In der serbischen Teilrepublik von Bosnien-Herzegowina, der Republika Srpska (RS), wählen die Bürgerinnen und Bürger vorzeitig einen neuen Präsidenten. Als aussichtsreichste Kandidaten gelten Siniša Karan, ein Vertrauter des abgesetzten bosnischen Serbenführers Milorad Dodik von der Regierungspartei SNSD, sowie der Elektrotechnikprofessor Branko Blanuša von der Oppositionspartei SDS. Seriöse Wahlumfragen gibt es jedoch nicht. Insgesamt treten sechs Kandidaten an.
Die Wahllokale sind von 7 bis 19 Uhr geöffnet. Mit ersten
aussagekräftigen Teilergebnissen wird in den späten Abendstunden
gerechnet. Rund 1,2 Millionen Menschen sind zur Wahl aufgerufen.
Bosnien-Herzegowina ist seit dem Friedensabkommen von Dayton aus dem
Jahr 1995 aufgeteilt in die überwiegend von bosnischen Serben bewohnte
Republika Srpska und die kroatisch-muslimische Föderation Bosnien und Herzegowina. Die beiden halbautonomen Landesteile haben eigene
Regierungen und Parlamente und sind durch eine schwache Zentralregierung
verbunden.
Milorad Dodik darf nicht antreten
Grund für die Wahl ist, dass der bisherige Präsident der RS, Milorad Dodik, wegen separatistischer Aktivitäten nach einem Gerichtsurteil abgesetzt wurde und für die nächsten sechs Jahre kein Amt bekleiden sowie nicht erneut kandidieren darf. Dodik ist jedoch weiterhin Vorsitzender der Partei der Unabhängigen Sozialdemokraten (SNSD).
Der nationalistische Politiker war vor seiner Absetzung verurteilt worden, weil er im Jahr 2024 zwei Gesetze in Kraft gesetzt hatte, welche die Umsetzung von Entscheidungen des Hohen UN-Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina untersagten. Dodik selbst bezeichnete den Prozess gegen sich als politisch motiviert. Auch wenn er nicht bei der Wahl antreten darf, ist er weiterhin ein wichtiger Akteur im Hintergrund. Der 66-Jährige strebt die Abspaltung der serbischen Teilrepublik von Bosnien und Herzegowina an.
Gegen Dodik wird zudem wegen verschiedener Vorwürfe weiter ermittelt – darunter verfassungsfeindliche Aktivitäten. Außerdem weigert er sich, das Massaker von Srebrenica, bei dem 1995 mehr als 8.000 muslimische Männer und Jungen getötet wurden, als Genozid anzuerkennen. Auch das ist nach bosnischem Recht strafbar.