In Sachsen-Anhalt beschäftigen sich einige Leute schon seit geraumer Zeit mit einem Szenario: Was passiert, falls die AfD bei der anstehenden Landtagswahl am 6. September die absolute Mehrheit der Mandate erringt und erstmals in Deutschland einen Ministerpräsidenten stellt? An welchen Stellen würde die Partei ansetzen? Und bestünde dann eine Gefahr für den Rechtsstaat oder die Demokratie?
All diese Fragen werden in Magdeburg schon seit Monaten durchgespielt. Denn die Partei steht in den Umfragen derzeit bei knapp 40 Prozent. Falls mehrere kleine Parteien nicht in den Landtag kommen, wäre bereits bei einem solchen Ergebnis eine AfD-Alleinregierung nicht völlig ausgeschlossen.
Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat bereits wiederholt angekündigt, dass er nach einem Wahlsieg als „erste Amtshandlung“ die Rundfunkstaatsverträge kündigen würde. Der AfD geht es dabei nicht allein um die Abschaffung der Rundfunkabgabe in Höhe von 18,36 Euro im Monat. Die Partei greift die öffentlich-rechtlichen Sender auch an, weil sie aus ihrer Sicht die „Grundlage der Desinformation“ im Land bilden.
Ersatzlos abschaffen darf die Partei den öffentlich-rechtlichen Rundfunk allerdings nicht. Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegen. Die AfD will deshalb stattdessen einen sogenannten „Grundfunk“, der direkt aus Steuermitteln finanziert wird. Der 154 Seiten lange Entwurfstext für das „Regierungsprogramm“ der sachsen-anhaltischen AfD lässt allerdings offen, wie der Weg dorthin genau aussehen soll. An den entscheidenden Stellen finden sich dort vage Formulierungen wie „wir werden uns deshalb dafür einsetzen . . .“. An diesem Samstag will die AfD Sachsen-Anhalt eine endgültige Fassung auf ihrem Landesparteitag verabschieden.
Unklar bleibt auch, was eine Kündigung der Rundfunkstaatsverträge konkret für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) bedeutet, den Sachsen-Anhalt gemeinsam mit seinen Nachbarn Sachsen und Thüringen unterhält. Nach einer Kündigung des entsprechenden Staatsvertrags müsste eine AfD-geführte Landesregierung in Magdeburg eigentlich einen eigenen Rundfunk für Sachsen-Anhalt aufbauen.
Der MDR könnte dann – allerdings mit deutlich weniger Geld – für sein restliches Sendegebiet in Sachsen und Thüringen weitermachen. Im Regierungsprogramm heißt es jedoch, dass eine AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt sich für „mehr Eigenverantwortung des MDR“ einsetzen wolle. Es ist unklar, wie das zusammenpasst.
Bundesweite Sender wie der Deutschlandfunk oder das ZDF würde ein Ausstieg Sachsen-Anhalts kaum treffen. Denn das Land trägt dort nur rund 2 Prozent zum Budget bei. Mit einer Kündigung würde sich die AfD-Landesregierung auch ihrer Mitsprache im öffentlich-rechtlichen Rundfunk berauben sowie einer effektiven Möglichkeit, Sand in dessen Getriebe zu streuen, indem sie zum Beispiel die regelmäßig vorgenommenen Novellierungen der Staatsverträge blockiert. Denn bei diesen gilt das Einstimmigkeitsprinzip.
Inzwischen beginnt Siegmund auch bereits, von seinen markigen Ankündigungen etwas abzurücken. Erst jüngst fügte er bei einem Auftritt hinzu, dass der Ausstieg aus den Rundfunkstaatsverträgen zwar ein „Herzensanliegen“ bleibe, aber juristisch „schwierig“ sei. „Wir möchten den ersten Schritt gehen.“
Dabei wäre eine Kündigung gar nicht schwierig. Bislang darf der Ministerpräsident sogar allein darüber entscheiden. Die anderen Fraktionen wollen dies jedoch ändern, solange sie im Landtag noch über eine Zweidrittelmehrheit verfügen. Ihr derzeit im Landtag verhandelter Gesetzentwurf für eine Parlamentsreform sieht vor, dass Abschluss und Kündigung von Staatsverträgen künftig der Zustimmung des Landtags bedürfen. Im Fall einer Alleinregierung wäre auch das aber keine Hürde für die AfD.
