Rote-Hilfe-Konto gekündigt: Reicht Trumps Arm solange bis in die Göttinger Sparkasse?

Bankkonten gehören für die Teilnahme an unserer Gesellschaft fest dazu – das gilt für Privatpersonen genauso wie für Unternehmen und Vereine. Was aber, wenn eine Bank das Konto kündigt? Und kein Kreditinstitut die Einrichtung eines neuen Kontos mehr ermöglicht? Offenbar ist genau das, drei Organisationen mit linker politischer Ausrichtung passiert: Ihnen wurden von einer „linken“ Bank, der GLS, und der Sparkasse die Konten gekündigt. Der Verdacht: Sind die Banken vor Donald Trump eingeknickt?

Der prominenteste Organisation: der Verein Rote Hilfe. Politisch klar positioniert stellen dieser und seine Vorgängerorganisationen seit über 100 Jahren Unterstützung für Angehörige des linken und linkesten Spektrums bereit. Auch für extremistische Gewalttäter, davon ist zumindest das Bundesamt für Verfassungsschutz seit Jahren überzeugt: Die Rote Hilfe sei eine der wichtigsten und die mitgliederstärkste Organisation im Linksextremismus.

Der hat in seiner Bedeutung zwar in den vergangenen Jahrzehnten eher verloren. Als Schreckgespenst taugt er aber weiterhin: Glimmt nicht doch noch irgendwo ein Funke Rote Armee Fraktion, Antiimperialistischer Zellen oder anarchosyndikalistischer Extremismus? Innenminister Alexander Dobrindt jedenfalls glaubt fest an eine bedeutsame Gefahr vom linken Rand. Und die Verfassungsschutzbehörden sind sich sicher, dass die Rote Hilfe jedenfalls paratstehen würde, um jenen unterstützend zur Seite zu stehen, die auch gewaltsam agieren – und beobachten die „RH“ seit Jahren.

Vereinsverbot durch die Hintertür?

Ob bei der Verhaftung der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette, rund um den Fall Lina E. oder bei anderen relevanten, dem linksextremen Spektrum zugerechneten Beschuldigten, war die Unterstützung des Vereins stets gewiss. Schon mehrfach überlegten Innenpolitiker der Union, ob deshalb nicht ein Vereinsverbot angebracht wäre. Doch genau das war bei der Roten Hilfe bislang offenbar nicht möglich, so gern es der eine oder andere Innenminister auch bereits vollzogen hätte.

Doch wo ein Verbot unmöglich ist, könnten andere Maßnahmen den gleichen Effekt erzeugen: Die Rote Hilfe lebt von Spenden ihrer Mitglieder und Unterstützer. Und die gehen in Deutschland ganz offiziell auf ihre Konten: eines bei der ausdrücklich sozial und ökologisch orientierten „Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken“, der GLS Bank. Dort verfügen tausende Vereine über Konten. Zu Februar aber kündigt die GLS-Bank im Dezember dem Verein das Konto. Genau wie die Sparkasse Göttingen.

Doch mehr Konten hat der Verein nicht. Und ein neues bei einer anderen Bank zu eröffnen, scheint derzeit unmöglich: Die Ethikbank etwa lehnte einen Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Eiltempo ab. Doch woran liegt das? Hat hier wirklich der lange Arm der US-Regierung zugegriffen, der bis in die Sparkasse Göttingen und relativ kleine deutsche Institute durchgreift?

Hintergrund: Die Antifa Ost auf der US-Terrorliste

Der Grund für diesen Verdacht: Im November verhängten die USA Sanktionen gegen „Antifa Ost“. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz, einer Verharmlosung gewaltbereiter Linker unverdächtig, ist dies keine feste Gruppe. Sondern ein Netzwerk mit einer im „niedrigen zweistelligen Bereich“ befindlichen Größe.

