Rheinland-Pfalz: Hilft welche Verfassungsänderung am Ende welcher AfD?

Bei CDU, SPD und Grünen begriff man es als Drohung: Als die AfD bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im März knapp 20 Prozent der Stimmen erhielt, kündigte ihr Spitzenkandidat Jan Bollinger an, einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik und unter Umständen weitere Ausschüsse einsetzen zu wollen. Das nötige Quorum von einem Fünftel der Stimmen hatte die Partei erreicht. In den drei anderen Fraktionen, die im künftigen Landtag sitzen werden, diskutierte man rasch über das Risiko, das daraus erwachsen könnte. Die AfD könnte den Landtag über die gesamte Legislaturperiode lahmlegen, so die einhellige Sorge.

Die parlamentarischen Geschäftsführer von CDU, SPD und Grünen begannen in den Tagen nach der Wahl mit Beratungen über eine Verfassungsänderung. Schnell wurde man sich dem Vernehmen nach einig, das Quorum auf ein Viertel zu erhöhen, um der AfD die Möglichkeit zu nehmen, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Im Bundestag, so wird argumentiert, gelte die gleiche Schwelle. Nun sollte es schnell gehen. CDU und SPD verfügen im neuen Landtag zwar über eine Zweidrittelmehrheit, aber sie rechneten damit, dass die AfD schon in der konstituierenden Sitzung einen Ausschuss auf den Weg bringen könnte.

„Sonst kann uns die AfD permanent ausbremsen“

Am Mittwoch dieser Woche teilten die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen mit, dass sie noch vor der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags am 18. Mai eine Verfassungsänderung herbeiführen wollen. In der Erklärung heißt es, dass verbriefte Minderheitenrechte im Spannungsfeld zur Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Landtags stünden. Die „Neujustierung“ wird damit begründet, dass ein „bewusster Missbrauch dieses Kontrollinstruments“ zum „rein destruktiven Zweck“ nicht ausgeschlossen werden kann.

35 Jahre saß die CDU in Rheinland-Pfalz selbst in der Opposition. Kurz bevor sie nun in die Landesregierung einzieht und den Ministerpräsidenten stellen dürfte, beschneidet sie die Minderheitenrechte. Dessen ist man sich in der Partei bewusst und betont, keineswegs leichtfertig zu handeln. Es sei aber notwendig, so sagt ein CDU-Abgeordneter, „sonst kann uns die AfD permanent ausbremsen“, die etablierten Parteien als handlungsunfähig darstellen und der Demokratie nachhaltig schaden. Das Risiko, sagen auch andere in der Partei, dürfe man angesichts der Herausforderungen des Landes nicht eingehen.

AfD könnte die Verfassungsänderung zur eigenen Profilierung nutzen

In der SPD werden die gleichen Argumente genannt. Dort führt man an, welche Durchgriffsrechte ein Untersuchungsausschuss hat: Nicht nur könnten Zeugen vereidigt oder bei Nichterscheinen durch die Polizei vorgeladen werden, es könnten auch willkürlich riesige Mengen Akten angefordert werden. Gleichzeitig wird die AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz als „hochgefährlich“ und „strategisch agierend“ von politischen Mitbewerbern beschrieben. Dem neuen AfD-Fraktionsvorsitzenden Michael Büge, der zuvor Fraktionsgeschäftsführer im Landtag war, und davor Staatssekretär der CDU in Berlin, traut man zu, die Fraktion zu einen und die Parlamentsarbeit zu professionalisieren.

Hilft es der AfD, wenn ihr nun der Untersuchungsausschuss genommen wird? Der Grünen-Politiker Bernhard von Heusinger, parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion, geht davon aus, dass die Partei die Verfassungsänderung zur eigenen Profilierung nutzen wird. „Das Opfernarrativ der AfD kann kein Grund sein, wieso wir etwas tun oder lassen“, sagte von Heusinger der F.A.Z.

In keiner der Fraktionen, weder bei CDU noch SPD oder Grünen, kam es dem Vernehmen nach zu interner Kritik am Vorgehen. Für die CDU hat sie der Parlamentarische Geschäftsführer Marcus Klein vorbereitet. „Die Opposition hat weiterhin die Möglichkeit – auch in der 19. Wahlperiode –, Untersuchungsausschüsse einzusetzen“, sagte Klein der F.A.Z.

In 15 Jahren wurden bisher nur zwei Untersuchungsausschüsse einberufen

Es ist allerdings eine theoretische Option, denn die Grünen haben eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen. Mit einer parlamentarischen Untersuchung dürfte die schwarz-rote Koalition nicht zu rechnen haben. Die AfD reagierte mit scharfer Kritik. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Damian Lohr sagte über die geplante Verfassungsänderung: „Das Kartell der Demokratieverächter schlägt wieder zu. Sie zeigen dem Wähler den Mittelfinger.“

In Rheinland-Pfalz sind Untersuchungsausschüsse bislang eine Seltenheit. Einberufen wurden sie in den vergangenen 15 Jahren nur zweimal: Nach der Nürburgring-Affäre 2012, als Millionen Euro Steuergeld verschwendet wurden, und 2021, als bei der Ahrtalflut mehr als 130 Menschen starben.

Im benachbarten Hessen gab es in der gleichen Zeit acht Untersuchungsausschüsse, die sich unter anderem mit dem Anschlag in Hanau oder dem Mord an Walter Lübcke, aber auch der Entlassung einer Staatssekretärin oder dem Engagement des Landes bei der European Business School auseinandersetzten.

Der jüngste Ausschuss in Hessen, den die AfD vergangenes Jahr einsetzte, beschäftigt sich mit der Corona-Politik. Vor dem Staatsgerichtshof wurde ein Teil der Fragestellungen, die im Einsetzungsbeschluss stehen, als nicht verfassungskonform gestrichen. Viel bewegt oder die Regierung lahmgelegt hat die AfD mit ihrem Ausschuss bislang nicht.

Source: faz.net