Reform welcher Riester-Rente: Das ändert sich in welcher privaten Altersvorsorge

Selbstständige sollen nun doch in den Genuss der geförderten privaten Altersvorsorge kommen. Für kleine Sparbeiträge wird die Grundzulage verdoppelt. Für Eltern gibt es die Aussicht auf einen Kinderzuschlag von 300 Euro im Jahr. Der Kostendeckel für alle Standarddepots wird spürbar gestrafft – von bisher vorgesehenen 1,5 Prozent auf maximal 1 Prozent. Außerdem soll ein öffentlicher Träger ein Standarddepot anbieten (wer das sein soll, wird später entschieden).

Auf diese Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung haben sich die Koalitionsfraktionen am Dienstag verständigt. Schon an diesem Donnerstag soll der Bundestag das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ beschließen. Nach der Einigung der Finanzpolitiker von Union und SPD steht dem nichts mehr im Weg. Anfang 2027 sollen die neuen Altersvorsorgeprodukte und die neue Förderung zur Verfügung stehen.

Das staatlich geförderte Sparen für das Alter gilt als dritte Säule der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente und der Absicherung über den Betrieb. Das bestehende System, das unter dem früheren Arbeitsminister Walter Riester (SPD) eingeführt wurde und nach ihm auch benannt wurde, bot vor allem abhängig Beschäftigten die Möglichkeit, „zu riestern“. Es ist zuletzt zunehmend in die Kritik geraten. Die Zahl der Verträge ist seit dem Jahr 2018 zurückgegangen – eine Folge der relativ bescheidenen Erträge, die wiederum das Ergebnis der vorgeschriebenen Garantie für die eingezahlten Beiträge war. Deswegen ist nun eine Neuausrichtung geplant: Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten wird künftig ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien zugelassen.

Koalition kommt Geringverdienern entgegen

Die neuen Regeln sehen eine Förderung vor, die an die Eigenleistung gekoppelt wird. Die Grundzulage beträgt anfangs 50 Cent je selbstgesparten Euro (bis zu 360 Euro im Jahr) und 25 Cent für jeden darüber hinaus angelegten Euro (bis 1800 Euro im Jahr). Eltern erhalten den Kinderzuschlag schon, wenn sie selbst nur 25 Euro im Monat investieren. Bisher war dafür ein eigener Einsatz von 100 Euro im Monat vorgesehen gewesen. Wer 1800 Euro im Jahr für das Alter zurücklegt, wird also mit mindestens 540 Euro vom Staat unterstützt. Gegebenenfalls kommt die Kinderzulage hinzu.

Außerdem prüft das Finanzamt automatisch, ob der Sonderausgabenabzug im Einzelfall günstiger ist. Das kann bei Besserverdienern der Fall sein. Doch durch die jüngsten Korrekturen hat die Koalition die Position von Haushalten mit geringeren Sparmöglichkeiten verbessert. Ein wichtiger Punkt ist wie bei den alten Riester-Verträgen: In der Auszahlung wird die geförderte Privatrente besteuert („nachgelagert“).

Im Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung die mit der Neuregelung verbundenen Steuermindereinnahmen mit 120 Millionen Euro im Jahr 2027 angegeben, aufwachsend auf 465 Millionen im Jahr 2030. Mit den nun vorgesehenen Änderungen drohen Bund, Ländern und Gemeinden etwas höhere Ausfälle. Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, bezifferte die mit der Einbeziehung der Selbständigen verbundenen Mindereinnahmen auf rund 370 Millionen Euro. Die Verbesserungen für die Geringverdiener und die Kinderzulage seien weitestgehend durch Korrekturen im Fördersystem ausgeglichen worden.

Für ihren Kollegen von der CDU, Fritz Güntzler, zeigt das Projekt, „dass die Koalition Reformen kann“. Es sei wichtig, dass alle Menschen an den Erfolgen des Kapitalmarkts teilhaben könnten. Die Änderungen seien im Einvernehmen beschlossen worden. Im Vergleich zu den Kosten, die mit den jüngsten Änderungen an der gesetzlichen Rente verbunden sind, bleibt der Zusatzaufwand für die private Altersvorsorge überschaubar – sorgt diese doch für schrittweise auf 20 Milliarden Euro im Jahr steigende Mehrausgaben.

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