Harte Angriffe gegen die Kirchen
Noch größere Sorgen als der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsste sich in einem solchen Szenario ein anderer Hauptgegner der AfD machen, nämlich die evangelische und die katholische Kirche. Die AfD kündigte in ihrem Regierungsprogramm an, den staatlichen Einzug der Kirchensteuern für die beiden „Kirchensteuerkirchen“ abschaffen zu wollen und ihnen die Staatsleistungen ersatzlos zu streichen.
Diese Ankündigungen fügen sich zu den harten Angriffen, die besonders der sachsen-anhaltische AfD-Landesverband seit geraumer Zeit gegen die Kirchen fährt. Der religionspolitische Sprecher der dortigen Fraktion, Hans-Thomas Tillschneider, fordert regelmäßig per Pressemitteilung zum Kirchenaustritt auf und sieht die großen Kirchen als Werkzeuge des Teufels, ja sogar als „satanische Veranstaltungen“. Diese Äußerungen werden von führenden Kirchenleuten sehr ernst genommen, da Tillschneider als Chefideologe des AfD-Landesverbands gilt und auch der maßgebliche Autor des vorgelegten Regierungsprogramms ist.
Ein Ende des Kirchensteuereinzugs sowie eine Streichung der Staatsleistungen würde die Kirchen ins Mark treffen. Denn die beiden betroffenen evangelischen Landeskirchen Anhalt und Mitteldeutschland und ebenso das Bistum Magdeburg befinden sich nämlich bereits in großen finanziellen Nöten und sind mit rund einem Viertel ihres Haushalts auch überproportional von Staatsleistungen abhängig. Sollte neben den Staatsleistungen auch noch der Kirchensteuereinzug wegfallen, würden die kirchlichen Finanzen vermutlich auf ganzer Linie zusammenbrechen.
Aber auch hier gilt es, auf Formulierungen zu achten: Denn zum Kirchensteuereinzug heißt es im AfD-Regierungsprogramm, dass man sich „auf Bundesebene“ für dessen Abschaffung „einsetzen“ werde. Solche Ankündigungen bedeuten in der Regel, dass auf absehbare Zeit erst einmal nichts passiert. Zu den Staatsleistungen heißt es hingegen, dass sie „sofort“ und „ohne weitere Kompensation“ eingestellt werden sollen. Denn auch „namhafte Juristen“ hielten ein solches Vorgehen für angebracht.
Die Kirchen rüsten sich für Klagen
Zu dieser Frage gibt es schon seit Jahrzehnten unter Staatskirchenrechtlern eine Debatte, da der Auftrag zur „Ablösung“ der Staatsleistungen bereits in der Weimarer Reichsverfassung enthalten war und ins Grundgesetz übernommen wurde. Die Auffassung, dass man die Staatsleistungen ersatzlos streichen darf und noch dazu sofort, bildet allerdings eine marginale Minderheitenposition. Denn in der Verfassung ist von einer Ablösung die Rede, deren Grundsätze obendrein das „Reich“, also heute der Bund, festzulegen habe. Die Ampelkoalition hat dies auch versucht, ist jedoch daran gescheitert, weil die Landesregierungen eine Ablösung in seltener Einigkeit für zu teuer erachteten.
In den Reihen der Kirchen rüstet man sich dennoch bereits für den Fall, dass die AfD die Staatsleistungen dennoch einfach streicht, sobald sie an die Macht kommt. Die Kirchen müssten dann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben, und der Prozess könnte sich bis vor das Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht hinziehen. „Das Geld wäre aber erst mal weg“, erklärt ein mit der Sache befasster Jurist. Die Kirchen müssten ihren Millionen „hinterherklagen“. Und der Zeitraum, bis man die eigenen Forderungen vorläufig vollstrecken kann, wird auf rund zwei Jahre geschätzt. Am Ende jedoch werde man recht bekommen, da sind sich die Juristen der Kirchen recht sicher.
