Eine Woche vor der Wahl in Rheinland-Pfalz ist die schwelende Steuerdebatte neu entflammt – mit einer aus CDU-Sicht unglücklichen Debatte über einen höheren Spitzensteuersatz. Ausgelöst hat sie der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion. Fritz Güntzler zeigte sich offen für ein Konzept, das eine Entlastung für mittlere Einkommen mit einem Anstieg des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent verbindet. Damit erntete er eine harsche Replik aus den eigenen Reihen.
Fraktionsvize Mathias Middelberg tat seine Aussage als Einzelmeinung ab. „Ein Spitzensteuersatz von 49 Prozent ist undenkbar, weil kaum ,Reiche‘, sondern vor allem drei Viertel unserer Unternehmen, die nach der Einkommensteuer veranlagt werden, diesen Spitzensatz dann zahlen müssten.“ In der aktuellen Lage wäre das ein falsches Signal. „Unsere Linie ist klar: Die Steuern müssen runter, nicht rauf!“
Damit ist alles wieder offen. Klar ist nur, dass etwas zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen geschehen soll. Schließlich haben CDU, CSU und SPD dies im Koalitionsvertrag verabredet. Aber wie soll das geschehen in Zeiten knapper Kassen? Hinzu kommt die Verteilungsfrage: Wer soll wie profitieren?
Die Einkommensteuer ist so konstruiert, dass jenseits des Grundfreibetrags die Steuerlast mit jedem zusätzlich verdienten Euro steigt, anfangs besonders stark, später nicht mehr ganz so rapide. Aber eine Folge ist stets: Wer den Steuertarif unten und in der Mitte abflacht, entlastet nicht nur geringe und mittlere Einkommen, sondern auch Besserverdiener – es sei denn, man greift oben stärker zu.
In dem Sinne dürften Güntzlers Einlassungen gegenüber dem Handelsblatt zu verstehen sein. Griffe der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent später, würden alle Steuerzahler entlastet. Und wenn er anschließend etwas höher gezogen würde, könnte es selbst für Spitzenverdiener im Durchschnitt ohne große Mehrbelastung enden.
Doch vor einer Wahl kommt jede Aussage zu einem höheren Spitzensteuersatz nicht gut an, zumindest nicht bei potenziellen Wählern der CDU. Hinzu kommen taktische Überlegungen. Wenn die Union jetzt der SPD ein Entgegenkommen bei der Einkommensteuer signalisiert, dürfte diese das Angebot dankbar annehmen. Ob es dafür später eine Gegenleistung gibt, wäre aber fraglich. Das weckt in Kreisen von CDU und CSU ungute Erinnerungen an die Zeit nach der Bundestagswahl. Sie zeigte sich bereit, vorab die Schuldenbremse zu lockern. Doch das hieß nicht, dass die SPD später größeres Entgegenkommen in den Finanzverhandlungen gezeigt hätte.
So dürfte der Führung der Union daran gelegen sein, den Fehler vom vergangenen Jahr nicht zu wiederholen: Steuerreform, Entlastung der Sozialversicherungen, Kürzungen im Haushalt – alles steht jetzt an. Daher könnte alles in einem großen Paket münden, möglicherweise unter Einschluss einer höheren Mehrwertsteuer. Am Ende kann es also durchaus Beschlüsse zulasten der „Reichen“ geben – in der Einkommensteuer oder in der Erbschaftsteuer. Die SPD braucht einen Skalp für ein Entgegenkommen bei der Rente oder den Krankenkassen.
Die Finanzwissenschaftlerin Dominika Langenmayr zeigte auf dem Kurznachrichtendienst X einen Weg auf, wie es in der Einkommensteuer dann doch gehen könnte, was Middelberg aktuell noch ausschließt. „Mitte entlasten, Spitzensteuersatz hoch: sollte mit Verbesserungen des Optionsmodells verbunden werden (damit Personengesellschaften sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen können), aber kann dann gut funktionieren“, schrieb Langenmayr. Das Optionsmodell werde durch die Senkung der Körperschaftsteuer sowieso attraktiver.
Dazu muss man wissen: Für Personengesellschaften ist die Einkommensteuer relevant, die bis 42 Prozent reicht, für extrem hohe Einkommen springt sie sogar auf 45 Prozent. In solchen Fällen kommt der Solidaritätszuschlag noch hinzu, insgesamt kommt man so auf eine Grenzbelastung in der Spitze von knapp 47,5 Prozent. Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Soli. Im Durchschnitt liegt bei ihnen die Belastung einbehaltener Gewinne bei 30 Prozent. In größeren Städten, die besonders viel Gewerbesteuer verlangen, kann es auch einiges mehr sein. Ausgeschüttete Gewinne werden mit Abgeltungsteuer und Soli belastet. So kommt man bei Vollausschüttung auf eine Höchstbelastung von etwa 48,5 Prozent.
Gleichwohl haben die Kapitalgesellschaften einen Vorteil – solange sie ihre Gewinne nicht ausschütten. Damit Personengesellschaften nicht benachteiligt werden, können sie einbehaltene (thesaurierte) Gewinne mit einem speziellen, günstigeren Satz versteuern, spätere Entnahmen ziehen dann aber eine Nachversteuerung nach sich. Auch haben gewisse Personengesellschaften das Recht, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen.
Allerdings ist beides nicht wirklich attraktiv. Hier will die Koalition aus guten Gründen nachbessern. Denn von 2028 bis 2032 wird die Körperschaftsteuer um fünf Punkte sinken, damit werden Option und Thesaurierung wichtiger, um andere Unternehmen nicht zu benachteiligen. Sollten diese beiden Instrumente dann aber wirklich brauchbar sein und greifen, wäre auch der staatliche Spielraum bei der Einkommensteuer größer, oben stärker zuzugreifen.