Sammlung Bührle: In Zürich stinkt’s mächtig

Der Schweizer Künstler Dieter Roth gab in seiner unnachahmlichen Lakonie einmal zu Protokoll: „Revolution? Es reicht, zu sagen, hier stinkt’s.“ In Zürich stinkt’s gewaltig. Dieses Zeugnis stellte am vergangenen Freitag der Direktor des Deutschen Historischen Museums, Raphael Gross, dem Kunsthaus Zürich aus, respektive der privaten Stiftung Sammlung E. G. Bührle. Mit dieser hatte das größte Kunstmuseum der Schweiz nach einer Volksabstimmung 2011 einen Leihvertrag über 170 von 633 Kunstwerken aus der Sammlung des Pforzheimer Rüstungsindustriellen Emil Bührle (1890 – 1956) bis ins Jahr 2032 abgeschlossen. Dafür klotzte die Stadt ein Kenotaph des Stararchitekten David Chipperfield an den Heimplatz. Zwei Jahre nach der Eröffnung wurde es Zürich allerdings mulmig. Kunstgenuss und Kriegsgewinnler taugen fürs City-Image nicht. Konsequenz war eine didaktisch aufgearbeitete Sammlungspräsentation Anfang 2023, die die meist jüdischen Vorbesitzer der Sammlung in den Blick nimmt, und der Auftrag zu einer Prüfung der Provenienzforschung der Bührle-Stiftung, also der Frage, wie genau vor allem jüdische Vorbesitzer der 1936 – 1956 erworbenen Kunstwerke ermittelt worden waren.

Dazu wurde der gebürtige Zürcher Raphael Gross beauftragt. Er sollte mit seinem Expertenteam klären, inwieweit die von der Stiftung E. G. Bührle betriebene Provenienzforschung internationalen Standards entspräche oder nicht. Das Urteil fällt vernichtend aus. Sie ist mangelhaft.

Gertrude Stein sagte ihren Gästen sarkastisch, jetzt gäb’s „Cézanne zu essen“

Als hätte die Stiftung es geahnt, holte sie drei Tage vor Veröffentlichung des Gross-Berichts zum Schildbürgerstreich aus. Sie ließ vorsorglich fünf Werke mit ungeklärten Besitzverhältnissen aus der Ausstellung nehmen. Dabei war deren Präsentation noch kurz zuvor für unbedenklich gehalten worden.

Ein eindrückliches Beispiel für die eigennützige Behäbigkeit der Stiftungsherren: Im Besitz der US-amerikanischen Literatin und Mäzenin Gertrude Stein befand sich ein Paul Cézanne, Madame Cézanne mit dem Fächer (1879/1888). Die Jüdin musste ihn, um ihren Lebensunterhalt im besetzten Frankreich bestreiten zu können, 1943 an den Kunsthändler César de Hauke verkaufen. Dieser machte sich die Notlage von Verfolgten des NS-Systems zunutze und kaufte im großen Stil zu Schnäppchenpreisen. Die schlagfertige Salonnière Stein servierte ihren Gästen bitter, jetzt gäb’s den „Cézanne zu essen“. Bührle kaufte das Gemälde 1952 von dem Kunsthändler Jacques Dubourg, der es vorher wahrscheinlich von de Hauke erworben hatte. Davon steht in der Abklärung der Provenienzen der Bührle-Stiftung kein Wort. Für sie gilt nicht nur der Schweizer Kunstmarkt während der NS-Herrschaft als unbedenklich, sondern auch der französische. Der Cézanne sei, wie es in ihrem Provenienzbericht heißt, „nachweislich ohne NS-Verfolgungsdruck“ veräußert worden.

Raphael Gross‘ Bericht geht von 60 Prozent belasteter Werke aus

Der Gross-Report legt nun den Finger auf die faule Sache. Es ist davon auszugehen, dass über 60 Prozent der Werke in der Sammlung aus vormals jüdischem Besitz stammen. Ohne NS-Verfolgung und Terror wäre Bührles Bilderhort nicht zustande gekommen.

„Hätte Emil Bührle ohne die Verfolgung der europäischen Juden diese Werke überhaupt kaufen können?“, fragt der Gross-Bericht rhetorisch. Seine aufmerksame Leserin sagt: Nein.

Wie weiter? Der Gross-Bericht empfiehlt: nachsitzen, klären, woher die Arbeiten in der Sammlung stammen. Und er gibt die unbequeme Frage an Stiftung, Kunstgesellschaft und die Öffentlichkeit weiter, ob der Stiftername noch tragbar sei.

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