bundesrat muss noch zustimmen

Hinzu kommen finanzielle Sorgen, die trotz vielfacher Beteuerungen selbst von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in jener aktuellen Haushaltskrise zu Händen zusätzliche Hürden sorgen: Zuletzt hat dasjenige Bundesinnenministerium die kostenlose Möglichkeit gestrichen, die PIN zu Händen den elektronischen Personalausweis zurücksetzen zu lassen, sollte sie einmal verloren gegangen sein.

Die Onlinefunktion des regulären Per­sonalausweises, den jeder deutsche Staatsangehörige hat, kann inzwischen schon vielfältig nachrangig im Rahmen privaten Banken, Krankenkassen oder zur Identifizierung im Rahmen Onlinetätigkeiten genutzt werden, doch nur 14 Prozent jener Staatsbürger tun dies. Die kostenlose Möglichkeit hätte verdongeln Großteil des mageren Budgets im Bundesinnenministerium aufgezehrt, weil schon die aufwendige persönliche Zustellung jener neuen PIN rund 15 Euro pro Brief kostet.

Das verbliebene Geld muss jedoch jetzt zu Händen die Weiterentwicklung jener digitalen Ausweismöglichkeit genutzt werden. Das Bundesinnenministerium arbeitet zurzeit an einer kostenpflichtigen Problembeseitigung, im Moment kann die PIN nur vor Ort beim Bürgeramt zurückgesetzt werden. Vorschläge aus den Reihen jener Freie Demokratische Partei, die Zustellung jener PIN weniger aufwendig und somit kostengünstiger zu gestalten, würden doch die hohe Sicherheitseinstufung des digitalen Ausweises gefährden.

Nach jener Verabschiedung im Bundestag muss nachrangig jener Bundesrat zustimmen. Die Länderkammer hatte zuletzt wenige Vorhaben jener Ampelregierung gestoppt. Mit einem solchen Manöver rechne man jetzt nicht, weil man schon seit dieser Zeit Monaten im Austausch mit den Ländern stehe und zahlreiche Vorschläge berücksichtigt habe, sagte die SPD-Politikerin Dunja Kreiser. Um sich Streitfrage mit den Ländern zu ersparen, umfasst jener Rechtsanspruch nur Bundesdienste. Wie jener „Tagesspiegel Background“ berichtete, sollen zudem Leistungen, im Rahmen denen eine digitale Bereitstellung „technisch und rechtlich“ unmöglich ist oder die kaum genutzt werden, nicht eingeklagt werden können. Auch Schadenersatz soll es nicht verschenken.

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