Der Hauptverdacht gegen sie: vermeintliche und tatsächliche Nazis in drei ostdeutschen Bundesländern gezielt und heimtückisch tätlich angegangen zu haben. Auch im Zusammenhang mit gewaltsamen Angriffen auf Neonazis in Budapest im Februar 2023, die dort nationalsozialistischem Ehrverständnis huldigten, wird immer wieder die Gruppierung genannt.

Seit Ende November wird vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen angebliche Angehörige der Gruppe verhandelt. Und nur wenige Tage vor dem Prozessauftakt sah niemand geringeres als US-Präsident Donald Trump die Notwendigkeit, diese Gruppe mit Hamas, Hisbollah und Al-Kaida gleichzustellen und Sanktionen gegen sie zu verhängen. Sanktionen, die nun die Rote Hilfe um ihre Konten bringen könnten.

Eigentlich dürfen US-Sanktionen in Deutschland nicht ausgeführt werden – das wäre ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Nur EU-Sanktionen sind für deutsche Unternehmen bindend. Und so scheint es zwar irgendwie nahezuliegen, dass es hier doch einen Zusammenhang geben könnte. Doch Beweise, die hat Rote-Hilfe-Vorstand Hartmut Brückner nicht. Die Sparkasse Göttingen teilte nur mit: „Die Geschäftsbeziehung soll nicht weiter fortgeführt werden.“ Kein Grund, kein Anlass, nichts. Auch auf Nachfrage habe die Bank bislang keine Begründung beigebracht, sagt er im Gespräch.

Anders als die GLS-Bank sind Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute auch bei Vereinen, die sie nicht mögen, grundsätzlich dazu verpflichtet, diese ein Konto führen zu lassen. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht 2018 im Fall von Ortsverbänden der rechtsextremen NPD entschieden. Die Göttinger Sparkasse, die ihre Kündigung wenige Tage vor der Genossenschaftsbank aussprach, verwies darauf, dass bei der GLS-Bank ja noch ein Konto bestehen würde.

Gegen welche Regeln hat die Rote Hilfe denn verstoßen?

Unabhängig vom Einzelfall erläutert ein Sprecher der Bankenaufsicht Bafin auf Anfrage, sei ein Institut nur dann zu einer Kündigung verpflichtet, „wenn im Einzelfall eine Beendigungspflicht nach dem Geldwäschegesetz besteht, weil die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten in Bezug auf den jeweiligen Kunden nicht erfüllt werden können.“ Jenseits dessen sei das ausschließlich Angelegenheit der jeweiligen Banken und Kunden.

Hat die Rote Hilfe vielleicht anderweitig gegen die immer strenger werdenden und immer automatisierter durchgeführten Prüfvorschriften für Bankkonto-Kunden verstoßen? Im Kampf gegen Geldwäsche sind die Maßnahmen verschärft worden, Algorithmen überwachen Geldbewegungen und insbesondere bereits als auffällig markierte Konten. Verschiedene Stati signalisieren den Finanzinstituten, wenn sie handeln müssen: Nachweise vom Kunden verlangen, Zahlungen zurückhalten, all das geschieht längst im Hintergrund.

Ein Grund, weshalb etwa Verwendungszwecke in Überweisungen von temporären Kontensperrungen bis hin zum Kontakt mit Ermittlern direkte Folgen haben können. Nur in Ausnahmefällen werden Sachverhalte dabei zuerst von Menschen geprüft. Auf diese Art sollen auch bei Milliarden Transaktionen täglich Risiken von den Kunden und den Banken ferngehalten werden.

Und Risiken sind mit der Roten Hilfe durchaus vorhanden: Die USA könnten etwa verlangen, dass die kontoführenden Institute vom Interbankenverkehr abgeklemmt werden. Denn US-Sanktionen können immer auch die Zurverfügungstellung von Dienstleistungen für Unterstützer treffen. Wenn es denn bei den Kontokündigungen überhaupt einen Zusammenhang zu den Sanktionen gegen „Antifa Ost“ gibt.

