Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will dafür sorgen, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgesetzt wird. „Wir können das Gesetz jetzt – auch mit Blick auf das, was dann europäisch irgendwann national umgesetzt werden wird in zwei Jahren ungefähr – pausieren“, sagte Habeck am Freitag auf dem Tag des Familienunternehmens in Berlin. In der Zwischenzeit könnte man die Regelungen auf solche Unternehmen reduzieren, die ihnen freiwillig folgen wollten, „alle anderen, glaube ich, können wir draußenlassen“.
Das Gesetz ist seit Anfang 2023 in Kraft, seit 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten. Konzerne, aber auch große Mittelständler und Familienbetriebe klagen darüber, dass die zahlreichen neuen Rechenschafts- und Sorgfaltspflichten kaum zu erfüllen seien und viel Geld und Zeit kosteten. Auf EU-Ebene ist zugleich eine Lieferkettenrichtlinie entstanden, die aber noch in die nationale Gesetzgebung übertragen werden muss. Insofern gibt es eine Doppelstruktur.
Habeck will sich deshalb dafür einsetzen, dass die Unternehmen von den schon geltenden nationalen deutschen Verpflichtungen vorerst befreit werden. „Das wäre das Beste, das halte ich für absolut vertretbar“, sagte er. „Das Europäische muss man dann europaweit, schlank, bürokratiearm machen, aber dann hätte man zwei Jahre quasi eine Pause an der Stelle. Das wäre, glaube ich, ein richtiger Befreiungsschlag.“
Arbeitsministerium federführend
Er könne das Moratorium „nicht wirklich versprechen“, weil daran viele Stellen beteiligt seien, federführend ist das Arbeits- und Sozialministerium von Hubertus Heil (SPD). „Aber ich glaube, ich kann zusagen, dass es beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz noch mal eine richtige Schneise geben wird. Wie breit sie ist, da muss ich noch um zwei, drei Wochen Geduld bitten“, sagte Habeck zum Applaus der Familienunternehmer im Berliner Hotel Adlon.
Der Minister folgt damit der Aufforderung aus der Wirtschaft. Ende Mai hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen im europäischen Binnenmarkt gewarnt. Deshalb müsse „die Bundesregierung das deutsche Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht umgehend aussetzen“, fordert DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. „Eine nationale Gesetzgebung aufrechtzuerhalten, während in fast allen anderen EU-Mitgliedstaaten eine derartige Regelung noch gar nicht existiert, schafft eindeutig Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft.“
Auch Habecks Forderung vom Freitag nach einer schlanken und bürokratiearmen Verwirklichung der künftigen EU-Regeln erinnert an Wansleben. „Die Umsetzung der Richtlinie muss eins zu eins und so schlank wie möglich erfolgen, um deutsche Unternehmen nicht schlechter zu stellen“, hatte dieser gesagt. „Gleichzeitig muss eine möglichst bürokratiearme und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen bei der Umsetzung in nationales Recht im Vordergrund stehen, um Unternehmen nicht komplett zu überfordern.“
Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums regelt das deutsche Lieferkettengesetz „die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.“