Ruf nachher Grenzen fürs Streikrecht wird schuldlos

Die verschärfte Kampfstrategie dieser Gewerkschaft GDL in ihrem Konflikt mit dieser Deutschen Bahn frustriert nicht nur Bahnkunden. Zugleich werden damit Rufe aus Politik und Wissenschaft nachher gesetzlichen Streikregeln lau­­ter. Denn bisher zählt Deutschland zu den wenigen Ländern, in denen es trotz vielfältiger Vorschriften für jedes andere Lebensbereiche kein Streikgesetz gibt. Was im Streik erlaubt ist oder nicht, entscheiden meistens die Gewerkschaften selbst. Und gelegentlich die Arbeitsgerichte, wenn es ein Arbeitgeber mit juristischer Gegenwehr probiert.

Allerdings führt dieser Rechtsweg mangels gesetzlicher Maßstäbe selten zum Erfolg. Das hat die Deutsche Bahn ohne Rest durch zwei teilbar wieder erlebt: Nach dem Arbeitsgericht Frankfurt lehnte es am Dienstag nicht zuletzt dasjenige Hessische Landesarbeitsgericht ab, die sogenannten Wellenstreiks dieser GDL per einst­weiliger Verfügung zu stoppen.

In so einem Eilverfahren könnten keine Grund­satzentscheidungen zu Fragen dieser Ver­hält­nismäßigkeit von Streiks etwa zur nötigen Ankündigungsfrist getroffen werden, argumentierte dasjenige Gericht. Es regte unverbindlich eine Schlichtung an. Dazu zeigt sich die GDL wohl bisher nicht zur Hand.

Die Parteien scheuen die Konfrontation mit dieser Gewerkschaft

Befürworter gesetzlicher Streikregeln sehen sich indem erst recht bestärkt. Greifbare Vorschläge kommen bisher wohl so gut wie aus dieser Wissenschaft qua aus dieser Politik – welches wohl nicht zuletzt daran liegt, dass die Parteien eine Konfrontation mit dieser Gewerkschaftsbewegung scheuen. Wohl nicht zuletzt so gesehen richtete Jens Spahn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender dieser Union im Bundestag, am Dienstag zwar verknüpfen wortgewaltigen Appell an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), hielt sich wohl selbst mit Vorschlägen zurück. „Der Kanzler darf nicht mehr zulassen, dass dieser Streik-Irrsinn unser Land lahmlegt“, sagte er dieser „Bild“-Zeitung. Auf Nachfrage dieser Fluor.A.Z., ob er eigene Vorschläge zum Streikrecht habe, ergänzte Spahn: „Und die Ampel muss gesetzlich sicherstellen, dass Streiks in dieser kritischen Infrastruktur nicht mehr so sehr eskalieren können.“

Damit blieb ungeschützt, inwieweit entsprechende Vorschläge dieser Konservative/CSU-Mittelstandsunion (MIT) in deren eigener Parteifamilie unterstützt werden. Die MIT hatte schon im Herbst ein Positionspapier dazu beschlossen. Es geht etwa drum, ein Schlichtungsverfahren verpflichtend vorzugeben und für jedes die Ankündigung von Streiks eine Frist von 48 Stunden vorzuschreiben. Mit dieser neuen Wellenstreiktaktik hat die GDL sie Frist nun erstmals präzise unterschritten.

Tarifautonomie nicht zuletzt dann, „wenn es unbequem wird“

Aus dieser Wissenschaft kommen jedoch schon profilierte Rufe nachher einer gesetzlichen Streikregelung. Etwa von Stefan Greiner, Direktor des Instituts für jedes Arbeitsrecht und Recht dieser Sozialen Sicherheit dieser Universität Bonn. In einem Gastbeitrag für jedes die Fluor.A.Z. stellt er dazu die Dringlichkeit einer wirksamen Klimaschutzpolitik hervor – zu welchem Zweck dasjenige Bundesverfassungsgericht die Politik 2021 sogar verpflichtet habe. „Wesentliche po­li­­ti­sche Konsequenz ist die Verkehrswende, die nur durch Ertüchtigung öffentlicher Verkehrssysteme gelingen kann“, betont er. Und von dort habe man ja mit großer Kraftanstrengung etwa dasjenige Deutschlandticket eingeführt, um Autofahrer zum Umstieg zu motivieren.

Greiners Folgerung in Sachen Streikgesetz geht von dort sogar via verknüpfen bloßen Rat hinaus: „Notfalls verdichtet die verfassungsfundierte Dringlichkeit dieser po­li­tischen Klimaagenda die bestehenden Handlungsoptionen sogar zu einer Handlungspflicht des Gesetzgebers“, analysiert er. Umso mehr seien die politischen Akteure, „allen vorwärts Arbeits-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium, aufgerufen, eine gesetzlich gestaltende Lösungskonzept zu suchen“.

Z. Hd. ein Gesetz plädiert nicht zuletzt Martin Franzen, Professor für jedes Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an dieser Ludwig-Maximilans-Universität München. In dieser aktuellen Ausgabe dieser „Zeitschrift für jedes Rechtspolitik“ analysiert er, dass dasjenige Bundesarbeitsgericht mit seiner Rechtsprechung via die Jahre eine allgemeine „Deregulierung des Streikrechts“ herbeigeführt habe. Diese müsse nun „für jedes den Bereich dieser kritischen Infrastrukturen durch gesetzliche Rahmenregelungen partiell korrigiert werden“, schreibt er.

Franzen vertritt dies wohl nicht erst neuerdings. Schon 2012 legte er dazu verbinden mit seinen Kollegen Gregor Thüsing (Bonn) und Christian Waldhoff (Berlin) verknüpfen ausgearbeiteten Regelungsvorschlag vor. Die Bundesregierung lehnt derlei wohl strikt ab. Tarifautonomie gelte nicht zuletzt dann, „wenn es unbequem wird“, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Bahn und GDL seien zu „vernünftigen und raschen Lösungen“ aufgerufen: „Aber mehr qua diesen Appell habe ich nicht zu offenstehen.“

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