Das angekündigte Vorgehen bei den Staatsleistungen wirft daher die Frage auf, wie genau es ein AfD-Kabinett mit der Rechtstreue nehmen würde. Bei Veranstaltungen und auch im Hintergrund versichern AfD-Politiker stets, dass sie die Gesetze selbstverständlich achten werden. Außerhalb der AfD ist man sich da nicht so sicher und verweist auf das Verhalten der Partei nach der Landtagswahl in Thüringen im Jahr 2024: Damals nutzte die AfD den Umstand, dass sie in Person von Jürgen Treutler den Alterspräsidenten stellte, um bei der konstituierenden Sitzung des Landtags die Feststellung der Beschlussfähigkeit zu verhindern.
Treutler entzog Rednern das Wort, versuchte ihnen das Mikrofon abzustellen und ließ Anträge nicht zu. Die AfD rechtfertigte dieses Vorgehen unter Verweis auf ihre abweichende Rechtsauffassung. Auch das erfolgte damals gegen den Rat der ernst zu nehmenden Experten. Es war ein Rechtsbruch mit Ansage, und das Thüringer Verfassungsgericht musste klarstellen, dass Treutler seine Kompetenzen überschritten hatte. Die Reaktion der thüringischen AfD mehrt nur die Zweifel an ihrer Treue zur Verfassung: Sie überzieht das Verfassungsgericht seither mit öffentlichen Angriffen und Anzeigen gegen einzelne Richter.
Diese Angriffe erinnern an ein Muster aus anderen Ländern wie Polen, wo radikale Parteien ebenfalls versuchen, ihren Handlungsspielraum auszuweiten, indem sie das Verfassungsgericht angreifen. Die geplante Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt soll dem Landesverfassungsgericht einen gewissen Schutz bieten. Sie sieht vor, dass das Gericht künftig selbst Richter vorschlagen darf, falls der Landtag keine neuen wählt. Diese benötigen dann nicht mehr eine Zweidrittelmehrheit im Landtag, sondern nur noch eine absolute Mehrheit.
Die Neuregelung soll verhindern, dass die AfD nach der Landtagswahl mit ihrer erwarteten Sperrminorität die Nachbesetzung von Richterstellen blockiert. Im Fall einer AfD-Alleinregierung greift die Regelung indes ins Leere.
Den politischen und juristischen Köpfen hinter der Parlamentsreform ist das auch bewusst. Sie vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass es weder möglich noch zu wünschen sei, die Institutionen des Staates gegen dessen gewählte Regierung abzuschotten. Denn es sei der Sinn von Demokratie, dass Regierungen dem Wählerwillen Geltung verschaffen können, indem sie handeln.
Die Aushöhlung des Rechtsstaats kann nur verlangsamt werden
Auch Juliana Talg, die als Juristin beim „Thüringen-Projekt“ das Szenario einer politisch autoritären Landesregierung durchgespielt hat, pflichtet dieser Sicht bei. In der Debatte über die sogenannte Resilienz der Demokratie müsse man sich bewusst sein, dass man durch Gesetzesänderungen eine Aushöhlung des Rechtsstaats „maximal verlangsamen“, aber nicht verhindern könne.
Ein zu dickes Einpanzern staatlicher Institutionen berge sogar die Gefahr, dass sich autoritäre Kräfte dort umso tiefer einnisten und auch über eine spätere Abwahl hinaus destabilisierend wirken können. Talg rät daher zu folgender „Faustregel“: Bei allen Verfassungsänderungen zum Schutz der Demokratie müsse man sich die AfD herausdenken und sich fragen, ob sie auch ohne diese sinnvoll erscheinen. „Falls die Antwort nein lautet, sollte man sie auch nicht verabschieden.“
Im Falle einer AfD-Alleinregierung lässt sich zudem nicht verhindern, dass sie mit ihrer Mehrheit einfache Gesetze im Landtag durchbringt und die exekutiven Handlungsspielräume ihrer Minister nutzt. Die ausgeprägte Vetternwirtschaft im sachsen-anhaltischen AfD-Landesverband bei der Vergabe von Mitarbeiterstellen im Parlament, über die zuletzt viel berichtet wurde, könnte dann bloß den Vorgeschmack für groß angelegte Einstellungsoffensiven von Parteigängern in den Staatsdienst bilden. Die AfD könnte auch rechtsextreme Kader einstellen, so wie sie in den zurückliegenden Jahren bereits Schlüsselstellen in der AfD-Fraktion mit ehemaligen Mitgliedern der verbotenen neonazistischen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) besetzt hat.