Nur: Ein anderer Zusammenhang ist derzeit auch nicht zu erkennen. Hartmut Brückner kann jedenfalls nicht davon berichten, dass die Rote Hilfe von den Banken etwa zur Mitwirkung aufgefordert worden sei, einen Sachverhalt aufzuklären. Er könne derzeit nur spekulieren, sagt er. Etwa, dass die Rote-Hilfe-Kampagne „Wir sind alle Antifa“ unter anderem in Folge der US-Sanktionen gegen „Antifa Ost“ einige Spenden eingebracht habe. Und wenn der Begriff Antifa ein Schlüsselwort sei, das im Finanztransaktionswesen nun überwacht würde, könnte das vielleicht tatsächlich irgendwo einen Alarm ausgelöst haben – wenn etwa die Überweisenden das angegeben hätten.

GLS Bank gibt keine Auskunft

Auch seitens der gesellschaftlich betont engagierten GLS gibt man sich wortkarg. Und beschreibt ein Problem, natürlich ohne dass man damit irgendetwas zum konkreten Einzelfall sagen könne: Die Finanzinstitute müssen die Vorgaben des Geldwäschegesetzes einhalten – dürfen aber ihren Kunden nichts Genaues sagen.

„Auskunft zu einzelnen Vorgängen dürfen wir nicht geben“, erklärt eine Sprecherin der GLS Bank. „Selbst dann, wenn Organisationen mit eigenen Informationen in die Öffentlichkeit gehen.“ Denn das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, wie das GWG eigentlich heißt, enthält eine strenge Verschwiegenheitspflicht. Und weil es um mögliche Straftaten geht, gilt das in vielen Fällen selbst gegenüber den davon betroffenen Kunden.

Was aber heißt das für die Kunden der Banken? Die Rote Hilfe jedenfalls vermutet, dass sie nur der Beginn einer ganzen Welle sei. „Jetzt trifft es uns, den unbequemen und in der Sicht des Verfassungsschutzes linksextremen Verein“, sagt Brückner. „Als nächstes kann es jede Organisation treffen, die den Herrschenden in den USA nicht gefällt.“ Hate Aid etwa, der Verein, dessen Gründerin und Geschäftsführerin erst kürzlich auf eine andere Sanktionsliste der USA gesetzt wurden, unterhält ebenfalls ein Konto bei der GLS Bank. Bislang beschränkten sich die Sanktionen hier auf ein individuelles Einreiseverbot in die USA – aber wie lange?

Für die Rote Hilfe geht es nun um die Existenz. Er könne etwa Gerichtskosten oder die Krankenkassenbeiträge für die Mitarbeiter der Geschäftsstelle schlecht in Bargeld bezahlen, sagt Brückner. „Kein Konto zu haben, ist keine Option.“

Diese Woche wird das Landgericht Göttingen prüfen müssen, ob die Rote Hilfe, die vor allem für ihre Unterstützung in Gerichtsprozessen bekannt ist, vom Rechtsstaat zuerst einmal vorläufig Schutz erhält. Der Verein hat eine einstweilige Verfügung beantragt: Die Sparkasse Göttingen als öffentlich-rechtliches Institut mit über zehnjähriger Kundenbeziehung habe das Konto unrechtmäßig gekündigt, argumentiert der Anwalt des Vereins. Die Sparkasse Göttingen wiederum hat eine unter anderem auf Bankenrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei beauftragt.

Im Soll jedenfalls war die Rote Hilfe nicht: finanziell geht es dem Verein recht gut, wie aus den Schriftsätzen hervorgeht. Und das dürfte zuletzt noch etwas besser geworden sein: Die Solidarität mit der sonst so betont solidarischen Roten Hilfe jedenfalls scheint groß: Hartmut Brückner berichtet, dass 1.200 Mitgliedsanträge in den vergangenen Tagen bei dem Verein eingegangen seien.

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