Rügen: Ostseebad Binz muss Vorwürfe gegen LNG-Terminalbetreiber entschärfen

Im Streit um zwei vor der Ostseeinsel Rügen geplante LNG-Terminals hat die Betreibergesellschaft Deutsche Regas vor Gericht einen vorläufigen Teilsieg errungen. Das Landgericht München I verbot dem Anwalt der Gemeinde Binz auf Rügen mehrere Vorwürfe gegen die Deutsche Regas, wie das Gericht mitteilte. Es handelt sich demnach um eine einstweilige Verfügung, die noch nicht rechtskräftig ist.

Nach der Entscheidung darf der von der Gemeinde beauftragte Jurist Reiner Geulen nicht mehr verbreiten, dass die Investoren in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien und es am Firmensitz der Betreibergesellschaft Deutsche Regas in Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe. Außerdem darf Geulen nicht mehr behaupten, dass der Geschäftsführer der Deutschen Regas Kapital beziehungsweise „Finanzkörperschaften“ von den Cayman-Inseln nach Deutschland transferiert habe.

Vorwurf der Intransparenz weiter zulässig

Der Sprecher des Anwalts der Gemeinde Binz sagte, der Vorwurf des „intransparenten Finanzierungshintergrunds“ sei laut Gericht aber weiter zulässig. 

Die Rügener Gemeinde wehrt sich dagegen, dass im Hafen von Mukran, in Sichtweite der Binzer Strände, zwei schwimmende Terminals für den Import von Flüssiggas (LNG) verankert werden sollen. Die örtlichen Tourismusbranche sowie Umwelt- und Klimaschützern kritisieren das Vorhaben, das auch den Bau einer Anbindungspipeline nach Lubmin vorsieht. Die Bundesregierung fördert das Vorhaben und argumentiert mit der Versorgungssicherheit im Land.

Die Deutsche Regas betreibt bereits ein LNG-Terminalschiff im Hafen von Lubmin, das mit dem Bau der neuen Anschlussinfrastruktur nach Mukran verlegt werden soll. Dazu soll ein weiteres schwimmendes Terminal kommen.

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