Das Konzept „Remigration“ dürfte dann in seiner zweifachen Bedeutung von Herausdrängen und Hereinholen auch auf den Staatsdienst angewendet werden: Politisch missliebigen Staatsdienern könnte der Dienst durch unattraktive Aufgaben und fehlende Karrieremöglichkeiten madig gemacht werden, sodass diese in andere Länder abwandern. Und die frei werdenden Stellen könnten mit Leuten besetzt werden, die „einen vernünftigen Wertekompass“ haben, wie AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund formuliert. Ein kleines Bundesland wie Sachsen-Anhalt, das Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet anzieht, ließe sich so vermutlich bereits binnen einer Legislaturperiode in vielen Bereichen und für lange Zeit umgestalten.
Wird Sachsen-Anhalt zum Eldorado für Rechtsextremisten?
Der Entwurfstext für das AfD-Regierungsprogramm liefert Hinweise darauf, dass Sachsen-Anhalt auch noch in weiterer Hinsicht zu einem Eldorado für Rechtsextremisten werden könnte. Manche Maßnahmen wirken wie maßgeschneidert für rechtsalternative Lebensformen, wie man sie in Schnellroda beobachten kann, wo der neurechte Vordenker Götz Kubitschek im Kreise seiner zahlreichen Kinder den Käse seiner Ziegen verzehrt. Die AfD fordert zum Beispiel, auf die Pflicht zum Besuch einer Schule zu verzichten, indem man alternativ auch „Hausunterricht“ erlaubt. Auch das Versprechen, die „private Nutztierhaltung“ zu erleichtern, lässt sich unter dieser Rubrik verbuchen.
Im Wissenschaftsbereich möchte die AfD missliebige Zweige wie die Gender- oder Postkolonialismus-Studien abschaffen, stattdessen soll es einen „Lehrstuhl für Bevölkerungswissenschaft“, ein „Institut für kritische Islamforschung“ sowie ein mit „kritischen Klimawissenschaftlern“ besetztes „Institut für Klimapolitikfolgen“ geben. Die Hochschulen sind allerdings durch die in der Verfassung garantierte Wissenschaftsfreiheit und den Beamtenstatus ihrer Professoren vor allzu starken Eingriffen geschützt. Auch die Hochschulfinanzierung darf eine Landesregierung zumindest nicht nach Belieben als Hebel nutzen.
Einfacher täte sich die AfD im Schulbereich. In ihrem Regierungsprogramm kündigt die Partei an, die Geschichtslehrpläne zu überarbeiten, den derzeit ausgesetzten Schüleraustausch mit Russland stark auszubauen und künftig auf „landeseinheitliche Lehrmaterialien“ zu setzen. Über neue Schulbücher und Arbeitsblätter könnte eine Landesregierung das Unterrichtsgeschehen dann auch sehr rasch beeinflussen. „Das ganze Bildungssystem würde fundamental umgekrempelt“, prognostiziert ein Regierungsvertreter.
Noch stärker wäre der politische Hebel in Bereichen, in denen keine Beamten tätig sind und die Landesregierung den Geldhahn weitgehend nach Belieben auf- und zudrehen kann. Das gilt zum Beispiel für die politische Bildung und den Kulturbereich, wo vermutlich kaum ein Stein auf dem anderen bleiben würde.
Die Parlamentsreform sieht zwar vor, dass der Fortbestand der Landeszentrale für politische Bildung in der Verfassung verankert wird. Die AfD fordert jedoch gar nicht deren ersatzlose Abschaffung, sondern möchte sie durch ein „Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität“ ersetzen. Der Name deutet an, dass damit eine Wiederauferstehung des 2024 offiziell aufgelösten „Instituts für Staatspolitik“ in Schnellroda gemeint sein könnte, dann allerdings auf Kosten des Steuerzahlers.
