Spätestens beim Punkt Staatsverträge wird das klar: Künftig soll nicht nur deren Abschluss, sondern muss auch deren Kündigung vom Landtag beschlossen werden. Soll heißen: Ein Ministerpräsident kann nicht einfach, wie es die AfD für den Fall der Fälle angekündigt hat, den Rundfunkstaatsvertrag kündigen.
Wird so das Vertrauen in Institutionen gestärkt?
Ein anderes Beispiel ist das Verfassungsgericht. Es soll nun nicht mehr eine Zweidrittelmehrheit nötig sein, um einen Richter zu wählen; wenn es gar nicht anders geht, reicht die einfache Mehrheit. So soll verhindert werden, dass eine Sperrminorität der AfD „missbraucht“ wird.
Gegen eine Stärkung des Parlaments ist nichts einzuwenden. Ob durch solche Maßnahmen aber das Vertrauen der Bürger in die Institutionen gestärkt wird, darf bezweifelt werden.
Denn es geht viel mehr um die „Resilienz“ von CDU, FDP, SPD, Grünen und Linkspartei gegen eine AfD-Mehrheit als um den Schutz von Parlament und Gewaltenteilung vor „bösartigen Blockaden“. Die Parteien wollen schlicht nicht, dass die rechtsextremistische AfD sich durchsetzt, selbst dann, wenn sie nicht extremistisch handeln sollte – ob beim Staatsvertrag oder bei Richterernennungen.
Politikwissenschaft muss sich deshalb neu orientieren: Das alles mag als pro-demokratisch durchgehen, mit einer „Konsensdemokratie“, wie sie gern beschworen wird, hat es nichts mehr zu tun. Es ist Magerdemokratie.
Source: faz.net