Sachsen-Anhalt: Reform soll Blockade durch die AfD in Sachsen-Anhalt verhindern

Rund viereinhalb Monate vor der Wahl in Sachsen-Anhalt hat der Landtag eine umfassende Parlamentsreform beschlossen. Die neuen Regeln betreffen unter anderem die Arbeit des Landesverfassungsgerichts und die
Wahl des Landtagspräsidenten. Sie wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU, SPD und FDP sowie von Linkspartei und Grünen mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Die AfD stimmte gegen die Reform.

Mit dem Schritt wollen die Parlamentarier zum einen einer drohenden
Arbeitsunfähigkeit von Landtag und Institutionen vorbeugen, sollte die
AfD bei der Landtagswahl Anfang September stärkste Kraft werden. Wahlumfragen sagen einen deutlichen Vorsprung für die Partei voraus. Dann könnte sie beispielsweise Beschlüsse, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern,
blockieren.

Die neue Reform erschwert es außerdem, Staatsverträge zu kündigen. Künftig kann der Ministerpräsident diese Verträge nicht mehr im
Alleingang auflösen. Das ist unter anderem deshalb relevant, weil die AfD bei einem Wahlsieg aus allen
Medien- und Rundfunkstaatsverträgen aussteigen will. Solch einem Schritt muss gemäß der Reform in Zukunft auch das Parlament zustimmen.

Gestärkt wurde die Position der Landeszentrale für
politische Bildung. Für sie wurde in der Reform eine Bestandsgarantie festgelegt. Die vom sachsen-anhaltinischen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD will die Einrichtung abschaffen.

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