Das Oberste Gericht Rumäniens hat die erste Runde der Präsidentschaftswahl für rechtmäßig erklärt. Nach der erneuten Auszählung der meisten Stimmzettel der ersten Runde wiesen die Verfassungsrichter den Antrag auf Anfechtung der Wahl einstimmig ab, teilte der Präsident des Gerichts, Marian Enache, mit.
Demnach wird am 8. Dezember wie geplant zur Stichwahl über den künftigen Präsidenten entschieden. Das Oberste Gericht verwarf mit dem Beschluss die Annullierung des ersten Wahlgangs am Sonntag vor einer Woche.
Daraus war überraschend der extrem rechte und prorussische Nato-Kritiker Calin Georgescu als Sieger hervorgegangen. In der Stichwahl muss er sich der konservativen Oppositionsführerin Elena Lasconi stellen, die auf Platz zwei landete.
Neben dem Präsidenten wurde in Rumänien am vergangenen Sonntag zudem ein neues Parlament gewählt. Dabei wurde die sozialdemokratische PSD stärkste Kraft. Neben ihr gewannen auch rechtsextreme Parteien viele Stimmen.
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