Die Rettung der finanziell angeschlagenen Meyer Werft durch den Staat ist beschlossen. Sowohl der Haushaltsausschuss des Bundestags als auch der Haushaltsausschuss des niedersächsischen Landtags haben dafür gestimmt.
Die Beschlüsse sehen vor, dass der Bund und das Land Niedersachsen für 400 Millionen Euro zusammen 80 Prozent der Anteile an der derzeit defizitären Werft übernehmen. Die Eignerfamilie Meyer soll in den kommenden Jahren
vorübergehend etwa 20 Prozent halten, bevor sie eine Art Rückkaufoption
erhält.
Zudem gewähren sowohl der Bund als auch das Land Bürgschaften von jeweils rund einer Milliarde Euro, um Kredite von Banken abzusichern. Der Einstieg des Staates soll zeitlich befristet sein, ein fixes Ausstiegsdatum gibt es aber nicht.
Sicherung Tausender Arbeitsplätze
Hintergrund der Krise sind nicht mangelnde Aufträge, sondern Verträge
für neue Schiffe, die noch vor der Coronapandemie geschlossen wurden
und keine Anpassung an die seither stark gestiegenen Energie- und
Rohstoffpreise vorsehen. Zudem werden in der Branche üblicherweise 80
Prozent des Baupreises erst bei Ablieferung des Schiffes gezahlt. Den Bau muss die Werft also mit Krediten zwischenfinanzieren.
Bis Ende 2027 muss die Meyer Werft zur Finanzierung von Schiffsneubauten fast 2,8 Milliarden Euro aufbringen. Bis zum 15. September müssen die Einigungen dazu stehen.
Mit dem Einstieg des Staates sollen laut SPD vor allem Tausende Jobs im strukturschwachen Emsland gesichert werden. Der SPD-Haushaltspolitiker Dennis Rohde sagte, die Meyer Werft sei ein wichtiger Motor für die maritime Wirtschaft und Arbeitgeber für rund 3.500 Mitarbeiter sowie weit mehr als 10.000 Beschäftigte in der Zulieferindustrie. Bund und Land trügen nun gemeinsam Verantwortung dafür, das Unternehmen aus der finanziellen Schieflage zu holen.
Staatshilfen müssen grundsätzlich bei der EU-Kommission angemeldet werden.
Eine Frist, bis wann die Kommission entscheiden muss, ob eine Beihilfe
zulässig ist, gibt es nicht. Zur Rettung der Meyer Werft teilte die
Kommission mit, sie führe konstruktive Diskussionen mit den deutschen
Behörden. Nach Angaben aus Niedersachsen ist die Staatshilfe in diesem
Fall so konzipiert, dass man rechtlich nicht auf eine Zustimmung der EU
angewiesen ist. Dennoch sei die EU freiwillig über das Vorhaben
informiert worden.