Eine ähnliche Umgestaltung droht im Fall eines AfD-Wahlsiegs auch der Stiftung Bauhaus in Dessau. In einer Landtagsdebatte legte Hans-Thomas Tillschneider dar, dass er das Bauhaus für einen „Irrweg“ der Moderne halte, weil es zu einer „Entortung des Menschen“ führe. Stattdessen will der AfD-Politiker künftig den „Heimatstil“ fördern, was sich wiederum zur im Regierungsprogramm angekündigten „kulturpolitischen Wende“ fügt. An den Theatern soll nach den Vorstellungen der AfD künftig weniger „International(istisch)es“ gespielt werden. Überhaupt werde man „vorwiegend solche Kunst fördern, die einen Beitrag zu deutscher Identitätsfindung leistet“. Als „Vorbild und Inspiration“ für eine solche Kulturpolitik nennt die Partei Viktor Orbán.
In den anderen Fraktionen vermutet man allerdings, dass die Absichten noch deutlich weiter reichen: Denn die sachsen-anhaltische AfD spielt schon seit Jahren mit NS-Begriffen. Besonders Hans-Thomas Tillschneider ist dafür bekannt, solche Anspielungen in seine Reden und Texte einzustreuen. Der eher randständige Abschnitt zum Thema Fahrradtourismus im AfD-Regierungsprogramm wurde beispielsweise mit der Überschrift „Räder müssen rollen!“ versehen, die an die NS-Kampagne „Räder müssen rollen für den Sieg!“ erinnert.
Änderungen im Sozialen und für Migranten
Um die Stellung der Kulturträger in Sachsen-Anhalt zu stärken, möchte die gegenwärtige Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP vor der Landtagswahl noch ein Gesetz beschließen, das dem direkten ministeriellen Zugriff auf die Kulturförderung Grenzen setzt. Für eine AfD-Landesregierung mit einer eigenen Mehrheit im Landtag wäre auch das jedoch keine unüberwindbare Hürde, den Kulturbereich umzugestalten. Tillschneider kündigte im Landtag bereits an, dass man das Gesetz nach der Wahl gar nicht aufheben müsse. „Nein, nein, wir werden es nur ein wenig ändern und im Übrigen zu nutzen verstehen.“
Im Sozialbereich täten sich für die AfD-Regierung ebenfalls eine Fülle von Möglichkeiten auf. Missliebige Wohlfahrtsträger mit Nähe zu den Gewerkschaften oder zu den Kirchen könnten an den Rand gedrängt und durch willfährige Träger oder staatliche Einrichtungen ersetzt werden. Die AfD plant auch ein scharfes Umsteuern bei den Beratungsangeboten, das Haushaltsbudget für „Migrationslotsen“ soll zum Beispiel künftig für „Remigrationslotsen“ ausgegeben werden.
Auch sonst würden sich die Lebensbedingungen für viele Migranten in Sachsen-Anhalt erheblich verschlechtern, wobei allerdings bis heute nicht ganz klar ist, gegen welche Gruppen von Migranten sich die Politik einer AfD-geführten Landesregierung richten würde. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hebt in seinen Reden stets hervor, dass er sich nicht gegen Personen wenden wolle, „die seit 20, 30 Jahren aufopferungsvoll einen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten“. Dazu passt, dass sich die angekündigten Maßnahmen im AfD-Regierungsprogramm vorwiegend auf „Asylanten und Flüchtlinge“ richten.
Die Frage lautet allerdings, ob es dabei bleibt. Denn die „Remigrations“-Phantasien der „Identitären Bewegung“, mit denen die sachsen-anhaltische AfD seit Jahren eng vernetzt ist, gehen deutlich weiter und beziehen sich auch auf deutsche Staatsbürger, die aus Sicht der Ethnonationalisten nicht ausreichend assimiliert sind. Inwieweit eine AfD-geführte Landesregierung auch in diese Richtung tätig würde, lässt sich wohl erst beantworten, falls aus dem Szenario Wirklichkeit wird.
Source: faz.net