Salzburger Festspiele: Rechthaberei ist niemals weise

Rein äußerlich stehen die Salzburger Festspiele glänzend da: 98,4 Prozent Auslastung, 256.600 verkaufte Karten im Vorjahr. Für 2026 vermeldete deren Intendant Markus Hinterhäuser einen Anstieg der Vorbestellungen um zwanzig Prozent – und das bei einem Programm, das keineswegs auf David Garrett, Max Richter oder nackt spielende Streichquartette in unterleibsanimierendem Ambiente setzt. Doch deshalb trat Hinterhäuser am Donnerstag in Salzburg nicht vor die Presse, leider.

Das Kuratorium der Festspiele, an der Spitze die Landeshauptfrau Karoline Edtstadler und Salzburgs Bürgermeister Bernhard Auinger, hat Hinterhäuser ein Ultimatum gesetzt: Entweder er nimmt nach einer Bedenkzeit bis zum 20. März ein „Angebot“ – von dem wir nicht wissen, was es beinhaltet – an, oder sein Vertrag endet am 30. September 2026. Der sollte eigentlich bis 2031 laufen, mit einer Vorausstiegsklausel für 2029. Das Kuratorium tut so, als sei es übergangen worden, weil Hinterhäuser zwar einem Bewerbungsverfahren für die Neubesetzung der Schauspieldirektion der Festspiele zugestimmt habe, gleichzeitig aber die frühere Burgtheaterdirektorin Karin Bergmann favorisiert, die an dem Verfahren gar nicht teilgenommen hat. Es ist zwar das satzungsverbriefte Recht des Intendanten, die Schauspieldirektion selbst zu besetzen, doch die gleichzeitige Durchführung eines Bewerbungsverfahrens kommt diesem Recht in die Quere. Alle, die sich diesem Verfahren gestellt haben, dürfen sich durch die Entscheidung für Bergmann herabgesetzt und für dumm verkauft fühlen.

Karin Bergmann, frühere Direktorin des Wiener Burgtheatersdpa

Doch wie Hinterhäuser in seiner Stellungnahme darlegen konnte, wusste das Kuratorium bereits seit Oktober von seiner Präferenz für Bergmann. Auch Christian Kircher, der Geschäftsführer der Bundestheater-Holding, der im Auftrag des Kuratoriums das Verfahren begleitete, habe von Hinterhäusers Entscheidung frühzeitig gewusst und sie rechtlich für unproblematisch gehalten. Wie kann dann das Kuratorium behaupten, es sei gewissermaßen überrumpelt worden? Nur dann, wenn es innerhalb des Kuratoriums, dem auch Kircher angehört, keine Verständigung über das Verfahren gab – oder diese Verständigung nicht gewünscht war.

Im Recht sind beide, Hinterhäuser und das Kuratorium. Und auch jetzt gesteht das Kuratorium Hinterhäuser zu, die Schauspieldirektion nach freiem Ermessen selbst zu besetzen. Aber ist den Festspielen damit geholfen, wenn alle, die recht haben, als Rechthaber auftreten? „Was du bist, bist du nur durch Verträge“, sagt der Riese Fasolt dem Lichtsohn Wotan in Richard Wagners „Rheingold“. Salzburg ist aber nicht die Stadt Wagners, sondern Mozarts. Hier sollte Wotans Nullsummenspielerwahn – „Nur eines will ich noch: das Ende!“ – keine Chance haben. Weiser wäre es, mit Ivan Nagel nochmals über „Autonomie und Gnade“ nachzudenken.

Source: faz.net