Ein einzigartiges Bauwerk, jahrelanger Streit, nun ein klares Urteil: Die Eigentümerin der Hamburger Schilleroper muss das historische Stahltragwerk sichern. Die Stadt wertet das als Erfolg für den Denkmalschutz.
Seit Jahren ist die historisch bedeutsame Schilleroper in St. Pauli ein Streitfall zwischen der Stadt und dem Besitzer, der auf dem Gelände des geschichtsträchtigen Baus Wohnungen errichten will. Nun hat ein Gericht entschieden und damit vorerst den Fortbestand der letzten verbliebenen Bauteile gesichert.
Die Schilleroper war einst ein Zirkus‑ und Theaterbau. Errichtet wurde sie 1889 im Auftrag des Zirkusdirektors Paul Busch. Zunächst diente der Rundbau als Zirkus, später mit großen Zubauten als Theater und Oper, zuletzt unter dem Namen „Schilleroper“. Es folgten Jahre unterschiedlichster Nutzung, vom Flüchtlingsheim über Lagerhallen bis zum Musik-Club.
Erhalten ist heute nur noch das markante runde Stahltragwerk mit einem Durchmesser von etwa 40 Metern, das Busch einst für seinen Zirkus errichten und mit Wellblech verkleiden ließ. Die Schilleroper gilt als letzter erhaltener Zirkusbau des 19. Jahrhunderts in Deutschland und steht seit 2012 unter Denkmalschutz.
Die heutige Eigentümerin hatte das Grundstück im Jahr 2014 erworben. In den folgenden Jahren kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen mit der Stadt über den Umgang mit dem Bauwerk. Nach einem Vergleich ließ die Eigentümerin Nebengebäude entfernen sowie Dach und Wände des Rundbaus abbauen. Das Stahltragwerk selbst blieb bestehen. Eine Genehmigung für dessen Abriss verweigerte die Stadt 2022. Das stählerne Skelett des Baus soll erhalten werden. Über den Widerspruch gegen diese Entscheidung ist bislang nicht abschließend entschieden.
Schon 2024 ordnete die Stadt an, das Skelett zu sichern
Im September 2024 ordnete die Stadt schließlich an, das verbliebene Tragwerk zu sichern, auch, damit die Eigentümerin nicht Fakten schafft, indem sie das Bauwerk bis zur Abrissreife verfallen lässt. Hintergrund waren erhebliche bauliche Mängel: unter anderem Probleme mit der Standfestigkeit, Schäden und Verformungen einzelner Bauteile sowie unzureichender Korrosionsschutz. Weil die Stadt eine Gefahr sah, erklärte sie die Anordnung für sofort vollziehbar.
Die Eigentümerin versuchte, die Maßnahmen im Eilverfahren zu stoppen. Sowohl das Verwaltungsgericht Hamburg als auch nun das Oberverwaltungsgericht wiesen ihre Anträge zurück. Nach Auffassung der Richter ist das Stahltragwerk weiterhin Teil des Denkmals „Schilleroper“, auch in seinem heutigen, stark reduzierten Zustand.
Zugleich betonte das Gericht, die angeordneten Sicherungsmaßnahmen seien wirtschaftlich zumutbar. Zudem habe die Eigentümerin beim Kauf des Grundstücks gewusst, dass das Bauwerk sanierungsbedürftig ist. Auch das Argument, der Denkmalwert gehe durch die Sicherung verloren, überzeugte das Gericht nicht. Nach Einschätzung eines von der Stadt beauftragten Gutachtens bleibe genügend historische Substanz erhalten, um das Tragwerk weiterhin als Denkmal einzuordnen. Ein Gegengutachten der Eigentümerin reiche dafür nicht aus, solange es keine konkreten Mängel des städtischen Gutachtens belege.
Kultursenator Carsten Brosda (SPD) sprach von einem „großen Erfolg für den Denkmalschutz in Hamburg“. Nun will das Denkmalschutzamt die Eigentümerin auffordern, die Sicherungsmaßnahmen zügig umzusetzen. Parallel bereitet die Behörde eine sogenannte Ersatzvornahme vor. Sollte die Eigentümerin untätig bleiben, kann die Stadt die Arbeiten selbst veranlassen – und ihr die Kosten in Rechnung stellen.
juve
Source: welt.de